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Ausflüge

Für Schülerinnen und Schüler sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, können die Kosten für ein- oder mehrtägige Ausflüge beziehungsweise Klassenfahrten übernommen werden.

Es werden nur die Ausflugskosten übernommen, nicht das evtl. zusätzliche Taschengeld oder sonstige Extrakosten. Die Ausflüge müssen mit der Schule, der Kindertageseinrichtung oder dem Hort (Kinder, die einen Hort besuchen dürfen noch nicht 14 Jahre alt sein) unternommen werden.

Die entstehenden Kosten müssen von der Schule oder Kindertageseinrichtung rechtzeitig bestätigt werden.

Einen passenden Vordruck finden Sie 

Bestätigung_mehrtägige_Fahrten_Ausflüge (PDF, 225 kB)

Legen Sie die Bestätigung der Kosten bitte beim Jobcenter Flensburg oder bei der Stadt Flensburg vor. (siehe Zuständigkeiten)

Die Kosten werden grundsätzlich direkt an die Schule oder die Kindertageseinrichtung überwiesen.