Jugendhilfeplanung (Prozess) vs. Jugendhilfeplaner*in (Fachkraft)
Der Begriff der Jugendhilfeplanung wird manchmal mit der Arbeit oder der Stelle der Jugendhilfeplanungsfachkraft gleichgesetzt. Dies führt dazu, dass Jugendhilfeplanung fälschlicherweise als Auftrag und Aufgabe der Jugendhilfeplanungsfachkraft allein verstanden wird. Jugendhilfeplanung ist jedoch ein gesetzlicher Auftrag an die Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe und somit Aufgabe des gesamten Jugendamtes, welche die Planungskräfte von Verwaltungsseite aus begleiten und unterstützen (s.a. Akteur*innen der Jugendhilfeplanung).