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Sonderpädagogische Vollzeitpflege bei Pflegekindern

Leistungsbeschreibung

Für den Schutz von Pflegekindern, die Stabilität eines Pflegeverhältnisses sowie die Zufriedenheit von Pflegepersonen und Pflegefamilien sind eine kontinuierliche und enge Begleitung für den Aufbau einer stabilen Vertrauensbeziehung wichtig.

In der sonderpädagogischen Vollzeitpflege erfordert der besondere Bedarf der Kinder und Jugendlichen eine enge und intensive Beratung der Pflegeverhältnisse.

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Verfahrensablauf

Sie nehmen als Pflegepersonen Kontakt zum Pflegekinderdienst auf.

Der Pflegekinderdienst kann Sie beraten.

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Zuständige Stelle

Das örtliche Jugendamt

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Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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Rechtsgrundlage

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Fachlich freigegeben durch

Senatorin für Justiz und Verfassung der Freien Hansestadt Bremen

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Fachlich freigegeben am

11.01.2023

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