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Aufenthaltserlaubnis (Aufenthaltstitel): Beantragung

Beantragung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis online beantragen

Wenn Sie in Flensburg wohnen, können Sie  folgende Anträge online stellen:

  • Anträge auf erstmalige Erteilung oder Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke 
    • des Familiennachzugs
    • einer Erwerbstätigkeit
    • einer Ausbildung
    • eines Studiums
  •  Anträge auf Änderungen von Auflagen auf Ihrem Aufenthaltstitel (Wohnsitzauflage/Erwerbstätigkeit)

Bitte reichen Sie aber auch im Online-Verfahren die untenstehenden Dokumente mit ein.

Aufenthaltserlaubnis per E-Mail oder Post beantragen

Für die Beantragung oder Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels reichen Sie bitte den Antragsvordruck sowie die weiteren benötigten Unterlagen wie folgt bei uns ein:

  • per E-Mail:  im PDF-Format
  • per Post: bitte nur Kopien (keine Originale)

Reichen Sie bitte kein Bargeld bei uns per Post ein. Die Gebühr für den Aufenthaltstitel bezahlen Sie erst bei der Abholung.

Sofern noch etwas fehlt, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Sind die Unterlagen vollständig, prüfen wir diese und übersenden Ihnen einen Termin für die Aufnahme Ihrer biometrischen Daten.

Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen ab, insbesondere, wenn Ihr Aufenthaltstitel noch gültig ist. Wir bitten um Verständnis, dass diese Anfragen von uns, gerade wenn Sie Ihren Antrag erst vor Kurzem eingereicht haben, aufgrund der Vielzahl von Anfragen, nicht beantwortet werden können.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Student:in

  • Antragsformular
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Studienbescheinigung
  • falls vorhanden: Urkunden Hochschulabschluss (ggf. inkl. Übersetzung)
  • Vermieterbescheinigung
  • Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhaltes für 1 Jahr
  • (Verpflichtungserklärung, Sperrkonto, Stipendium)

Besuchen Sie auch unsere Themenseite zum Studium in Flensburg!

Als Arbeitnehmer*in

  • Antragsformular
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • evtl. Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
  • Arbeitsvertrag
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nationalpass des Heimatlandes (Kopie!)
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Nachweis Integrations-/Orientierungskurs (nur bei Verlängerung)

Selbstständige:r

  • Antragsformular
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nationalpass des Heimatlandes (Kopie!)
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Schulbescheinigung (nur für Kinder)

Zusätzlich bei Verlängerung:

  • Nachweis Integrations-/Orientierungskurs (nur bei Verlängerung)
  • Bestätigung von dem/der Steuerberater*in über Brutto-/Nettoeinkommen (nur bei Verlängerung)

Zusätzlich bei Ersterteilung:

  • falls vorhanden und nur bei Ersterteilung: Urkunden Hochschulabschluss (ggf. inkl. Übersetzung)
  • wenn Sie älter sind als 45 Jahre: Nachweis über angemessene Altervorsorge

Flüchtling, anerkannte:r Asylbewerber:in oder subsidiär Schutzberechtigte (§ 25 Abs. 1, 2 AufenthG)

  • Antragsformular
  • Reiseausweis (Kopie!)
  • Nationalpass des Heimatlandes (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Schulbescheinigung (nur für Kinder)

nur bei Verlängerung:

  • Nachweis Integratioms-/Orientierungskurs
  • Vermieterbescheinigung/Eigentumsnachweis

Gut integrierte Jugendliche/Heranwachsende
(§ 25a AufenthG)

  • Pass oder Nachweis über bereits eingeleitete Schritte zur Beschaffung (in Kopie!)
  • Antrag
  • Vermieterbescheinigung
  • Arbeitsvertrag (nur bei Arbeitsverhältnis)
  • Arbeitgeberbescheinigung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate, soweit diese vorliegen
  • Alternativ: Vorlage eines Ausbildungsnachweises bzw. einer Studienbescheinigung

Zusätzlich bei der erstmaligen Antragstellung

  • Nachweis Hauptschulabschluss bzw. Nachweis der erbrachten Schul- und Integrationsleistungen (Zeugnisse, etc.)

Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration
(§ 25b AufenthG)

  • Pass (Kopie!)
  • Antrag mit Belehrung
  • Vermieterbescheinigung
  • Arbeitsvertrag (komplett)
  • Arbeitgeberbescheinigung 
  • Lohn- und Gehaltsabrechnung der letzten drei Monate, soweit diese vorliegen
  • Alternativ: Vorlage eines Ausbildungsnachweises bzw. einer Studienbescheinigung

Zusätzlich bei der erstmaligen Antragstellung

  • ggf. Nachweis über einen erworbenen Schulabschluss bzw. bei fehlendem
  • Schulabschluss Vorlage der Zeugnisse  
  • Nachweise über sonstige Integrationsleistungen (Teilnahme an Integrationskursen, Sprachkursen, etc.)
  • persönlich abzugebende und mit einer eigenen Unterschrift versehenen Erklärung zum Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
  • Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet durch den bundeseinheitlichen Test „Leben in Deutschland" zum Orientierungskurs nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 IntV
  • durch den Abschluss einer deutschen Hauptschule bzw. einer vergleichbaren höheren deutschen allgemeinbildenden Schule, eine in Deutschland, erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder einen deutschen Studienabschluss


Unterlagen für den Familiennachzug von Flüchtlingen und Asylberechtigten

  • Antragsformular
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Reiseausweis (Kopie!)
  • Nationalpass des Heimatlandes (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • Schulbescheinigung (nur für Kinder)

Zusätzlich bei Verlängerung:

  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Nachweis Integrations-/Orientierungskurs

Unterlagen für den allgemeinen Familiennachzug

  • Antragsformular
  • Vermieterbescheinigung bzw. Eigentumsnachweis
  • Arbeitgeberbescheinigung (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Nationalpass/Reiseausweis (Kopie!)
  • Krankenversicherungsnachweis
  • ggf. Bescheid des Jobcenters (ALG II)
  • Arbeitsvertrag (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
  • ggf. Bestätigung von dem/der Steuerberater*in über Brutto-/Nettoeinkommen (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Kontoauszüge der letzten drei Monaten (ggf. auch vom Ehepartner)
  • Schulbescheinigung (nur für Kinder)

Zusätzlich bei erstmaliger Erteilung

  • Geburtsurkunde, ggf. inkl. Übersetzung (nur für Kinder und bei erstmaliger Erteilung)
  • Heiratsurkunde, ggf. inkl. Übersetzung (nur bei erstmaliger Erteilung)

Zusätzlich bei der Verlängerung

  • Nachweis Integrations-/Orientierungskurs (nur bei Verlängerung)


Abholung eines Aufenthaltstitels

Lesen Sie hier unsere Informationen zur Abholung von Aufenthaltstiteln.


Biometrisches Lichtbild

Für die Aufnahme der Biometriedaten ist ein biometrisches Lichtbild erforderlich. 

Ein Lichtbild muss immer im Original per Post gesendet werden.

Reichen Sie Lichtbilder nur ein, wenn Sie dazu aufgefordert werden.

Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise der Bundesdruckerei, wann ein Lichtbild nicht biometrisch ist.

Wenn das Lichtbild nicht biometrisch ist, können wir leider Ihren Aufenthaltstitel nicht bestellen.




Leistungsbeschreibung

Ausländerinnen und Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas Anderes bestimmt ist oder auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und dem Herkunftsland ein Aufenthaltsrecht besteht.

Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländerinnen und Ausländer ein Visum bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung beantragen. Ist nach der Einreise ein längerfristiger Aufenthalt vorgesehen, muss vom Bundesgebiet aus eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise erfolgt in Abhängigkeit von der Staatsangehörigkeit und dem jeweils vorgesehenen Aufenthaltszweck.

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel und wird nach dem Kapitel 2, Abschnitte 3 bis 7, des Aufenthaltsgesetzes erteilt. Je nach Aufenthaltszweck ergeben sich aus der Aufenthaltserlaubnis unterschiedliche Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich der Aufenthaltsverfestigung, des Familiennachzuges, der Ausübung einer Erwerbstätigkeit oder dem Zugang zu sozialen Leistungen.

Seit 1. September 2011 werden Aufenthaltserlaubnisse in der Regel als elektronische Aufenthaltstitel (eAT) – im Scheckkarten-Format – ausgestellt. Darin werden unter anderem auch biometrische Merkmale (ein Lichtbild, zwei Fingerabdrücke) gespeichert. Darüber hinaus kann der eAT – optional – zusätzlich als elektronischer Identitätsnachweis (eID) im Zuge von E-Government und E-Business sowie zur elektronischen Signatur genutzt werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Visumspflichtige Ausländerinnen und Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen, sofern eine Verlängerung in Betracht kommt.

Das gleiche gilt für die Verlängerung bereits erteilter Aufenthaltserlaubnisse.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

  • § 7 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG),
  • Aufenthaltsverordnung (AufenthV),
  • § 5 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.