Aufgaben des Gestaltungsbeirates

Der Gestaltungsbeirat soll folgende Aufgaben wahrnehmen:

  1. Abgabe von Empfehlungen zu allen stadtbildbedeutsamen Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet einschließlich Bauvorhaben der Stadt Flensburg
  2. Mitwirkung beim Erlass von Satzungen und Verordnungen in Gestaltungsfragen
  3. Abgabe von Empfehlungen zu Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen in bedeutenden Fällen
  4. Abgabe von Anregungen zu Planungsaktivitäten.