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Investitionskostenförderung

Investitionskostenförderung 2024

Für Bau- und Ausstattungsmaßnahmen stellt die Stadt Flensburg den freien Flensburger Kultureinrichtungen auch 2024 wieder Mittel zur Verfügung.

Anträge können bis zum 19. Januar 2024 oder 19. April 2024 an das Kulturbüro gerichtet werden.

Der Antrag muss folgendes enthalten:

  • Eine Beschreibung der Maßnahme
  • Einen Kosten- und Finanzierungsplan (bitte verlinkte Excel-Tabelle)
  • Bei Ausstattungsmaßnahmen über 1.000 €:
    3 Kostenvoranschläge (Screenshots, Kopien von Katalogseiten o.a. sind ausreichend)
    Hinweis: Bei mehreren gleichen Produkten, z.B. Stühlen, gilt der Gesamt- und nicht der Einzelpreis.
  • Bei Baumaßnahmen über 3.000 €:
    3 Kostenvoranschläge (können ggf. nachgereicht werden)

Die Anträge werden dem Ausschuss für Kultur und Tourismus am 22. Februar 2024 oder 30. Mai 2024 zur Entscheidung vorgelegt.

Zuwendungen werden nur gewährt, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist.

Die Anträge sind per Post oder E-Mail einzureichen an:

Kulturbüro der Stadt Flensburg
Rathausplatz 15
24937 Flensburg

kulturbuero@flensburg.de

Excel-Vorlage Kosten- und Finanzierungsplan (XLSX, 11 kB)