Wohnraumförderung
Fördermittel der sozialen Wohnraumförderung
Die soziale Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein fördert den Neubau und die Modernisierung von Mietwohnungen mit Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen.
In Flensburg existiert eine hohe Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum. Die geförderten Wohnungen sind Haushalten vorbehalten, die Mühe haben, auf dem freien Markt eine geeignete Wohnung zu finden. Dies umfasst sowohl Haushalte mit niedrigem Einkommen (1. Förderweg), als auch Haushalte mit mittlerem Einkommen (2. und 3. Förderweg).
Die Stadt Flensburg ist der Regionalstufe C zugeordnet.
Förderkriterien
Förderkriterien
Aufgrund der starken Nachfrage nach Mitteln der sozialen Wohnraumförderung werden derzeit die Einhaltung folgender Kriterien vorausgesetzt:
- Förderquote max. 70 % der Wohneinheiten eines Bauvorhabens
- Mind. 6 aber max. 80 geförderte Wohneinheiten
- förderfähig sind nur die Kosten des Regelstandards bei der
Herstellung des Bauwerks
Neubau
Die maximale Förderhöhe beträgt bis zu 85% der förderfähigen Gesamtkosten. Die Förderung erfolgt durch Baudarlehen und Zuschüsse:
1. Förderweg: Zuschuss bis zu 35 % (max. 1.500 Euro/m²) + Baudarlehen bis zu 65 %, jeweils bezogen auf die max. Förderhöhe.
2. Förderweg: Zuschuss bis zu 10 % (max. 450 Euro/m²) + Baudarlehen bis zu 90 %, jeweils bezogen auf die max. Förderhöhe.
3. Förderweg: Baudarlehen bis zu 100 % der max. Förderhöhe.
Stand: Oktober 2024. Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Förderbedingungen bei der IB.SH über Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen
Sanierung inkl. Dachgeschossausbau
Darunter fallen Maßnahmen, die den Wohnwert umfassend verbessern (etwa durch Modernisierung, energetische Modernisierung, Barrierereduzierung). Auch die Schaffung neuen Wohnraums durch Umwandlung von Räumen, die bisher anderen als Wohnzwecken dienten, durch Dachgeschossausbau der der Aufstockung bestehender Gebäude sind hierunter zu verstehen.
Dabei sind folgende energetische Förderstandards einzuhalten:
- Die Beheizung des Gebäudes nach Ausführung der Baumaßnahme muss im Niedertemperaturbereich, d.h. mit einer Vorlauftemperatur von max. 45°C, möglich sein (NT-Ready).
- Förderfähig sind Vorhaben mit einem Ausstoß von maximal 17 kg/m²a CO2-Ausstoß. Für an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Flensburg angeschlossene Gebäude entfällt diese Voraussetzunf, da ein Dekarbonisierungsfahrplan der Stadtwerke Flensburg vorliegt.
1. Förderweg: Zuschuss bis zu 35 % (max. 1.500 Euro/m²) + Baudarlehen bis zu 65 % der förderfähigen Gesamtkosten
2. Förderweg: Zuschuss bis zu 10 % (max. 450 Euro/m²) + Baudarlehen bis zu 90 % der förderfähigen Gesamtkosten
Stand: Oktober 2024. Angaben ohne Gewähr. Bitte informieren Sie sich über die aktuellen Förderbedingungen bei der IB.SH über Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen
Welche Gegenleistungen muss ich als Vermieter erbringen?
Als Gegenleistung für die Förderung werden für einen befristeten Zeitraum sog. Zweckbindungen vereinbart. Die geförderten Wohnungen dürfen nur an bezugsberechtigte Haushalte (etwa durch einen Wohnberechtigungsschein) vermietet werden. Zudem wird eine höchstzulässige Miete (inkl. Regelungen zu möglichen Mieterhöhungen) festgelegt.
Gibt es auch eine Förderung für andere Maßnahmen?
Über die soziale Wohnraumförderung werden auch kleine Genossenschaften, Wohnheimplätze für Auszubildende/ Studierende oder Wohnraum für besondere Bedarfsgruppen speziell gefördert. Ebenso werden Modernisierungen ohne Einhaltung energetischer Standards gefördert. Informationen zu diesen und weiteren Fördergegenständen finden Sie bei der IB.SH unter Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen.
Wie beantrage ich die Fördermittel?
Die soziale Wohnraumförderung ist in Schleswig-Holstein arbeitsteilig organisiert:
- Die IB.SH berät Sie umfassend, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Mit ihr wird im Falle der Förderzusage auch der Darlehensvertrag geschlossen.
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Bereich Mietwohnungsbau
E-Mail: mietwohnungsbau@ib-sh.de
Telefon: 0431 / 9905 – 5003
Web: IB.SH Soziale Wohnraumförderung für Mietwohnungsmaßnahmen - Die Stadt Flensburg prüft, ob Ihr Vorhaben mit den kommunalen Entwicklungszielen übereinstimmt und bestätigt den Bedarf an öffentlichem Wohnraum anhand verschiedener Kriterien. Nach erfolgreicher Abstimmung über den Fördermix setzt die Stadt Flensburg Ihr Bauprojekt auf eine sogenannte Vorhabenliste.
Stadt Flensburg
Urbanes Wohnen
E-Mail: urbanes-wohnen@flensburg.de
Telefon: 0461 / 85 - 1301
Web: www.flensburg.de/wohnraumförderung
Für die Abstimmung Ihres Vorhabens benötigen wir:
- eine Projektbeschreibung,
- eine Wohnungsliste (Vorlage der ARGE),
- einen Lageplan sowie
- die Grundrisse der zu fördernden Wohnungen. - Die ARGE prüft die Angemessenheit der Gesamtkosten anhand Ihrer Kostenschätzung sowie die Einhaltung der technischen, ökologischen und städtebaulichen Qualitätsziele des Landes Schleswig-Holstein.
Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) e.V.
E-Mail: mail@arge-ev.de
Telefon: 0431 / 663690
Web: ARGE Soziale Wohnraumförderung
- Die IB.SH berät Sie umfassend, ob Ihr Vorhaben förderfähig ist. Mit ihr wird im Falle der Förderzusage auch der Darlehensvertrag geschlossen.
Wie komme ich an detaillierte Informationen?
Förderbedingungen über die IB.SH