Aufstallungsgebot
Um die Nutztierbestände im Kreis zu schützen, hat das Veterinäramt des Kreises heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt zum 12. Januar 2022 in Kraft. Ab Morgen müssen Hühner, Enten & Co im Kreisgebiet und in der Stadt Flensburg im Stall bleiben.
Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Einträge von Virus in den Stall über Schuhe oder Kleidung sind unbedingt zu vermeiden. Deshalb sollte beim Betreten der eigenen Ställe Schutzkleidung (zum Beispiel ein stalleigener Overall und entsprechendes Schuhwerk) getragen werden.
Das Auftreten von vermehrten Todesfällen muss an die Veterinärbehörde gemeldet werden. Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand, erhöhten Verlusten in der Herde oder einer reduzierten Legeleistung sind vorgeschrieben.
Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds anzuzeigen.
Oberstes Ziel ist es, Einträge des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden.