Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Drohende Stromsperre? - Härtefall-Fonds

Sie können Ihre Strom-Rechnung bzw. Heizkostenrechnung nicht mehr zahlen und benötigen dringend Hilfe, um eine Sperre zu verhindern?

Für diesen Fall hat die Stadt Flensburg (Ausschüsse Soziales und Gesundheit sowie Finanzen) einen so genannten Härtefallfonds in Höhe von 50.000 € zur Vermeidung / Aufhebung von Stromsperren eingerichtet. Aus dem Härtefalls-Fonds können Schuldenberatungsstellen bei entsprechenden Voraussetzungen Mittel für Sie beantragen.

Wenn Sie sich hierzu beraten lassen möchten, wenden Sie sich gern an eine der Beratungsstellen im Stadtgebiet.

Beratungsstellen und Antragsmöglichkeiten

AWO Integrationscenter

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Schloßstraße 4, 24939 Flensburg

  • Telefon: 00491715680380 (Serhan Bilgic)
  • Telefon: 046124743 (Selina Hossain)
  • Telefon: 015154155156 (Pia Streit)

Wohnhilfen und Schuldnerberatung

Abteilungsnummer: Abteilung 501.5

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Rathausplatz 1, 24937 Flensburg

  • Telefon: 4217

Schuldnerberatung

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Rathausplatz 1, 24937 Flensburg

  • Telefon: 0461-854217

Verwaltung

Abteilungsnummer: Abteilung 501.5

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Rathausplatz 1, 24937 Flensburg

Wohnhilfen

Abteilungsnummer: Abteilung 501.5

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Rathausplatz 1, 24937 Flensburg

  • Telefon: 2796

Caritas Regionalstelle Flensburg

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Hafendamm 31a, 24937 Flensburg

  • Telefon: 046123964 (Schulden, Insolvenz)
  • Telefon: 046123174 (Lebens- und Sozialberatung, Kuren)

Diakonisches Werk

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Johanniskirchhof 19/19a, 24937 Flensburg

  • Telefon: 046148083-21

Die Treppe - Beratungsstelle für Frauen

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Heiligengeistgang 4, 24937 Flensburg

  • Telefon: 0461-23632

frauennotruf

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Nikolaikirchhof 5, 24937 Flensburg

  • Telefon: 046190908200

Haus der Familie

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Mürwiker Str. 115, 24943 Flensburg

  • Telefon: 04615032612

Haus Regenbogen GbR

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Osterallee 196, 24944 Flensburg

  • Mobil: 0172/4085308

kjhv (Kinder- und Jugendhilfeverbund)

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Friesische Straße 21, 24937 Flensburg

  • Telefon: 046148086440

Schutzengel e.V.

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Lerchenstraße, 24939 Flensburg

  • Telefon: 04619402859
  • Mobil: 01755847775 (schnelle Hilfe)

Sozialdienst katholischer Frauen

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Dr. Todsen-Straße 4, 24937 Flensburg

  • Telefon: 046124824

Tagestreff (Männer mit Wohnproblemen)

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Johanniskirchhof 19a, 24937 Flensburg

  • Telefon: 0461-48083-23/-25

wilma

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Nikolaikirchhof 5, 24937 Flensburg

  • Telefon: 0461-90908220



Wer kann Mittel beantragen?

Mittel aus dem Härtefall-Fonds können nicht von Privatpersonen / Familien beantragt werden.

Dies können nur Beratungsstellen (Schuldnerberatungsstellen und soziale Einrichtungen) im Rahmen ihrer Beratung von Hilfesuchenden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wenn sich dabei herausstellt, dass

  • Zahlungsrückstände für Strom bestehen,
  • deshalb eine Stromsperre droht (3. Mahnung mit Sperrandrohung liegt vor) oder schon besteht
  • und keine anderweitige Lösung des Problems möglich ist (z.B. Ratenzahlung, Darlehen von Leistungsbezieher*innen Jobcenter/Sozialhilfe),

dann kann die Beratungsstelle eine Kostenübernahme aus dem Härtefallfonds in Aussicht stellen, wenn keine anderweitigen Gründe (z.B. Mutwilligkeit) dagegen sprechen.


Wichtige Hinweise

  • Dies gilt vorbehaltlich verfügbarer Mittel im Härtefallfonds.
  • Es besteht kein Rechts­anspruch.
  • Es erfolgt eine Kostenübernahme immer nur bis sog. „Sperrgrenze“ = einer Restschuld von zwei Abschlägen/mind. 100€. Bei diesem Betrag ist eine Sperre rechtlich nicht zulässig. Die Restschuld ist in jedem Fall persönlich zu tilgen.
  • Soweit die Voraussetzungen (u.a. Leistungsbezug Jobcenter, Sozialhilfe) vorliegen, ist ein Strom­sparcheck der Bequa Voraussetzung für eine Kostenübernahme aus dem Härtefallfonds.
  • Es erfolgen nur Schuldenübernahmen beim örtlichen Grundversorger (Stadtwerke Flensburg GmbH), da bei externen Stromanbietern keine Sperre droht.