Was sollte ich tun, wenn ich während der Bearbeitung meines Antrages umziehe?
Wir bitten Sie, uns Ihre Meldebescheinigung zuzusenden, sobald Sie nicht mehr in Flensburg wohnen. Wir werden Ihren Einbürgerungsantrag dann an die für Sie zuständige Einbürgerungsbehörde weiterleiten. Ein neuer Einbürgerungsantrag ist nicht erforderlich.