Familiennachzug
Bitte beachten Sie, dass vor Einreise der Person ein Visum für den Familiennachzug bei der jeweiligen deutschen Botschaft beantragt werden muss. Eine Beantragung im Vorfeld bei uns erfolgt nicht!
Die untenstehenden Angaben gelten damit nur für Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten und einen Antrag auf erstmalige Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug stellen möchten.
Unterlagen für den allgemeinen Familiennachzug
- Antragsformular
- Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
- Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
- Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
- Krankenversicherungsnachweis
- ggf. Bescheid des Jobcenters (ALG II)
- Arbeitsvertrag (ggf. auch vom Ehepartner)
- Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
- ggf. Bestätigung von dem/der Steuerberater*in über Brutto-/Nettoeinkommen (ggf. auch vom Ehepartner)
- Kontoauszüge der letzten drei Monaten (ggf. auch vom Ehepartner)
- Schulbescheinigung (nur für Kinder)
Zusätzlich bei erstmaliger Erteilung
- Geburtsurkunde, ggf. inkl. Übersetzung (nur für Kinder und bei erstmaliger Erteilung)
- Heiratsurkunde, ggf. inkl. Übersetzung (nur bei erstmaliger Erteilung)
Zusätzlich bei der Verlängerung
- Nachweis Integrations-/Orientierungskurs (nur bei Verlängerung)
Unterlagen für den Familiennachzug von Flüchtlingen und Asylberechtigten
- Antragsformular
- Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
- Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
- Reiseausweis (Kopie!)
- Nationalpass des Heimatlandes (Kopie!)
- Krankenversicherungsnachweis
- Schulbescheinigung (nur für Kinder)
Zusätzlich bei Verlängerung:
- Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
- Nachweis Integrations-/Orientierungskurs