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Einzelhandelskonzept (Mai 2011)

Im Rahmen der Bauleitplanung ist die Sicherung einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung von besonderer Bedeutung. Dies erfolgt über die Festsetzung zulässiger Nutzung in Bebauungsplänen auf der Grundlage eines gesamtstädtischen Einzelhandelskonzeptes. Im Mai 2011 hat die Ratsversammlung entsprechende Grundsätze und Leitlinien für die räumliche Einzelhandelssteuerung beschlossen.

Einzelhandelskonzept 2011 (PDF, 4.7 MB)