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Aufstallungsgebot

Seit dem Jahreswechsel hat es im Kreisgebiet vermehrt Feststellungen der Geflügelpest bei Wildvögeln gegeben.

Um die Nutztierbestände im Kreis zu schützen, hat das Veterinäramt des Kreises heute eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese tritt zum 12. Januar 2022 in Kraft. Ab Morgen müssen Hühner, Enten & Co im Kreisgebiet und in der Stadt Flensburg im Stall bleiben.

Für alle Geflügelhalter im Kreis Schleswig-Flensburg und der Stadt Flensburg gelten weiterhin die allgemeinen Schutzmaßregeln nach der Geflügelpest-Verordnung, insbesondere die der Biosicherheitsmaßnahmen, konsequent einzuhalten. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken.

Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Einträge von Virus in den Stall über Schuhe oder Kleidung sind unbedingt zu vermeiden. Deshalb sollte beim Betreten der eigenen Ställe Schutzkleidung (zum Beispiel ein stalleigener Overall und entsprechendes Schuhwerk) getragen werden.

An den Eingängen der Ställe sollten mit Desinfektionsmittel getränkte Desinfektionsmatten ausgelegt werden. Betriebsfremde Personen dürfen grundsätzlich die Ställe nicht betreten.

Das Auftreten von vermehrten Todesfällen muss an die Veterinärbehörde gemeldet werden. Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand, erhöhten Verlusten in der Herde oder einer reduzierten Legeleistung sind vorgeschrieben.

Darüber hinaus sind alle bislang noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und beim Tierseuchenfonds anzuzeigen.

Oberstes Ziel ist es, Einträge des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Hausgeflügelbestände zu vermeiden.