Aufgaben des Gestaltungsbeirates
Der Gestaltungsbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:
- Abgabe von Empfehlungen zu allen stadtbildbedeutsamen Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet einschließlich Bauvorhaben der Stadt Flensburg
- Mitwirkung beim Erlass von Satzungen und Verordnungen in Gestaltungsfragen
- Abgabe von Empfehlungen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen in bedeutenden Fällen
- Abgabe von Anregungen zu Planungsaktivitäten.