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Bürgerbüro

Das Bürgerbüro bietet Ihnen als zentrale Anlaufstelle der Stadtverwaltung vielfältige Serviceleistungen an. Unser Konzept der „Dienstleistung aus einer Hand“ ermöglicht Ihnen die Erledigung zahlreicher Anliegen mit kurzen Wegen und kompetenten Ansprechpartnern.

Aktuelle Hinweise:

Temporäre Einschränkung der Erreichbarkeit des Bürgerbüros

Aufgrund des hohen Antragsaufkommens im Bereich Wohngeld sowie personeller Engpässe bestehen derzeitig erhebliche Arbeitsrückstände. Um diesen Rückständen zu begegnen, kommt es temporär zu Einschränkungen der Erreichbarkeit des Bürgerbüros.

Ab 04.11.2024 ist das Bürgerbüro mittwochs ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung erreichbar. An den übrigen Öffnungstagen wird weiterhin auch die offene Sprechstunde angeboten.

Die Einschränkungen gelten bis einschließlich 13.12.2024

Temporäre Öffnungszeiten:

Montag: 07:30 bis 17:00 Uhr (nach Terminvereinbarung und zusätzlich offene Sprechstunde)

Dienstag: geschlossen

Mittwoch: 07:30 bis 13:00 Uhr (ausschließlich nach Terminvereinbarung – keine offene Sprechstunde)

Donnerstag: 07:30 bis 17:30 Uhr (nach Terminvereinbarung und zusätzlich offene Sprechstunde)

Freitag: 07:30 bis 12:00 Uhr (nach Terminvereinbarung und zusätzlich offene Sprechstunde)

Video: Wie vereinbare ich online einen Termin?

Hinweis zur Abgabe von Verpflichtungserklärungen

Seit dem 20.02.2023 können Verpflichtungserklärungen ausschließlich im Einwanderungsbüro, Schleswiger Straße 66, abgegeben werden.
Das Bürgerbüro bietet diese Dienstleistung nicht mehr an.

Das Bürgerbüro Glücksburg ist bis auf Weiteres geschlossen.

Das Bürgerbüro Glücksburg ist bis auf Weiteres für den Kundenverkehr geschlossen.

Alle pass- und melderechtlichen Aufgaben, sowie die Ausgabe bereits beantragter Ausweisdokumente übernimmt für diese Zeit das Bürgerbüro der Stadt Flensburg zu folgenden Öffnungszeiten.

Wochentag
von
bis
Montag
07:30 Uhr
17:00 Uhr
Dienstag
geschlossen

Mittwoch
07:30 Uhr
13:00 Uhr
Donnerstag
07:30 Uhr
17:30 Uhr
Freitag
07:30 Uhr
12:00 Uhr

Sie können Ihr Anliegen entweder im Rahmen der Offenen Sprechstunde zu den oben genannten Öffnungszeiten erledigen, oder im Vorwege telefonisch einen Termin unter 0461/852124 vereinbaren.


Viele Leistungen des Bürgerbüros können Sie persönlich vor Ort in Anspruch nehmen. Hierzu steht Ihnen neben der Terminvereinbarung auch wieder eine offene Sprechstunde zu Verfügung. Weitere Leistungen werden online oder schriftlich angeboten. Bitte informieren Sie sich anhand nachstehender Aufstellung, in welcher Form die Leistung angeboten wird. Für Informationen zu den einzelnen Leistungen nutzen Sie bitte die Suchfunktion.

Um die Wartezeiten zum Zugang ins Rathaus nach Ausgabe der Tickets besser planen zu können, wird der jeweils aktuelle Bearbeitungsstand über die Homepage des Bürgerbüros (Aktuelle Wartezeit im Bürgerbüro) abrufbar sein. Die Tickets verfügen über einen entsprechenden QR-Code.

Abmeldung ins Ausland / ohne festen Wohnsitz

Adressänderung auf Ausweisdokumenten nach bereits erfolgter schriftlicher Ummeldung

Ändern / Erstvergabe einer PIN elektronischer Personalausweis

Anmeldung

Antrag Befreiung von der Ausweispflicht

  • Schriftliches Verfahren
    E-Mail oder per Post an Stadt Flensburg, Bürgerbüro, 24931 Flensburg

Apostille / Legalisation

  • Terminvereinbarung: Telefonisch unter 0461 85-4611

Aushändigung fertiger Ausweisdokumente

  • Offene Sprechstunde -Öffnungszeiten

    Die Ausgabe der Ausweisdokumente erfolgt  am Informationstresen im Bürgerbüro.

​Ausstellung Personalausweis / vorläufiger Personalausweis

Hinweise zur Gebührenermäßigung/befreiung

Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühr schuldet, bedürftig ist.
Ein erfolgreicher Antrag setzt ein geringes Einkommen bzw. den Bezug von öffentlichen Leistungen sowie das zeitgleiche Vorliegen von Härtefallgründen voraus.
Einen entsprechenden Antrag können Sie bei der Beantragung Ihres Personalausweises stellen.

Beantragung eines Personalausweises für Minderjährige

Die Ausstellung eines Personalausweises für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird (Download zur Einverständniserklärung). Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand einer Ausweiskopie (bitte mitbringen) überprüft.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Personalausweis beantragen. Als Nachweis für den gewöhnlichen Aufenthalt gilt hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

Hinweis für Deutsche, die in Dänemark leben:
Bitte rufen Sie unbedingt vorher unter +49461/852124 an oder schicken Sie uns eine Mail an buergerbuero@flensburg.de.
Buchen Sie bitte keinen Termin, ohne vorher mit dem Bürgerbüro Informationen auszutauschen.

Ausstellung Reisepass / vorläufiger Reisepass

Beantragung eines Reisepasses für Minderjährige

Die Ausstellung eines Reisepasses für unverheiratete Minderjährige bedarf der Beantragung beider Elternteile, wenn ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht und die Eltern zusammenleben. Die Antragstellung kann durch lediglich einen Elternteil erfolgen, wenn dabei das Vorliegen des Einverständnisses des anderen Elternteils schriftlich bestätigt wird (Download zur Einverständniserklärung). Die Unterschrift des anderen Elternteils wird anhand einer Ausweiskopie (bitte mitbringen) überprüft.

Leben Eltern (verheiratete, geschiedene, unverheiratete), denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein der Elternteil, bei dem sich das unverheiratete minderjährige Kind gewöhnlich aufhält, den Reisepass beantragen. Als Nachweis für den gewöhnlichen Aufenthalt gilt hier die alleinige Wohnung bzw. Hauptwohnung des Kindes laut Melderegister.

Hinweis für Deutsche, die in Dänemark leben:
Bitte rufen Sie unbedingt vorher unter +49461/852124 an oder schicken Sie uns eine Mail an buergerbuero@flensburg.de.
Buchen Sie bitte keinen Termin, ohne vorher mit dem Bürgerbüro Informationen auszutauschen.

Beglaubigungen

Bewohnerparkausweise

Einbürgerung

Sie erreichen uns telefonisch (0461 85-1891) zu folgenden Zeiten:

  • Montag:            10:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag:    14:00 - 16:00 Uhr

Anfragen können Sie auch per E-Mail unter  einbuergerung@flensburg.de an uns richten.

Euro-Toilettenschlüssel

Fischereimarken (Jahresgebühr)

Fischereischein

Führungszeugnis für Privatpersonen

Fundbüro

Gewerbezentralregisterauszug für Privatpersonen

Hundesteueran-, um- oder abmeldung

  • Schriftliches Verfahren
    E-Mail oder per Post an Stadt Flensburg, Bürgerbüro, 24931 Flensburg

Hundessteuerersatzmarken

Identitätsbestätigung für andere Behörden

Kfz-Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes

Lebensbescheinigungen

Meldebescheinigung

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

Terminvereinbarung: Telefonisch unter 0461 85-1884

Parkausweise für Schwerbehinderte

Rentenberatung

  • Terminvereinbarung: Telefonisch unter 0461 85-2328 oder 0461 85-2729

Sperrmüllkarten / blaue Restmüllsäcke

Staatsangehörigkeitsangelegenheiten

  • Terminvereinbarung: Telefonisch unter 0461 85-4611

Ummeldung innerhalb des Stadtgebietes

Untersuchungsberechtigungsschein

Wählbarkeitsbescheinigung

  • Terminvereinbarung: Telefonisch unter 0461 85-1826
  • Offene Sprechstunde - Öffnungszeiten

Wohnberechtigungssschein

Wohngeld


Detaillierte Informationen zu allen Produkten des Bürgerbüros finden Sie hier:

Einwohner:innenservice von A-Z

Haben Sie Fragen zu unseren Serviceleistungen oder möchten Sie sich über benötigte Unterlagen oder Gebühren informieren, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.