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Erziehungsberatung

Beratungsstellen der Stadt Flensburg

Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Wir bieten Ratsuchenden aus Flensburg und dem nördlichen Kreisgebiet Schleswig-Flensburg Beratung zu folgenden Themen:

  • Beratung für Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei Erziehungsfragen und Sorgen um die Entwicklung ihre Kinder (bis 21 Jahre)
  • Beratung in Familienkonflikten, sowohl zwischen Elternpaaren als auch zwischen den Generationen also zwischen Kindern/Jugendlichen und ihren Eltern aber auch in anderen Konstellationen
  • Trennungs- und Scheidungsberatung sowie Sorge- und Umgangsrechtsberatung auch im familiengerichtlichen Kontext
  • Beratung für Kinder und Jugendliche, die mit ihren Eltern, ihren Freunden, in Schule/Beruf oder in Bezug auf sich selbst und ihre Gefühle Fragen oder Probleme haben

Die Beratung ist freiwillig, kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Das heißt, niemand erfährt von uns, wer sich bei uns angemeldet hat und was in den Beratungsgesprächen besprochen wird.
Für Beratungen in anderen Sprachen nutzen wir einen Videodolmetscherdienst.

Die Anmeldung zur Beratung ist telefonisch, per E-Mail oder persönlich möglich.


Informationsfilm über die Beratungsstelle

Video in arabischer Sprache

Video in englischer Sprache

Video in türkischer Sprache

Video in ukrainischer Sprache

Das Team der Beratungsstelle


  • Sabine Gottschalk - Diplom-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin
  • Katrin Marten-Steenstrup - Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin, Leitung
  • Irmgard Pünder - Diplom-Psychologin, Systemische Therapeutin
  • Peter Morio - Diplom-Sozialpädagoge, Systemischer Therapeut
  • Kirsten Groth - Diplom-Sozialpädagogin, Systemische Therapeutin
  • Sandra Dahlinger - Teamassistentin, Anmeldung

(Die Reihenfolge der Namen entspricht der Reihenfolge auf dem Foto von links nach rechts.)

Konzeption der Beratungsstelle

Gruppenangebot für Kinder getrennter Eltern

  • Deine Eltern haben sich getrennt oder trennen sich gerade?
  • Vielleicht streiten sie sogar heftig?
  • Bei euch zu Hause geht`s drunter und drüber und du stehst mittendrin oder zwischen deinen Eltern?
  • Jetzt stehen in deinem Leben grundlegende Veränderungen an, dabei hast Du es gar nicht gewollt und schon gar nicht selbst entschieden?
  • In Dir entstehen ungute Gefühle wie Trauer, Angst, Wut? Vielleicht auch ein Chaos?
  • Außerdem hast Du 1000 Fragen?

So oder ähnlich geht es vielen Kindern, wenn ihre Eltern sich trennen. Kinder sind von der Trennung ihrer Eltern unmittelbar und teilweise tief betroffen. In dieser besonderen Lebenssituation können kompetente Ansprechpartner*innen außerhalb der eigenen Familie guttun und entlasten. In einer angeleiteten Gruppe mit anderen Kindern über Gedanken und Gefühle zur Trennung der Eltern zu sprechen, kann auf Dauer helfen, besser mit der neuen Familiensituation klarzukommen.

Ziele der Gruppe

  • Die Kinder im Rahmen der Trennung ihrer Eltern begleiten
  • Die eigenen Gefühle, Gedanken und Bedürfnisse bezüglich der Trennung ausdrücken und sortieren
  • Den Selbstwert und das Selbstwirksamkeitserleben der Kinder stärken
  • Die Erfahrung vermitteln, dass die Kinder mit der Situation nicht allein sind

Inhalte

Die Gruppe ist ein präventives Angebot. Die Anliegen der Kinder stehen im Mittelpunkt. Üblicherweise entsteht ein Austausch zwischen den Kindern über ihr Erleben des Trennungsverlaufs und der neuen Familiensituation. Es kann z.B. um das Hin- und Hergerissen-Sein zwischen den Eltern, um die konkrete Situation des Wechsels vom einen zum anderen Elternteil oder um die Unterschiede bei Mutter und Vater gehen. Die Kinder werden unterstützt, ihr Erleben und ihre Gefühle in Worte zu fassen und dadurch mehr Klarheit zu erlangen. Ihre Themen werden sowohl im Gespräch als auch mit kreativen Methoden (z.B. mit Malen, Collagen, Rollenspiel) erarbeitet und mit Spielen und Spaß verbunden. Im Laufe der Gruppe entwickeln die Kinder eine Botschaft an ihre Eltern, die sie ihnen zum Ende der Gruppe im gemeinsamen Abschlusstermin mitteilen können.

Durchführung

Eingeladen sind 6 - 8 Kinder (m/w/d) im Alter von 8 – 12 Jahren. Nach einem Kennenlerngespräch mit den Gruppenleiter*innen entscheidet das Kind selbst über seine Teilnahme.
Die Gruppe findet an 6 Terminen einmal wöchentlich für jeweils 1 ½ Stunden statt. Die Gruppe wird eingerahmt von einem Elterntermin am Anfang und einem gemeinsamen Kinder-Eltern-Termin zum Abschluss.
Die Gruppe wird von 2 Fachkräften der Beratungsstelle geleitet.
Die Gruppe ist für die Kinder freiwillig und die Gesprächsinhalte der Gruppe werden vertraulich behandelt. Die Gruppe ist kostenfrei.
Die Gruppe findet statt, wenn sich genügend Kinder verbindlich angemeldet haben.
Bei Interesse melden Sie sich bitte im Sekretariat der Beratungsstelle.

Begleiteter Umgang

Der Begleitete Umgang ist eine Hilfe für Kinder von strittigen getrennten Eltern, um den Umgangskontakt zu dem Elternteil aufrecht zu erhalten, der nicht mit dem Kind zusammenlebt. Der Begleitete Umgang kann notwendig werden, wenn es Eltern nicht gelingt, den Umgang selbständig zu regeln. Er kann von den Eltern selbst sowie auch vom Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes oder vom Familiengericht in die Wege geleitet werden. Gesetzliche Grundlage ist der § 18.3 SGB VIII.

Ziel

Ziel des Begleiteten Umgangs ist es, die Beziehung des Kindes zu dem Elternteil aufrecht zu erhalten oder wiederherzustellen, mit dem es nicht in häuslicher Gemeinschaft lebt. Gleichermaßen ist es das Ziel, die Eltern darin zu unterstützen, den Umgang zukünftig selbst zu gestalten.

Durchführung

Beide Eltern müssen sich in der Beratungsstelle zum Begleiteten Umgang anmelden. Er wird von zwei Fachkräften gemeinsam angeboten und findet in den Räumlichkeiten der Beratungsstelle statt.

Der erste Schritt sind Vorgespräche mit den Eltern, um die familiäre Situation zu verstehen und eine gemeinsame Vereinbarung für die Umgänge zu erarbeiten. Anschließend gibt es einen Kennenlerntermin zwischen dem Kind und den Fachkräften. Das besondere Augenmerk der Fachkräfte ist darauf gerichtet, dass das Kind sich zu jedem Zeitpunkt des Begleiteten Umgangs wohl und sicher fühlen kann.

Im nächsten Schritt beginnen die Umgangstermine zwischen dem Kind und dem umgangsberechtigten Elternteil, in der Regel 14-tägig. Anfangs ist eine Fachkraft bei den Umgangsterminen anwesend. Wenn möglich, zieht sie sich im Verlauf schrittweise aus den Umgangsterminen zurück.

Begleitend zu dem Umgangskontakten finden regelmäßige Elterngespräche statt. Sie sind fester Bestandteil der Hilfe. Hier werden die Umgänge und das Wohlbefinden des Kindes reflektiert. Ferner sollen Konflikte zwischen den Eltern angesprochen und möglichst abgebaut werden. Es geht darum, eine funktionierende Umgangsvereinbarung zwischen ihnen zu entwickeln, damit sie den Umgang perspektivisch selbständig durchführen können.

Bescheinigung

Auf Anfrage bekommen die Eltern eine Bescheinigung ausgestellt. Sie gibt Auskunft über das Datum der Anmeldung beider Eltern, über die stattgefundenen Termine und über die Fortsetzung/Beendigung des Begleiteten Umgangs. Die Bescheinigung wird beiden Eltern ausgestellt. Die Eltern können sie dem ASD oder dem Familiengericht vorlegen. Die Fachkräfte geben jedoch keine Stellungnahme über den inhaltlichen Verlauf des Begleiteten Umgangs ab.

Zentraler Bezugspunkt bei der Umsetzung des Begleiteten Umgangs ist stets das Wohl und der Wille des Kindes.



Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Flensburg ist ein Fachdienst innerhalb des Fachbereiches Jugend. Als Kontakt- und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet er Beratung und Unterstützung

  • in Erziehungs- und Familienfragen
  • in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • bei der Vermittlung und Koordinierung von Beratungs- und Hilfsangeboten
  • bei der Einleitung und Begleitung von Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Er wirkt mit bei

  • familiengerichtlichen Verfahren (Sorgerechts- und Umgangsregelungen)
  • jugendgerichtlichen Verfahren


ZKE - Zentrum für kooperative Erziehungshilfen

Über das Zentrum für kooperative Erziehungshilfen

Ein an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien ausgerichtetes Gesamtsystem von Bildung und Erziehung erfordert eine systematische und rechtlich verbindliche partnerschaftliche Zusammenarbeit der unterschiedlichen Systeme Jugendhilfe und Schule.

Jugendhilfe und Schule haben nicht nur die gleiche Zielgruppe, ihre Funktionen und Aufgaben weisen in die gleiche Richtung: Chancengleichheit unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder Ethnien, gesellschaftliche Integration und – wie es in der Sprache der Jugendhilfe heißt – Förderung junger Menschen in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Vor diesem Hintergrund haben Jugendhilfe und Schule unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt und unterschiedliche Handlungsaufträge entwickelt. Jugendhilfe und Schule sind, neben der Familie, die für einen gelingenden Lebensweg von Kindern und Jugendlichen entscheidenden Institutionen. Sie tragen die öffentliche Verantwortung für das Aufwachsen der jungen Generation. Sie sind aufgefordert, institutionelle Grenzen zu überwinden und die Potentiale und das Engagement ihrer pädagogischen Fachkräfte für die Wahrnehmung gemeinsamer Aufgaben zu nutzen und eine Kultur der Anerkennung der unterschiedlichen Professionen zu etablieren.

In der Stadt Flensburg hat sich um das Zusammenspiel von Jugendhilfe und Schule besser zu koordinieren ein aufeinander abgestimmtes Angebot unter der Bezeichnung Zentrum für kooperative Erziehungshilfe (ZKE) entwickelt. Der Begriff Kooperation in dem Namen des Zentrums für kooperative Erziehungshilfe steht für die Zusammenarbeit zweier gleichberechtigter Partner: Sonderschullehrkräfte (Förderbereich Soziale und Emotionale Entwicklung) und sozialpädagogische Fachkräfte des Fachbereichs Jugend der Stadt Flensburg.

Damit verfügt Flensburg über einen festgelegten Ort, an denen die unterschiedlichen Perspektiven und Interessen zusammengeführt werden. Das Spektrum reicht hierbei von der Einrichtung regelmäßig tagender, inter-institutionell zusammengesetzter Beratungsteams an Schulen bis zur Erarbeitung passgenauer und möglichst niederschwelliger Einzelfallhilfen. Das ZkE versteht sich als Clearingstelle – eine Anlaufstelle für Fachkräfte zu unterschiedlichen Fragen bis hin zur Etablierung kommunaler Wirksamkeitsdialoge zwischen städtischen Arbeitsbereichen und schulischen Gremien als Instrumente der Qualitätsentwicklung und der Konstitution gemeinsamer Lenkungs- und Steuerungsgruppen.


Beratung

Beratung, Diagnostik, Aus- und Fortbildung, Präventive Unterstützung

Mehr

Jugendsozialarbeit an Schule

Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche (6-17 Jahre) im Rahmen des Zentrums für kooperative Erziehungshilfe

Mehr

Unterricht für Kranke

Seit Mai 2003 leisten Lehrkräfte des ZkE den Unterricht in der Psychiatrischen Tagesklinik für Kinder und Jugendliche, Villa Paletti, in Flensburg.

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Temporäre Beschulung

Das ZkE hält ein differenziertes Bildungs- und Unterstützungsangebot für Kinder und Jugendliche vor, die aufgrund ihrer persönlichen Voraussetzungen und ihrer Lebenssituation sowie der von ihnen ausgebildeten Erlebens- und Verhaltensweisen einer vorübergehend besonderen schulischen Förderung bedürfen.

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weitere Beratungsstellen in Flensburg

Haus der Familie

Beratungszentrum Johanniskirchhof

Dansk Sundhedstjeneste

Sozialdienst katholischer Frauen

Familienzentren in Flensburg




Rechtsgrundlage

§ 28 i. V. m. §§ 16 bis 18 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen Beratungs- und Hilfsangeboten und zu Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen sowie zu den Jugendämtern in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein. und des Landesjugendamtes.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.