Vermisstes oder entlaufenes Tier melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie auf der Suche nach Ihren tierischen Begleitern oder Begleiterinnen sind, können Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Zusätzlich werden gefundene Haustiere häufig auch bei der Polizei oder in Tierheimen abgegeben. Bitte fragen Sie dort ebenfalls nach.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Fundbehörde, Fundbüro) oder an die örtlichen Tierheime.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
Fachlich freigegeben am
01.02.2023Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.