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Erste Auszahlungen der Flut-Hilfe-Spenden

Spendenkonto noch bis zum 30.04.2024 geöffnet

Spendengelder werden ausgezahlt | Steuer-Stundungen | AG Hochwasser

Die Ostseesturmflut am 20./21. Oktober 2023 hat auch in Flensburg große Schäden hinterlassen. Insbesondere die Anrainer des Hafens sowie die an dieses Gebiet angrenzende Straßenzüge haben zum Teil sehr hohe Verluste erlitten, die sie nirgends geltend machen konnten.

Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Flensburg nach der Flut ein Spendenkonto eingerichtet, um die Möglichkeit zu geben zu helfen. Die Spendenbereitschaft war außerordentlich hoch. So konnten bis zur Auszahlung insgesamt 41.985€ gesammelt werden.

Von der Flut geschädigte Privatpersonen hatten die Möglichkeit bis zum 07.01.2024 aus diesem Spendentopf Hilfen zu beantragen.
 24 Personen haben innerhalb der Frist einen solchen Antrag gestellt und 13 Personen haben die Kriterien zur Vergabe erfüllt. 

Nach einem Erlass des Landes Schleswig-Holstein durften Förderungen aus Spendenmitteln nicht an Gewerbetreibende, sondern nur an Privatpersonen ausgezahlt werden. Außerdem durfte im Einzelfall der ausgezahlte Betrag 5.000 € nicht übersteigen.

Die Stadt Flensburg hat je nach Antrag und genanntem Schaden somit Beträge zwischen 93,39 € und 4.892,30 € an 13 Personen bewilligt, die Auszahlung der Spendenbeträge wird durch den Bürgerfonds "Flensburg hilft" vorgenommen.

28.02.2024 Spendenkonto noch bis 30.4. geöffnet

Das Spendenkonto Sonderkonto Ostseeflut der Stadt bei der NOSPA (IBAN: DE41 2175 0000 0011 0269 28) ist noch bis zum 30.04.24 geöffnet. Anschließend werden die bis dahin neu gesammelten Beträge ausgeschüttet. Anträge für die zweite Ausschüttung können bis zum 30.04.2024 gestellt werden.

Anträge können bei der Stadt unter fluthilfe@flensburg.de oder postalisch gestellt werden.

18.12.2023 Spendengelder werden ausgezahlt

Das Spendenkonto, das die Stadt Flensburg für die Opfer des Ostseehochwassers im Oktober eingerichtet hat, hat sich inzwischen gefüllt.

Die bisher eingegangenen Gelder sollen deshalb nun in einer ersten Runde ausgezahlt werden.

Alle Anträge, die bis zum 07.01.2024 bei der Stadt unter fluthilfe@flensburg.de oder postalisch eingegangen sind, werden dabei berücksichtigt.

Neben der Beantragung ist ein Nachweis, dass Antragstellende vom Hochwasser betroffen sind und den dadurch entstandenen Schaden mittels eingereichter Rechnung oder Kostenvoranschlag belegen können.


21.11.2023 Neu: Spenden-Konto für Hochwasser-Betroffene

Die Stadt Flensburg hat jetzt ein Sonderkonto eingerichtet, auf das Spenden für die Betroffenen des Ostseehochwassers eingezahlt werden können. Mit dem Geld soll dann Menschen, die durch das Hochwasser in eine finanzielle Notsituation oder in eine existenzgefährdende Lage gekommen sind, unbürokratisch geholfen werden.

Das Konto wurde auf den Namen "Sonderkonto Ostseeflut" bei der NOSPA eingerichtet. Die IBAN lautet: DE41 2175 0000 0011 0269 28.

Gemäß des Katastrophenerlasses Ostsee-Sturmflut des Landes ist die Ausstellung von Spendenbescheinigungen bei Einzahlungen (bis 30.04.2024) auf entsprechende Sonderkonten nicht notwendig. Das Finanzamt erkennt in diesem Fall den Bareinzahlungsbeleg bzw. den Buchungsbeleg des Kreditinstitutes an.

Hilfeanforderungen können gerichtet werden an die Stadt Flensburg unter der Telefonnummer: 0461- 85-4985 oder fluthilfe@flensburg.de.

Der individuelle Bedarf wird ggf. durch die unabhängige Vergabe-Kommission überprüft.

15.11.2023: Stadt Flensburg ermöglicht Steuer-Stundungen

Durch die Sturmflut am 20. / 21. Oktober 2023 und das damit einhergehende Hochwasser sind auf vielen Grundstücken im Bereich des Flensburger Hafens beträchtliche Schäden entstanden.

Die Stadt Flensburg hat sich deshalb entschieden, den Geschädigten durch steuerliche Maßnahmen zur Vermeidung unbilliger Härten entgegen zu kommen. In diesem Zusammenhang wird die Stadt Flensburg zur Unterstützung der durch das Hochwasser unmittelbar betroffenen Personen und Unternehmen liquiditätssichernde Maßnahmen anbieten.

Was kann wie gestundet werden?

Für nachweislich unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Steuerpflichtige besteht die Möglichkeit unter Darlegung ihrer Verhältnisse bis zum 31. Januar 2024 einen  Antrag auf Stundung zu stellen:

  • der bis zu diesem Zeitpunkt bereits fälligen oder fällig werdenden Gewerbe- und Grundsteuern.
  • der ab dem 20.10.2023 fälligen Vergnügungssteuern und Beherbergungsabgaben.

Die zinsfreien Stundungen werden grundsätzlich für 3 Monate und längstens bis zum 30. April 2024 gewährt.

Bei Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung können (Anschluss-)Stundungen für die bis zum 30. April 2024 fälligen Steuern längstens bis zum 31. Oktober 2024 gewährt werden.

Für wen gilt die Regelung?


  • für Eigentümer*innen von Grundstücken, soweit Schäden durch Hochwasser entstanden sind*
  • Gewerbebetriebe, die aufgrund der Hochwasserschäden ihre Betriebsstätten schließen mussten.*

* in folgenden Straßen rund um den Hafen: Strandweg, Brauereiweg, Schwedengang, Schiffbrücke bis zum ZOB, Wilhelmstraße, Kurze Straße, Hafendamm und unterer Bereich Am Lautrupsbach

Die Angabe der Grundstücklage ist dabei als Begründung für den Stundungsantrag ausreichend.

27.10.23: Stadt zieht Lehren aus der Sturmflut

Mit der Sturmflut am Freitag, den 20.10.2023, bei der ein Pegelhöchststand von 2,27 Meter erreicht worden. Seit rund 100 Jahren gab es in Flensburg zwar regelmäßig Hochwasserereignisse, aber keine vergleichbar schwere Flut. Im Zuge des Klimawandel ist allerdings damit zu rechnen, dass solche Ereignisse häufiger stattfinden werden. Das heißt, es wird nicht bei dem jetzt erreichten Pegelstand bleiben.

Arbeitsgruppe "Hochwasserschutz" und geplante Maßnahmen

Die Stadt Flensburg hat deshalb eine Arbeitsgruppe mit Beteiligung aller relevanten Bereiche der Verwaltung unter Leitung von Oberbürgermeister Fabian Geyer gegründet, die sich mit einem wirksameren Hochwasserschutz in Flensburg befasst und die zu Beginn der nächsten Woche ihre Arbeit aufnehmen wird.

  • In einem ersten Schritt sollen Sandsäcke beschafft werden, die an zentralen Orten für die betroffene Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden können.
  • Weiterhin wird ein Konzept entwickelt, wie zentrale Bereiche der Stadt und unsere touristische Infrastruktur besser geschützt werden können. Hierbei sind insbesondere die Lage von Flensburg am Ende der Förde, sowie die besondere Topographie zu berücksichtigen, damit der Schutz greifen kann.
  • Geklärt werden soll auch, welche Hilfestellungen aus städtischer, steuerlicher, wirtschaftlicher und touristischer Sicht erfolgen können. Z.B. Sondernutzungen, Entsorgung etc.).
  • Neben den genannten Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass die Betroffenen regelmäßig zeitnah gewarnt und Informationen schneller weitergegeben werden. Hierbei soll sowohl auf die städtische Homepage als auch auf die Angebote im Bereich Social Media zurückgegriffen werden. Je nach Lage wird auch eine Info-Hotline bereitstehen.

Oberbürgermeister Fabian Geyer: „Die Flut vom vergangenen Wochenende hat gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen nicht mehr ausreichen, um dem Wasser die Stirn zu bieten. Das kürzlich beschlossene Klimaanpassungskonzept ist inhaltlich gut geeignet, einzelne Maßnahmen müssen jedoch früher umgesetzt werden als geplant. Neben den baulichen Maßnahmen müssen wir klären, wie wir die Menschen in den betroffenen Bereichen während der Flut und auch im Nachgang besser unterstützen können. Mit diesen Maßnahmen werden wir kommende Fluten in Flensburg gemeinsam meistern“.

30.01.2024