Beherbergungsabgabe / Übernachtungssteuer
Beherbergungsabgabe (nur Flensburg)
Die Beherbergungsabgabe, oft auch „Bettensteuer“ genannt, wird in Flensburg von den Betreiber*innen der Beherbergungsstätten (z.B. Hotels, Ferienwohnungen) erhoben. Die Abgabe beträgt 7,5 % von dem vom Gast zu zahlenden Übernachtungspreis ohne Nebenleistungen, wie zum Beispiel das Frühstück.“
Übernachtungen, die aus beruflicher Veranlassung nötig sind, werden nicht besteuert.
Die Satzung finden Sie hier:
Vordrucke
Rechtsgrundlage
Regionale Ergänzung:
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.