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Aufgaben


Die Stadtpräsidentin repräsentiert gemeinsam mit dem Oberbürgermeister die Stadt Flensburg nach außen. Dadurch absolviert sie jährlich viele öffentliche Auftritte und trifft Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Institutionen, Firmen, Vereine etc.

Folgende Aufgaben sind gesetzlich geregelt:

gem. § 33 Abs. 4 der Gemeindeordnung S-H

  • Vorsitz in der Ratsversammlung
  • Leitung des Ältestenrats
  • Vertretung der Stadt Flensburg im Städteverband Schleswig-Holstein


§ 3 der Hauptsatzung der Stadt Flensburg


"Abs. 1: Der Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident übt die ihr oder ihm als Vorsitzende oder Vorsitzendem der Ratsversammlung nach der Gemeindeordnung, dieser Hauptsatzung sowie nach der Geschäftsordnung obliegenden Pflichten aus.

Abs. 2: Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident vertritt bei öffentlichen Anlässen die Ratsversammlung sowie gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister die Stadt als Gebietskörperschaft. Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident und die Oberbürgermeisterin oder der Oberbürgermeister stimmen ihr Auftreten für die Stadt Flensburg im Einzelfall miteinander ab.

Abs. 3: Die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident wird im Falle ihrer oder seiner Verhinderung von der ersten Stellvertreterin oder dem ersten Stellvertreter, ist auch diese oder dieser verhindert, von der zweiten Stellvertreterin oder dem zweiten Stellvertreter vertreten."