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100 Euro für die Freizeitgestaltung

Kinderzeitfreizeitbonus für bedürftige Familien

Im Rahmen des Aktionsprogramms der Bundesregierung „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ wurde für bedürftige Familien der Kinderfreizeitbonus als weitere finanzielle Hilfe beschlossen. Die Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro sollen minderjährige Kinder und Jugendliche erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeit­gestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet.

Wer muss den Kinderfreizeitbonus beantragen?

Nur Familien, die Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII von der Stadt Flensburg erhalten und nicht gleichzeitig Kinderzuschlag beziehen, müssen bei der Familienkasse einen formlosen Antrag stellen, um den Kinderfreizeitbonus zu erhalten. Dem Antrag sind geeignete Nachweise über die Bewilligung von Wohngeld oder Sozialhilfe für den Monat August 2021 beizufügen. Dies kann zum Beispiel eine Kopie des Bewilligungsbescheids sein. Die Kinder, für die der Kinderfreizeitbonus beantragt wird, müssen auf dem Bescheid ersichtlich sein.

Nähere Informationen und – in Kürze - ein Antragsformular zum Herunterladen finden Sie auf der Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus

Der Antrag ist zu richten an:
Familienkasse Nord
20069 Hamburg
E-Mail:           Familienkasse-Nord@arbeitsagentur.de
Fax:                +49 461 99572-199