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Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Wichtige Hinweise:

Bitte reichen Sie Unterlagen nur in Kopie und nicht im Original ein. Wenn Sie Ihren Antrag per E-Mail stellen, senden Sie uns die Dokumente bitte im PDF-Format!

Für die Bearbeitung einer Niederlassungserlaubnis fällt grds. eine Bearbeitungsgebühr an (üblicherweise die Hälfte der Gebühr für die Erteilung, meist 56,50 €).

Wenn wir bereits mit der inhaltlichen Bearbeitung angefangen haben, ist diese auch bei einer Rücknahme Ihres Antrages zu zahlen.

Welchen Unterlagen werden benötigt?

Allgemeine Niederlassungserlaubnis
(§ 9 AufenthG)

Antrag online stellen!

  • Antragsformular
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Bescheid des Jobcenters (ALG II)
  • Arbeitsvertrag (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
  • bei Selbständigkeit: Bestätigung von dem/der Steuerberater*in über Brutto-/Nettoeinkommen (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monaten (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nachweis Integrationskurs (B1-Zertifikat + Orientierungskurs/Einbürgerungstest)
  • Rentenversicherungsverlauf von der Rentenkasse (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nachweise über sonstige Einnahmen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, BaföG…)

Als Fachkraft
(§ 18c AufenthG)

  • Antragsformular
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Bescheid des Jobcenters (ALG II)
  • Arbeitsvertrag (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monaten (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nachweis Integrationskurs (B1-Zertifikat + Orientierungskurs/Einbürgerungstest)
  • Rentenversicherungsverlauf von der Rentenkasse (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nachweise über sonstige Einnahmen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, BaföG…)

Als Flüchtling oder Asylberechtigte*r
(§ 26 Abs. 3 AufenthG)

  • Antragsformular
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Bescheid des Jobcenters (ALG II)
  • Arbeitsvertrag (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
  • bei Selbständigkeit: Bestätigung von dem/der Steuerberater*in über Brutto-/Nettoeinkommen (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monaten (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nachweis Integrationskurs (Sprachzertifikat + Orientierungskurs/Einbürgerungstest)
  • Nachweise über sonstige Einnahmen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, BaföG…)

Niederlassungserlaubnis aus humanitären Gründen
(§ 26 Abs. 4 AufenthG)

  • Antragsformular
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Bescheid des Jobcenters (ALG II)
  • Arbeitsvertrag (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
  • bei Selbständigkeit: Bestätigung von dem/der Steuerberater*in über Brutto-/Nettoeinkommen (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monaten (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Nachweis Integrationskurs (B1-Zertifikat + Orientierungskurs/Einbürgerungstest)
  • Rentenversicherungsverlauf von der Rentenkasse (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nachweise über sonstige Einnahmen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, BaföG…)

Als Angehörige*r eine*s Deutschen
(§ 28 Abs. 2 AufenthG)

  • Antragsformular
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Bescheid des Jobcenters (ALG II)
  • Arbeitsvertrag (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
  • bei Selbständigkeit: Bestätigung von dem/der Steuerberater*in über Brutto-/Nettoeinkommen (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monaten (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Nachweis Integrationskurs (B1-Zertifikat + Orientierungskurs/Einbürgerungstest)
  • Nachweise über sonstige Einnahmen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, BaföG…)

Als minderjähriges Kind
(§ 35 AufenthG)

  • Antragsformular
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Bescheid des Jobcenters (ALG II)
  • Arbeitsvertrag (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
  • bei Selbständigkeit: Bestätigung von dem/der Steuerberater*in über Brutto-/Nettoeinkommen (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monaten (ggf. auch vom Ehepartner)
  • alternativ: aktuelle Schulbescheinigung
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Nachweis Integrationskurs (B1-Zertifikat + Orientierungskurs/Einbürgerungstest) oder Zeugnis vom Schulabschluss
  • Nachweise über sonstige Einnahmen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, BaföG…)

Erlaubnis zum Daueraufenthalt in der Europäischen Union
(§ 9a AufenthG)

  • Antragsformular
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Bescheid des Jobcenters (ALG II)
  • Arbeitsvertrag (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
  • bei Selbständigkeit: Bestätigung von dem/der Steuerberater*in über Brutto-/Nettoeinkommen (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monaten (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Nachweis Integrationskurs (B1-Zertifikat + Orientierungskurs/Einbürgerungstest)
  • Rentenversicherungsverlauf von der Rentenkasse (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nachweise über sonstige Einnahmen (z.B. Elterngeld, Kindergeld, BaföG…)

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß Aufenthaltsverordnung sowohl bei einer positiven Entscheidung als auch bei einer etwaigen Ablehnung an. Die maximale Gebühr für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis beträgt 113,00 €. Auskunft hierüber erteilt die zuständige Stelle im Einzelfall.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.