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Sie möchten eine Person aus dem Ausland einladen, die ihren Lebensunterhalt nicht sichern kann und möchten hierfür eine Verpflichtungserklärung unterschreiben?

Die Ausstellung beantragen Sie beim Einwanderungsbüro der Stadt Flensburg.

Reichen Sie bitte alle Unterlagen vollständig ein. Wir senden Ihnen nach Prüfung dann einen Termin zu.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Folgende Unterlagen sind für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung vorab einzureichen:

Daten des Besuchers (immer angeben!)

  • Genaue Personalien (Vor- und Zuname, Geburtsdatum und –ort)
  •  Adresse im Heimatland
  •  Seriennummer des Reisepasses, Kopie vom Pass und/oder Reisepass

Den Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz in Höhe von mindestens 30.000 € für das gesamte Schengen-Gebiet geben Sie im Rahmen des Visumantrages auch bei der Botschaft ab, sodass wir diesen nicht gesondert fordern. 

Als Arbeitnehmer*in oder Renter*in

  • Personalausweis oder Reisepass
  •  Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate oder aktueller Rentenbescheid
  •  Nachweise über weiteres Einkommen (Kindergeld, Kinderzuschlag, Elterngeld ...)

Bei mehr als 90 Tagen Aufenthalt:

  •  Nachweise über bestehende Unterhaltsverpflichtungen oder/und Schulden
  •  Nachweise über mögliche weitere Verpflichtungserklärungen, die in den letzten 6 Jahren abgeschlossen wurden
  •  Mietvertrag/Nachweis über Wohneigentum

Als Selbstständige*r

  • Personalausweis oder Reisepass
  •  Letzter Steuerbescheid
  •  Aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung oder sonstige Nachweise des Steuerberaters, die einen Aufschluss über das Nettoeinkommen geben (Kontoauszüge reichen nicht aus)

Bei mehr als 90 Tagen Aufenthalt:

  •  Nachweise über bestehende Unterhaltsverpflichtungen oder/und Schulden
  •  Nachweise über mögliche weitere Verpflichtungserklärungen, die in den letzten 6 Jahren abgeschlossen wurden
  •  Mietvertrag/Nachweis über Wohneigentum

Als juristische Person

  • Handlungsvollmacht für die bevollmächtigte Person
  • Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
  • Handels- oder Vereinsregisterauszug
  • Nachweise über bestehende Schulden
  • Nachweise über mögliche weitere Verpflichtungserklärungen, die in den letzten 6 Jahren abgeschlossen wurden
  • Information über die geplante Unterbringung


Allgemeine Informationen zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung finden Sie in unserem Merkblatt.

FAQ gibt es auch auf der Seite des Auswärtigen Amtes.