Mit welchen Bußgeldern werden Verstöße geahndet?

E-Tretroller unterliegen, wie alle anderen Verkehrsteilnehmenden auch, der Straßenverkehrsordnung (StVO). Im Zuge ihrer Zulassung wurde der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog des Kraftfahrt-Bundesamtes um die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen ergänzt, ein Verstoß zählt zu den Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Hier Bußgelder für typische Verstöße:

  • Fahren über eine rote Ampel: 60 bis 180 Euro
  • Fahren auf dem Gehweg: 10 bis 30 Euro
  • Fahren in der Fußgängerzone: 10 bis 30 Euro
  • Fahren ohne Versicherungskennzeichen: 40 Euro
  • Fahren ohne Betriebserlaubnis: 70 Euro
  • Nebeneinanderfahren: 15 bis 30 Euro
  • Fahren zu zweit auf einem Roller: 10 Euro

    Quelle: Bußgeldkatalog