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Allgemeine Informationen zur Vergabe städtischer Baugrundstücke

Vergabekriterien

Bei der Vergabe städtischer Baugrundstücke werden selbstverständlich alle Bewerber gleich behandelt.

Grundstücke für die Einzelhausbebauung werden nicht an gewerbliche Bauträger abgegeben. Dies gilt grundsätzlich auch für die Doppelhausbebauung.

Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung nehmen wir Ihren Namen zunächst in eine allgemeine Datei auf. Wenn Sie Interesse an einem bestimmten Grundstück haben und es keine weiteren Interessenten gibt, erhalten Sie die schriftliche Zusage zusammen mit dem Entwurf eines Grundstückskaufvertrags. Sie haben dann sechs Wochen Zeit, sich endgültig zu entscheiden. Wenn Sie das Grundstück kaufen möchten, müssen Sie innerhalb dieses Zeitraums bei einem Notar den Vertrag unterzeichnen. Eine Verlängerung der Reservierungsfrist ist nur nach Absprache möglich.
Wenn sich innerhalb der Zuteilungsfrist weitere Bauwillige für Ihr Wunschgrundstück interessieren, setzen wir uns gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung. Sollten Sie sich für ein Grundstück interessieren, dass noch nicht vermarktet wird, benachrichtigen wir Sie, sobald wir mit der Vermarktung beginnen.

Die in der Anmeldung von Ihnen gemachten Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen dienen unter anderem dazu, eine möglichst objektive Reihenfolge bei der Verteilung der Grundstücke festzulegen, sofern diese nach einem bestimmten Punktezahlverfahren vergeben werden.

Versorgung

Der Anschluss an die Fernwärmeversorgung ist nach der Satzung der Fernwärmeversorgung der Stadt Flensburg vom 26. Oktober 2016 grundsätzlich vorgesehen.

Kosten

Die Anschlusskosten für die Fernwärme, für die Wasser- und Stromversorgung sowie die Leistungen der Telekommunikation sind nicht im Grundstückskaufpreis und den Erschließungskosten enthalten.
Die Kosten für den Anschluss an die Fernwärme-, Wasser- und Stromversorgung betragen rund 13.000 € bis 15.000 € (diese Angabe ist unverbindlich). Genaue Auskünfte erhalten Sie bei der Stadtwerke Flensburg GmbH, Tel. 0461/487 44 55. Bezüglich der Leistungen der Telekommunikation setzen Sie sich bitte mit den entsprechenden Anbietern in Verbindung.
Neben dem Grundstückskaufpreis mit den Erschließungs- und Kanalbaubeiträgen, den anteiligen Vermessungskosten und den Anschlusskosten für die Fernwärme-, Strom- und Wasserversorgung kommen auf den Käufer eines Grundstücks mindestens folgende Kosten zu: Die Grunderwerbsteuer in Höhe von 6,5 Prozent des Kaufpreises einschließlich eventueller Nebenleistungen, die Notarkosten (je nach Höhe des Kaufpreises) sowie die Gebühren beim Grundbuchamt.

Förderungsmöglichkeiten

Die Investionsbank Schleswig-Holstein bietet Förderdarlehen an. Nähere Informationen erhalten Sie unter den Telefonnummern (0461) 14486-5804/-5805 und -5806.