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Kindertagesbetreuung

Es gibt akutell einige freie Plätze in der Kindertagespflege in Flensburg für Kinder unter 3 Jahren. Wenn Sie genaue Informationen zu den Betreuungszeiten und Kontaktdaten von Kindertagespflegepersonen wünschen, wenden Sie sich bitte direkt an die Fachberatung für Kindertagespflege.

Sie erreichen uns täglich unter Tel. 0461 85 2855 und per E-Mail unter fachberatung-kindertagespflege@flensburg.de



Was kostet Kindertagesbetreuung?

Kosten Kitaplatz - regulär für das 1. Kind

Die Gebühr beträgt ab 01.01.2022 monatlich pro Kind :

Für Kinder bis 3 Jahre 
bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung 145,00 €
bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung 188,50 €
bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung 232,00 €
Entgelt für das Mittagessen 40,00 €

 Die Gebühr beträgt ab 01.08.2011 monatlich pro Kind:

Für Kinder über 3 Jahre 
bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung 138,00 €
bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung 179,00 €
bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung 221,00 €
Entgelt für das Mittagessen 40,00 €

Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2021 (PDF, 124 kB)

Anlage zur Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 137 kB)

Gebührensatzung für die städtischen Kindertagesstätten und für die Kindertagespflege in der Stadt Flensburg Stand 01.01.2022 (PDF, 1.7 MB, 03.03.2022)

Aufnahmebedingungen städtische Kitas (PDF, 465 kB)

Früh- und Spätdienst

Für die Inanspruchnahme von Früh- und / oder Spätdienst wird je 1/2 Stunde ein Zuschlag von monatlich 10% der Gebühr für die 5-stündige Betreuung erhoben:

 

Kinder unter 3 Jahre

14,50 €

Kinder über 3 Jahre

13,80 €

Ermäßigung für Geschwisterkinder

Für das 1. Geschwisterkind zahlen Sie:

50% der Gebühr

Ab dem 2. Geschwisterkind zahlen Sie:

0,- € der Gebühr



Verfahren Geschwisterermäßigung trägerübergreifend (PDF, 411 kB)


 

Ermäßigung aufgrund des Einkommens

Auskünfte zur Ermäßigung aufgrund des (geringen) Einkommens erteilt unser Bürgerbüro.

Ermäßigung Kindertagesbetreuung

Hinweise zur Ermäßigung der Kita-Gebühren (PDF, 50 kB)

Wie wird das bereinigte Einkommen berechnet? (PDF, 56 KB)


Aktuell:

Sonder-Ermäßigung für Kindertagesbetreuung - ggf. JETZT beantragen und bereits im Januar sparen

Die stark ansteigenden allgemeinen Lebenshaltungskosten und drastischen Preissteigerungen bei den Energiekosten sind mit finanziellen Belastungen verbunden. Um sicherzustellen, dass sich alle die Kindertagesbetreuung im bisherigen Umfang weiter leisten können, erweitert das Land Schleswig-Holstein daher die Ermäßigung für Kita-Elternbeiträge.

Geringere Kosten für mehr Familien von Januar bis Juli 2023

  • Von Januar bis Juli 2023 zahlen Familien mit geringem Einkommen weniger für die Kindertagesbetreuung.
  • Außerdem wird der Kreis der Familien ausgeweitet, die ermäßigte KiTa-Elternbeiträge zahlen.

Der Einsatz des Einkommens über der sog. Einkommensgrenze sinkt von 50 % auf 25 %. (Berechnung des bereinigten Einkommens)

Was müssen Sie tun?

Ob Sie aktiv werden müssen oder nicht, hängt von der Ausgangslage ab.

a) Sie haben ein geringes Einkommen & zahlen bislang die vollen Elternbeiträge/Ihr Kind wird neu in die Kita/Tagespflege aufgenommen?

b) Sie sind bereits vollständig oder teilweise von Elternbeiträgen freigestellt?

  • Sie müssen keinen neuen Antrag stellen.
  • Im Falle der Teilermäßigung erhalten Sie automatisch einen Bescheid. Diesem können Sie den neuen - niedrigeren - Elternbeitrag entnehmen.

c) Sie stellen einen Antrag auf Bürgergeld, Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

    • Familien, die diese Leistungen beziehen, werden auf Antrag vollständig von Kita-Elternbeiträgen freigestellt.
    • Wenn Sie diese Leistungen beantragen, stellen Sie bitte zeitgleich einen (neuen) Antrag auf Ermäßigung/Freistellung. Sobald Ihnen der Leistungsbescheid vorliegt, reichen Sie ihn nach. Sie erhalten dann einen Freistellungsbescheid und zu viel gezahlte Elternbeiträge werden Ihnen erstattet.

*Voraussichtlich verlängerte Bearbeitungszeiten, zu viel gezahlte Beträge werden nachträglich erstattet

Wohngeld

Denken Sie daran, dass ab dem 1. Januar mehr Haushalte wohngeldberechtigt sind. Zur ersten Orientierung, ob Sie wohngeldberechtigt sein könnten, können Sie den vorläufigen WohngeldPlus-Rechner verwenden,

Die Anspruchserweiterung beim Wohngeld geht mit einer erheblichen Belastung der Wohngeldstellen einher. Die Kommunen wie die Stadt Flensburg und das Land haben unmittelbar nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundes zur Erweiterung des Wohngeldanspruches mit den Vorbereitungen auf die größte Wohngeldreform in der Geschichte der Bundesrepublik begonnen.

Es ist jedoch zu erwarten, dass die Verdreifachung der Antragszahlen zu einer erheblichen Verlängerung der Bearbeitungszeiten in vielen Wohngeldbehörden führen werden.

Kita-Ermäßigung

Genauso kann es zu längeren Bearbeitungszeiten Ihres Ermäßigungsantrags kommen. Selbstverständlich werden Ihnen zu viel gezahlte Elternbeiträge nachträglich erstattet.


Informationen in anderen Sprachen

Schreiben des Landes: Sonder-Ermäßigung ab 01.01.2023


Ermäßigung/Übernahme Mittagessen


Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe (PDF, 257 kB)

Hinweise zur Ermäßigung für die Mittagsverpflegung (PDF, 210 kB)



Familienzentren
kostenfreie (Erziehungs-/Alltags-) Beratung und Unterstützung, Freizeitangebote für Eltern und Kinder mehr