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Beherbergungsabgabe / Übernachtungssteuer

Beherbergungsabgabe (nur Flensburg)

Die Beherbergungsabgabe, oft auch „Bettensteuer“ genannt, wird in Flensburg von den Betreiber*innen der Beherbergungsstätten (z.B. Hotels, Ferienwohnungen) erhoben. Die Abgabe beträgt 7,5 % von dem vom Gast zu zahlenden Übernachtungspreis ohne Nebenleistungen, wie zum Beispiel das Frühstück.“

Übernachtungen, die aus beruflicher Veranlassung nötig sind, werden nicht besteuert.

Die Satzung finden Sie hier:

Vordrucke

Rechtsgrundlage


Regionale Ergänzung:

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.