Ab Januar - neue Zugangsregelung für das Rathaus

Seit Beginn des neuen Jahres gelten neue Regeln für den Zugang zum Flensburger Rathaus:

Sämtlicher Publikumsverkehr soll ab Januar über den nördlichen Eingang mit Dreh- und Nebentür erfolgen - sowohl zum Betreten als auch dem Verlassen des Rathauses.

Zugang für Besucher*innen mit Mobilitätseinschränkung

Der barrierefreie Eingang Süd (Keller) bleibt prinzipiell dem Verwaltungspersonal als Ein- und Ausgang vorbehalten. Einzige Ausnahme: Gäste, die auf Hilfsmittel wie einen Rollstuhl angewiesen sind, können ihn ebenfalls nutzen.

Dazu ist die Klingel des Ein- und Ausgangs am Rathausplatz zu betätigen und dem Info-Tresen das Anliegen via Gegensprechanlage zu schildern. Für mobilitätseingeschränkte Personen wird dann die Tür freigeschaltet und kann mit dem Taster geöffnet werden. Gäste mit Termin außerhalb der Öffnungszeiten werden ausschließlich am Haupteingang Nord abgeholt und werden dort in das Rathaus hinein- und wieder hinausgelassen.

Bis zur Einrichtung der Gegensprechanlage ist das Sicherheitspersonal des Rathauses an diesem Eingang präsent und kann die Tür bei Bedarf öffnen. 

Südlicher Untergeschoss-Zugang bleibt geschlossen

Die Tür Süd im Untergeschoss bleibt für Publikum und Personal dauerhaft geschlossen. Diese neue Regelung ist Teil der neuen Sicherheitsvorkehrungen innerhalb der Stadtverwaltung.