Mit welchen Bußgeldern werden Verstöße geahndet?
E-Tretroller unterliegen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden auch, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten.
Hier Bußgelder für typische Verstöße:
- Fahren über eine rote Ampel: 60 bis 180 Euro
- Fahren auf dem Gehweg: 10 bis 30 Euro
- Fahren in der Fußgängerzone: 10 bis 30 Euro
- Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro
- Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
- Nebeneinanderfahren: 15 bis 30 Euro
- Fahren zu zweit auf einem Roller: 10 Euro
Quelle: Bußgeldkatalog