Beitragsfreies Kita-Jahr zum 1. August 2010 aufgehoben
Der Landtag Schleswig-Holstein hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2010 beschlossen, die Beitragsfreiheit für das letzte Kindergartenjahr vor Schuleintritt (§ 25 Abs. 4 und 5 Kindertagesstättengesetz) mit Wirkung vom 1. August 2010 aufzuheben.
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Ausbaustand U3 (Plätze für Kinder unter drei Jahren)
In Kindertagesstätten wurden im Mai 2010 etwa 290 Kinder unter drei Jahren betreut. Dies entspricht einer Versorgungsquote von etwa 13,4%. Das Ziel liegt Ende 2010 bei 20% und im Jahre 2013 geht man zurzeit von einer Versorgung bis zu 35% aus.
Kinderförderungsgesetz
Neues Kinderförderungsgesetz (KiFöG) ist in Kraft getreten. Damit soll der Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder unter drei Jahren beschleunigt werden. Ab dem 1. August 2013 soll der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für alle Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr an eingeführt werden. Weitere Informationen dazu auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Kindertagesstätten in Flensburg
In Flensburg gibt es 54 Kindertagesstätten, die von anerkannten Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe sowie auch von privaten Trägern betrieben werden. In diesen Erichtungen werden Kinder von 0 –14 Jahren betreut. In der Regel ist die Altersstruktur folgendermaßen: Krippengruppen sind für Kinder unter 3 Jahren (max. Belegung 10 Kinder), Regelgruppen für Kinder von 3 Jahren bis Schuleintritt (max. Belegung 20/22 Kinder), altersgemischte Gruppen von 1 Jahr bis Schuleintritt oder bis 10 Jahre (max. Belegung 15 Kinder).
Im Hort befinden sich Schulkinder bis zu einem Alter von 14 Jahren (max. 15 Kinder). Daneben gibt es vereinzelt Wald- und Naturgruppen. Die Spannweite reicht von einer vierstündigen Betreuung in einer eingruppigen Kita bis zur Ganztags-betreuung in einer achtgruppigen KiTa.
Die meisten Plätze werden für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung angeboten. Hinzu kommen momentan etwa 290 Plätze für Kinder unter drei Jahren in Krippen und altersgemischten Gruppen sowie etwa 430 Hortplätze für Schulkinder. Die Einrichtungen der dänischen Minderheit nehmen vor allem im Bereich der Betreuung der Kinder im schulpflichtigen Alter eine besondere Stellung ein. In den eigenen 10 Einrichtungen der städtischen Kindertagesstätten werden etwa ein Viertel der Kinder betreut.
Unter dem folgenden Link finden Sie eine Liste aller Kindertagesstätten in Flensburg.
Betreuungszeiten
Die Kindertagesstätten öffnen in der Regel ab 7.30 Uhr. 15 Kitas öffnen bereits um 7.00 Uhr und in 2 Einrichtungen haben die Eltern bereits ab 6 Uhr die Möglichkeit, ihre Kinder vorbeizubringen. Die Horte öffnen regelmäßig ab 12.00 Uhr.
Die meisten Kindertgesstätten bieten Halbtagsbetreuung bis 12.30 Uhr an und 14 Kitas haben bis 14 Uhr geöffnet. 21 Einrichtungen schließen um 16 oder 17 Uhr und zwei erst um 18 bzw. 19 Uhr.
Sollten Sie darüber hinaus zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten benötigen, gibt es neben den Regeleinrichtungen das Angebot der Kindertagespflege.
Anspruch auf einen Betreuungsplatz
Ihr Kind ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt hat in Flensburg einen Anspruch auf tägl. 5 Std. Betreuung. Dies geht über den gesetzlichen Anspruch von 4 Std. hinaus.
Weiterhin gibt es in Flensburg auch einen individuellen Rechtsanspruch für eine längere Betreuung, wenn beide Eltern (oder alleinerziehender Elternteil) berufstätig sind oder sich in Schul-, Berufsausbildung oder Studium befinden. Darüber hinaus gibt es noch weitere Kriterien, die einen Rechtsanspruch begründen können. Sollten Sie also einen Ganztagsplatz oder auch einen Platz für Ihr Kind unter drei Jahren benötigen, beraten wir Sie gern über die Möglichkeiten.
Was kostet ein Platz?
In Flensburg zahlen Sie immer den gleichen Elternbeitrag, unabhängig davon, welche Kindertagesstätte Ihr Kind besucht. Ab August 2010 werden die Elternbeiträge differenziert nach Kindern unter und über drei Jahren erhoben. Der Grund hierfür ist, dass Krippenplätze für die Träger mehr als doppelt so teuer sind. Daneben wird ein Entgelt für das Mittagessen erhoben. Die Höhe der Elternbeiträge können Sie unter dem folgenden Link nachlesen.
Eine Ermäßigung ist möglich. Diese wird einkommensabhängig auf Antrag gewährt. Anträge stehen in den Kindertagesstätten zur Verfügung.
Sie suchen eine geeignete Kindertagesstättenbetreuung?
Bei der Suche nach einem geeigneten Platz für Ihr Kind ist Ihnen die Abteilung Kindertagesbetreuung der Stadt Flensburg unter der Rufnummer (0461) 85-2473 gern behilflich.
Email schreiben
Wir können Ihnen aber nur Plätze anbieten, die von den Kindertagestätten nicht belegt und an uns gemeldet werden. Deshalb empfehlen wir Ihnen, sich bei der Kindertagesstätte Ihrer Wahl so früh wie möglich auf die Warteliste setzen zu lassen.
Infos zum Thema KiTa-Finanzierung
und Wissenswertes rund um das Thema Kindertagesbetreuung in Flensburg erhalten Sie hier.



