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Verkehrsführung Rathausstraße/ ZOB

Einer der wesentlichen Mobilitätspunkte im Flensburger Stadtgebiet ist der ZOB mit den angrenzenden Straßen Süderhofenden, Norderhofenden und Rathausstraße. Durch die zentrale Lage hat dieser Bereich eine hohe verkehrliche Bedeutung und die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsträger überlagern sich.

Oberverwaltungsgerichtsbeschluss (30.03.2022)

Stadt legt Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss ein

Im Rahmen der Verbesserung der Verkehrssicherheit hat die Stadt Flensburg Maßnahmen an der ZOB-Kreuzung ergriffen, um den dort vorhandenen Gefahrenpunkt zu entschärfen.

In diesem Zusammenhang erging am 21.10.2021 eine verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Flensburg, die ein ganzes Bündel von ineinandergreifenden Maßnahmen beinhaltete. Hierzu gehören die Einschränkung der Rathausstr. auf Anlieger-/Linien und Radverkehr, die Umkehrung der Fahrtrichtung im Nebenarm der Straße Süderhofenden und die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im Südergraben. Verbunden damit ist ein Rückbau der Lichtsignalanlagen im Bereich der Kreuzung der Rathausstraße mit den Süderhofenden für die Fußgängerquerung und eine Anpassung an die Schaltzeiten für den Fahrzeugverkehr.

Widerspruch und (noch nicht rechtskräftiger) Gerichtsbeschluss 

Gegen diese Anordnung wurde Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Diesem Antrag hat das Gericht mit (noch nicht rechtskräftigem) Beschluss vom 10.01.2021 entsprochen und angeordnet, dass die Verkehrszeichen, die die Durchfahrt für die Rathausstraße untersagen, zu entfernen bzw. unkenntlich zu machen sind.

Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung einzig damit, dass die Voraussetzungen des § 45 STVO nicht vorliegen würden. Der Charakter der Anordnung als einer Maßnahme der Gefahrenabwehr wird nicht in Frage gestellt. Das Gericht teilt einzig die Einschätzung der Verkehrsbehörde zur Gefährdungslage im Bereich der ZOB-Kreuzung nicht.

Die Antragsteller haben die Stadt schriftlich aufgefordert, diese Maßnahmen bis zum 17.01.2022 24.00 Uhr zu treffen. Anderenfalls wurde ein Antrag auf Zwangsvollstreckung angedroht.

Beschwerde der Stadt innerhalb der Frist - 17.01.2022

Mit Schreiben vom 17.01.2022 hat die Stadt erklärt, dass die Schilder nicht abgehängt würden, da damit eine erhebliche Verkehrsgefährdung eintreten würde und daher die gesamte Anordnung rückgängig gemacht werden müsse. Mit der Freigabe der Rathausstraße für den Durchgangsverkehr allein durch Wegnahme der Beschilderung würde eine äußerst unübersichtliche, gefährliche und die Kapazität der angrenzenden Lichtsignalanlagen stark einschränkende Situation hervorgerufen. Ohne Neueinstellung der Lichtsignalanlagen sollte diese Maßnahme daher nicht umgesetzt werden. Die dem Gericht vorliegenden Verkehrszeichenpläne verdeutlichen wie komplex die Planung und Umsetzung der Maßnahme war, die gleiche Komplexität fordert die Aufhebung dieser Anordnung. Die bloße Entfernung von Schildern würde ein so großes Sicherheitsdefizit darstellen, dass die Verantwortung für den Betrieb der Verkehrsanlage nach fachlicher Einschätzung durch die Verkehrsbehörde nicht zu tragen ist.

Die Beschwerdefristen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, die zwei Wochen nach Zustellung beträgt und die die innerhalb eines Monats zu begründen ist, laufen noch. Des Weiteren kann gegen die einzelnen Anordnungen jederzeit ein Antrag nach § 80 VII VwGO auf Aufhebung oder Änderung gestellt werden. Beim Oberverwaltungsgericht kann außerdem ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

Stadtrat Stephan Kleinschmidt zur Lage

Stadtrat und Dezernent Stephan Kleinschmidt: „Die Stadt vertritt weiter die Auffassung, dass die verkehrsbehördliche Anordnung der richtige Weg ist, um den Gefahrenpunkt ZOB-Kreuzung zu entschärfen und wir sind uns unserer juristischen Möglichkeiten bewusst. Wir würden uns jedoch freuen, wenn wir in der Auseinandersetzung zur wesentlichen Frage der Verkehrssicherheit zurückkehren könnten, die sich nicht mit einfachen Maßnahmen in der Rathausstraße beantworten lassen.“

Stadt nimmt Stellung zum Gerichtsbeschluss

Ende Oktober 2021 hat die Stadt Flensburg im Rahmen der Gefahrenabwehr den Verkehr an der ZOB-Kreuzung neu geordnet und daraus resultierend die Rathausstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Seit Durchführung der Maßnahme durch die Verkehrsbehörde, sowie notwendigen begleitenden Maßnahmen ist die Durchfahrt nun nur noch für Anlieger sowie den ÖPNV und den Radverkehr gestattet.

Gegen diese Einschränkung wurde bei der Stadt Widerspruch erhoben und ein Antrag beim Verwaltungsgericht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs eingereicht mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Sperrung zunächst aussetzen zu lassen. Diesem Antrag ist das Gericht nun in einem Beschluss vom 10.01.2022 gefolgt. Das Gericht schätzt die Gefährdungslage im Bereich der Rathausstraße und ZOB-Kreuzung nicht als so gefährlich ein, als dass dies die vorgesehenen Maßnahmen rechtfertigen würde.

Die Stadt Flensburg hat auf der Grundlage eines verkehrsrechtlichen Gutachtens gehandelt und ist aus verkehrsbehördlichen Gründen nach wie vor von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt und wird deshalb fristgerecht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Gleichzeitig wird die Stadt einen Antrag zur Aussetzung der Vollziehbarkeit des Beschlusses stellen und die Anordnungen aufrecht halten.  

Die Maßnahme in der Rathausstraße ist zur Entschärfung des Gefahrenpunktes an der ZOB Kreuzung notwendig, da hier durch das Zusammentreffen von verschiedenen Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch ÖPNV und Einsatzfahrzeugen der Polizei kritische Situationen entstehen können.

Gerichtsbeschluss (10.01.2022)

Umsetzung: Was passiert in der Rathausstraße? (10.2021)

Was verändert sich eigentlich alles?

  • Die Fahrtrichtung der Einbahnstraße Süderhofenden wird umgekehrt.
  • Südergraben durchgehend im Zweirichtungsverkehr
  • Einfahrtverbot in die Rathausstraße
  • Die Ampel in der Rathausstraße wird zur Bedarfsampel. Die Ampeln an der Ecke Rathausstraße / Süderhofenden werden jeweils durch einen Zebrastreifen ersetzt.

Wer darf noch in der Rathausstraße fahren?

  • Anlieger - dazu zählen auch Liefer- und Parkverkehr
  • Linienbusverkehr
  • Fahrräder

Warum die Änderung?

  • Gefahrenstelle an der Kreuzung Rathausstraße / ZOB entspannen
  • Erreichbarkeit und somit Nutzbarkeit des Parkhauses City verbessern
  • Durchgangsverkehr durch die Innenstadt im Sinne einer nachhaltigen Mobilität reduzieren
  • Lärmbelastung der Anlieger in Rathausstraße und Nordergraben reduzieren
  • Aufwertung der Rathausstraße
  • Reduzierung der Barrierewirkung zwischen Holm und Große Straße

Was sind alternative Wege?

  • Für innenstadtnahe Ziele können KFZ-Fahrer*innen nördlich die Toosbüystraße / Duburger Straße und südlich die Friedrich-Ebert-Straße / Schützenkuhle nutzen.
  • Für innenstadtferne Ziele sollte der Tangentenring genutzt werden.

Wann kommt es zur Umsetzung?

  • Die Verkehrsberuhigung ist für die letzte Oktober-Woche vorgesehen. Witterungsbedingt kann es zu Verzögerung kommen. Bitte beachten Sie die Beschilderung.

Was kommt danach?

  • Im Rahmen des Sanierungsgebiet westliche Altstadt wird die Rathausstraße neu gestaltet und umgebaut werden

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Dann richten Sie diese gerne an verkehrsplanung@flensburg.de oder informieren Sie sich unter der auf der rechten Seite verlinkten Seite.

Öffentlichkeitsbeteiligung (24. Juni 2020)

Am 24.06.2020 fand eine Online-Beteiligung statt. Sollte Ihnen eine Teilnahme nicht möglich gewesen sein, haben Sie zeitnah die Möglichkeit die Videoaufzeichnung der Beteiligung (mit Vortrag) auf dem Youtube-Kanal der Stadt Flensburg zu einer beliebigen Zeit zu verfolgen.

Parallel können Sie Fragen und Anregungen via Mail oder Anruf unter den folgenden Kontaktdaten an die Verkehrsplanung richten.

Bearbeitung durch: Frau Elén Helas, Tel.: 0461 85 26 36, Mail: Helas.Elen@Flensburg.de

Ausgangslage und Verkehrsgutachten (Mai 2020)

Einer der wesentlichen Mobilitätspunkte im Flensburger Stadtgebiet ist der ZOB mit den angrenzenden Straßen Süderhofenden, Norderhofenden und Rathausstraße. Durch die zentrale Lage hat dieser Bereich eine hohe verkehrliche Bedeutung und die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsträger überlagern sich.

Vor dem Hintergrund der Ziele des Masterplans Mobilität sollte im Rahmen eines Verkehrsgutachtens untersucht werden wie die Nutzung der vorhandenen Stellplätze im Parkhaus an der Kreuzung Süderhofenden/ Rathausstraße optimiert werden kann.

Es ist beabsichtigt hochwertige, öffentliche Fläche vom ruhenden Verkehr zu befreien und der Allgemeinheit für eine vielfältige Nutzung zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen müssen zunächst vorhandene Potentiale/ Alternativen genutzt werden bzw. nutzbar gemacht werden.

Sehr problematisch stellte sich die Zufahrtssituation zum Parkhaus am Knoten Süderhofenden/ Rathausstraße dar. Durch lange Wartezeiten bei der Ein- und Ausfahrt ist die Akzeptanz dieser sehr zentral gelegenen Stellplätze leider gering. Auch die Situation für den Fußverkehr, den Radverkehr, die Betriebsabläufe im Busverkehr und die Einsatzplanung der angrenzenden Polizeidienststelle ist an dieser Stelle kritisch. Im Prozess der Erstellung des Verkehrsgutachtens zeigte sich wie gravierend die Probleme sind und dass sie sich zukünftig, vor dem Hintergrund der Erweiterung des Angebotes im ÖPNV und der Erweiterung der Polizeidienststelle, noch zuspitzen werden. Es wurde daher versucht eine Lösungsvariante zu entwickeln, welche diesen hohen verkehrlichen Ansprüchen genügt.

Im Bericht (zum Download als PDF siehe unten) können Sie sich über die Analyse der Bestandssituation, den Prozess der Variantenuntersuchung und die Empfehlung des Verkehrsgutachters informieren.

Verkehrsgutachten Süderhofenden/ZOB (PDF, 4.1 MB)

Präsentation Verkehrsführung ZOB 24.06.2020 (PDF, 3.4 MB)

Dokumentation Beteiligung und Fragen (PDF, 416 kB)