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Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen

Leistungsbeschreibung

Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.

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Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

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An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.

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Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

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Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Rechtsgrundlage

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Anträge / Formulare

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

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Fachlich freigegeben durch

WiMi

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Fachlich freigegeben am

05.10.2020

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