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06.02.2023

Ehrenamtlich Recht sprechen - jetzt kandidieren!

Schöff:innen für die Wahlperiode 2024-2028 gesucht

Was sind Schöff:innen?

  • ehrenamtliche Richter:innen für Land- und Amtsgerichte

Aufgaben allgemein

  • vermitteln zwischen Justiz und Bevölkerung
  • sollen Vertrauen in die Justiz und die Bereitschaft zu rechtmäßigem Verhalten stärken.
  • wirken auf ein verständliches und durchschaubares Verfahren hin
  • bringen das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung ein

Aufgaben während einer Gerichtsverhandlung

Während der Hauptverhandlung üben Schöff:innen das Richteramt in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichter:innen aus. Dabei sind sie nur dem Gesetz unterworfen und an keinerlei Weisungen gebunden.

Sie urteilen über Schuld oder Unschuld einer/eines Angeklagten und tragen die gleiche Verantwortung für einen Freispruch oder eine Verurteilung wie die Berufsrichter:innen.

Weitere Informationen entnehmen Sie gern dem Informationsblatt zur Schöffenwahl.

Dauer

  • 2024-2028: Höchstens 12 Sitzungen im Jahr

Voraussetzungen

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Beherrschung der deutschen Sprache
  • nicht im Strafverfahren
  • Alter: zu Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und noch keine 70 Jahre alt
  • Wohnsitz: in Flensburg oder Glücksburg

Voraussetzung für Jugendschöff:innen

  • erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren

Ihre Bewerbung

Bitte füllen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen aus und schicken uns diese zu.

Bewerbungsschluss ist der 28. April 2023.


Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

  • Die Ratsversammlung (bei Jugendschöff:innen der Juegndhilfeausschuss) beschließt eine Vorschlagsliste. Diese wird eine Woche lang öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Auslegung wird vorher öffentlich bekanntgemacht.er Jugendhilfeausschuss einer Gemeinde stellt die Vorschlagsliste für Jugendschöffen auf. 
  • Jeder hat das Recht, gegen eine oder mehrere Kandidat:innen Einspruch einzulegen.
  • Danach wird die Liste an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet. Der Schöffenwahlausschuss wählt dort aus den Vorschlagslisten der Gemeinden die für die Amts- und Landgerichte notwendige Anzahl der Schöff:innen und Jugendschöff:innen aus. Diese wird so bemessen, dass jede/r berufene Schöffin/Schöffe zu nicht mehr als 12 Sitzungen im Jahr herangezogen werden muss. (Eine Sitzung kann Fortsetzungstermine haben, an denen die Schöffin/der Schöffe teilnehmen muss, da das Gericht von Anfang bis Ende in unveränderter Besetzung tagen muss.)
  • Gleichzeitig werden Hilfsschöff:innen  gewählt, die im Vertretungsfall an die Stelle der Hauptschöff:innen treten.
  • Die Amts- und Landgerichte losen die ihnen zugewiesenen Hauptschöff:innen auf die Termine für das Jahr 2024 aus und die Hilfsschöff:innen für die gesamte kommende Amtsperiode in eine Hilfsschöffenliste.
  • Die Amtsperiode der Schöffinnen und Schöffen dauert fünf Jahre und beginnt bundeseinheitlich am 01.01