Fragen zum Datenschutz beantwortet Ihnen gern unser
behördlicher Datenschutzbeauftragter
Uwe Hesebeck
Stadt Flensburg
Rathausplatz 1
(12. Etage, Zimmer 1215)
24931
Flensburg
0461 / 85 - 2230
0461 / 85 - 1746
Informationen zum Datenschutz
Allgemeines
Zweck des Datenschutzes ist es, das Recht der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen zu wahren. Es geht dabei um die persönlichen und sachlichen Einzeldaten von natürlichen Personen.
Das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und die Datenschutzverordnung (DSVO) bilden in Zusammenwirkung mit den speziellen Datenschutzvorschriften der jeweiligen Fachgesetze (z. B. Sozialgesetzbuch, Landesmeldegesetz und andere) die Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten in allen öffentlichen Stellen des Landes und der Kreise aber auch der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein.
Datenverarbeitung
Datenverarbeitung im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes ist die Verwendung personenbezogener Daten. Damit ist die Erhebung von Daten gemeint, deren Speicherung in Akten und auf Datenträgern sowie die Verarbeitung der Daten und deren Weitergabe an Dritte.
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Der behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Flensburg überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Stadtverwaltung. Er führt die Verfahrensverzeichnisse der eingesetzten Fachverfahren zusammen und hält diese zur Einsichtnahme für den Bürger bereit. Betroffene können sich in allen Angelegenheiten des Datenschutzes direkt an den städtischen Datenschutzbeauftragten wenden.
Datenschutz bei anderen öffentlichen und privaten Stellen
Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei anderen öffentlichen und privaten Stellen (z. B: Dienststellen anderer Gemeinden, der Kreise, der Länder, des Bundes oder privatwirtschaftlicher Unternehmen) ist der städtische Datenschutzbeauftragte nicht zuständig.
In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde bzw. des privatwirtschaftlichen Unternehmens. Übergeordnete Zuständigkeiten liegen bei den Landesdatenschutzbeauftragten und beim Bundesdatenschutzbeauftragten.




