Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Unionsbürger*innen und Angehörige

Unionsbürger*innen sind beispielsweise als Arbeitnehmer*innen, Student*innen oder zur Arbeitssuche freizügigkeitsberechtigt und benötigen für die Einreise und den Aufenthalt keinen Aufenthaltstitel. Weitere Informationen zur Freizügigkeit erhalten Sie auch auf den Seiten des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Ein Aufenthalt von bis zu 3 Monaten ist mit dem Besitz eines gültigen Passes oder Reisepasses ohne weitere Bedingung  möglich.

Nach 5 Jahren in Deutschland mit rechtmäßigem Aufenthalt können Sie eine Daueraufenthaltskarte EU beantragen.

Als Angehörige*r von Unionsbürger*innen benötigen Sie eine Aufenthaltskarte EU.

Wenn Ihre Angehörigen noch im Ausland sind, finden Sie Informationen dazu unter dem Menüpunkt «Familiennachzug«.

Benötigte Unterlagen für die Beantragung

  • Antragsformular
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Heiratsurkunde, ggf. inkl. Übersetzung (nur bei erstmaliger Erteilung)
  • Geburtsurkunde, ggf. inkl. Übersetzung (nur für Kinder und bei erstmaliger Erteilung)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Bescheid des Jobcenters (ALG II)
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Arbeitsvertrag (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Schulbescheinigung (nur für Kinder)

Daueraufenthaltskarte EU

  • Antragsformular
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Dokumentation über fünf Jahre ununterbrochenen Aufenthalt im Bundesgebiet (z.B. durch Verdienstbescheinigungen, Arztatteste, Bestätigungen anderer Behörden, Kontoauszüge…)