Maßnahme 020: Einrichtung von Fahrradstraßen

Fahrradstraßen erfüllen den Zweck, den Radverkehr zu bündeln und einen deutlichen Qualitätsgewinn für Radfahrende zu erzielen. Denn auf Fahrradstraßen fährt es sich sicherer, schneller, angenehmer und geselliger. Gründe dafür sind die Regeln, die mit der Fahrradstraße einhergehen und sowohl Autofahrende als auch Radfahrende betreffen.

Für Autofahrende gilt:

  • sind nur berechtigt die Fahrradstraße zu befahren, wenn Zusatzschilder „Anlieger frei“ oder „Kfz frei“ vorhanden sind (gilt auch für Lastwagen, Motorräder etc.)
  • Geschwindigkeit an Radfahrer anpassen
  • maximal jedoch 30 km/h
  • Überholen nur bei ausreichendem Abstand von mindestens 1,5m
  • besondere Rücksichtnahme

Für Radfahrende gilt:

  • dürfen nebeneinander fahren
  • geben das Tempo vor
  • maximal jedoch 30 km/h
  • Kinder unter acht Jahren müssen trotzdem den Gehweg benutzen
  • Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen

Die Fahrradstraßen orientieren sich am Velorouten-Konzept und anderen stark von Radfahrenden genutzten Straßen. Somit ist der Weg in die Innenstadt oder in andere Stadtteile noch schneller und der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad noch attraktiver. Außerdem wird mit Hilfe dieser Maßnahme ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer vollzogen.

Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist ein maximales Verkehrsaufkommen von 400 Kfz/h. Hauptverkehrsstraßen sind demnach ausgeschlossen. Außerdem sollten die Straßen eine gewisse Breite vorweisen, damit Unfälle mit Parkenden oder Überholenden möglichst vermieden werden. Bezüglich der Vorfahrt gilt, sofern nicht durch entsprechende Schilder oder abgesenkte Bordsteine geregelt, der Grundsatz „Rechts vor Links“.

In Flensburg ist die Viktoriastraße bisher die einzige Fahrradstraße. Ihr kommt eine besondere Bedeutung in Hinblick auf das Projekt Radeln zum Campus zu. Durch den Einsatz von gesägtem Natursteinpflaster konnte qualitativ hochwertiges Radfahren mit dem historischen Stadtbild Flensburgs in Einklang gebracht werden. Weitere potenzielle Fahrradstraßen sind im Masterplan Mobilität in der Beschreibung der Maßnahme 020 zu finden. Diese werden nach und nach geprüft und entsprechend umgesetzt.