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"Hafen Ost" (Gläserne Akte)

Die Stadtentwicklung Flensburgs war und ist sowohl in der Vergangenheit als auch in der Gegenwart durch den Hafen geprägt. Zudem hat er als zentraler Bereich des Ostufers einen besonderen Einfluss auf das Stadtbild. Die Hafen-Ostseite ist inzwischen zum Großteil durch eine rückläufige Hafenwirtschaft, brachgefallene Flächen und aufgegebene Nutzungen geprägt. Die Hafenspeicher stehen zum Teil leer und zeigen deutliche Verfallsspuren.

Zur Sicherung einer für die Gesamtstadt zuträglichen Entwicklung hat sich die Ratsversammlung am 26.03.2015 mehrheitlich für eine nach Sanierungsrecht vorgesehene eingehende vorbereitende Untersuchung ausgesprochen. Das Beratungsverfahren bis dahin können Sie nachfolgend nachlesen. 

Mit der vorbereitenden Untersuchung wurde der IHR-Sanierungsträger beauftragt. Der weitere Planungs- und Entwicklungsprozess des inzwischen förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Hafen-Ost" wird fortlaufend auf der Internetseite des Sanierungsträgers dokumentiert.

 

26.03.2015: Beschluss zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen (VU)

Mit Ratsbeschluss vom 26.03.2015 hat sich die Ratsversammlung mehrheitlich für eine nach Sanierungsrecht vorgesehene eingehende vorbereitende Untersuchung ausgesprochen. Die Untersuchung betrifft einen über den bisherigen Grundsatzbeschluss hinausgehenden Untersuchungsbereich.Die näheren Gründe und Inhalte für diese Untersuchung sind in der Beschlussvorlage RV-23/2015 dargelegt.

Die amtliche Bekanntmachung zur Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen ist am 04. April 2015 erfolgt (Link).

Die vorbereitenden Untersuchungen sollen durchgeführt werden, um Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, der sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge sowie der anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit einer städtebaulichen Sanierung zu gewinnen. Dabei soll ein offenes, transparentes und prozessorientiertes Verfahren realisiert werden, das sicherstellt, dass allen Interessierten eine konstruktive Beteiligung ermöglicht wird.

Das Untersuchungsgebiet wird begrenzt durch

  • im Norden: die Kaikante der Harniskaispitze und das Klärwerk,
  • im Osten: den Hangfuß des Fördehangs (Volkspark), das Grundstück Nordstraße 3, die Nordstraße und den Hafendamm,
  • im Süden: die Straßen Hafendamm und Norderhofenden,
  • im Westen: einer auf dem Wasser verlaufenden gedachten Linie ca. 50 m parallel zur Kaikante am Ostufer der Förde.

Im Rahmen der vorbereitenden Untersuchungen sind gemäß § 138 Abs. 1 BauGB Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihrem Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebietes oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Die erforderlichen Bestandserhebungen und Recherchen sind die Grundlage zur Entwicklung von Planungskonzepten, mit deren Hilfe die vielfältigen Probleme im Untersuchungsgebiet gelöst werden sollen.

Aufgrund der hohen Bedeutung dieses Bereiches für die Gesamtstadt hat die Ratsversammlung in dem Beschluss festgelegt, dass die Öffentlichkeit in einer Reihe von Planungsschritten zu informieren und beteiligen ist. Eine Maßnahme ist die transparente Darstellung des gesamten Planungsvorganges durch eine "gläserne Akte".

04.12.2014: Grundsatzbeschluss der Ratsversammlung zur Weiterentwicklung des Hafen-Ostufers

Der als "Raiffeisen-Silos" bekannte Komplex wird derzeit von der dänischen Futtermittelgesellschaft DLG genutzt. Diese hat erklärt, dass diese Nutzung und der Standort Flensburg insgesamt aufgegeben wird.

Der Bereich ist aufgrund seiner zentralen Lage für die Entwicklung Flensburgs von Bedeutung. Er ist als zentraler Bereich des Ostufers von besonderem Einfluß für das Stadtbild. Dies gilt nicht nur für die heute vorhandenen Groß-Silos sondern auch für alle denkbaren Alternativen.

Ausgehend von einer Beschlussvorlage der Verwaltung hat es einige Ergänzungsvorlagen von Ratsfraktionen gegeben, die über verschiedene Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung zu der Beschlussvorlage RV-147/2014 führte. Diese wurde von der Ratsversammlung hat am 04.12.2014 beschlossen und legt fest, dass in einem umfangreichen Planungsprozess eine Reihe von Prüfungen vorgenommen werden sollen.

Den gesamten Prüf- und Untersuchungsauftrag finden Sie in der Beschlussvorlage RV-147/2014. Er umfasst insbesondere folgende Kernpunkte:
- Klärung der Eigentumsverhältnisse und vertraglichen Bindungen
- Bestandsanalysen der vorhandenen Bebauung einschließlich der Kaimauer
- Sicherung der bestmöglichen Nutzungsperspektiven für den Wirtschaftshafen
- Untersuchung zu Zukunftsfähigkeit und Erhalt der Bahngleise am Ostufer
- Entwicklung von Nutzungs- und Bebauungsoptionen für den Bereich.
(Hinweis: Der Beschlusstext ist im Rahmen der Beschlussfassung noch in einem Punkt verändert worden).


Die mit dem jeweiligen Datum versehenen Einträge zu den verschiedenen Planungsschritten können Sie künftig nachvollziehen. Die Planungsschritte der Jahre 2014 und 2015 finden Sie nachstehend chronologisch von unten nach oben geordnet.

Die Ratsversammlung hat den Grundsatzbeschluss RV-147/2014- von zwei Enthaltungen abgesehen - einstimmig gefasst.
Der Planungsauftrag betrifft den Planbereich für die Siloanlagen auf dem Grundstück Ballastkai 10, das ungenutzte Bürogebäude zwischen Silos und Werftkontor und die Grundstücksfläche bis zur Ballastbrücke.

 

11.11.2014: Abschließende Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (SUPA)

Für die Sitzung am 11.11.2014 wird eine 4. Ergänzungsvorlage zur RV-80/2014 von der WiF-Ratsfraktion eingebracht, die ebenfalls die vorgelagerte Ermittlung von Planungsgrundlagen zum Ziel hat.
Parallel wird als neue Beratungsgrundlage ein neuer Grundsatzbeschluss RV-147/2014 der Ratsfraktionen SPD, CDU, SSW, Bündnis 90 / Die Grünen, FDPeingebracht.
Alle anderen Vorlagen von Ratsfraktionen und Verwaltung zu diesem Punkt werden in der Sitzung zurückgezogen und die Vorlage der Ratsversammlung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen (Auszug der Niederschrift vom 11.11.2014).

 

30.09.2014: Erneute Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (SUPA)

Für die erneute Beratung am 30.09.2014 wurden weitere Ergänzungsvorlagen eingebracht.
Mit der 2. Ergänzungsvorlage zur RV-80/2014 von der CDU-Ratsfraktion sollen umfangreiche Planungsgrundlagen erarbeitet werden, bevor ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll.
Die erste Ergänzungsvorlage von der CDU-Ratsfraktion wurde in der Sitzung zurückgezogen.

In diese Richtung geht auch die 3. Ergänzungsvorlagen zur RV-80/2014 von der Ratsfraktion Die Linke.

Mit Ausnahme der zurückgezogenen ersten Ergänzungsvorlage gingen alle Vorlagen in eine erneute Lesung ohne Beschlussfassung (Auszug der Niederschrift vom 30.09.2014).

 

02.09.2014: Erstmalige Beratung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (SUPA)

Am 02.09.2014 bringt die Verwaltung die Ausgangsvorlage RV-80/2014 zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung ein. Über eine von der DLG beauftragte Planungsgesellschaft (Bauplan Nord) sollten die Entwicklungsmöglichkeiten für den Planungsraum entwickelt werden. Bestandteil dieser Konzeption sollte ein Tagungshotel sein.
Ebenfalls beraten wurde die Erste Ergänzungsvorlage zur RV-80/2014 von der CDU-Ratsfraktion, die in Bezug auf den beauftragten Projektentwickler klarstellend herausstellt, dass dieser von der DLG ausgewählt und beauftragt wird. Die Stadt soll die Auswahl billigen.
Beide Vorlagen gingen in die erste Lesung, d.h. die Beschlussfassung vertagt (Auszug der Niederschrift vom 02.09.2014).