Wohngeld verstehen und welche Rolle das Bürgerbüro spielt

Autor/in: Antje Walther

Wohngeld ist zuletzt häufig Gegenstand der öffentlichen Debatte. Dabei handelt es sich um eine schon lange existierende Leistung. Die Bundesregierung unter Kanzler Ludwig Erhard führte das Wohngeld im Jahr 1965 ein.

Das hat sich seit der Reform „Wohngeld Plus“ 2023 verändert

Zuletzt ist intensiv darüber diskutiert worden im Zusammenhang mit der Reform „Wohngeld Plus“. Mit dem Inkrafttreten 2023 unter der damaligen Ampel-Koalition hat sich der Kreis der Haushalte erweitert, denen Wohngeld zusteht. Viele Haushalte oberhalb der bisherigen Einkommensgrenze bekommen nun Wohngeld. Die Zahl habe sich verdreifacht, teilt das Bundesministerium für Wohnen mit. Auch die Höhe des Wohngelds ist gestiegen. Neu ist zudem, dass Haushalte durch die Reform bei den Heizkosten entlastet und die für den Klimaschutz notwendigen Belastungen einer Sanierung abgemildert werden.

Was für eine Leistung ist Wohngeld?

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und kann sowohl für eine Mietwohnung als auch für selbstgenutztes Wohneigentum gezahlt werden. Es soll Menschen mit geringem Einkommen, die ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten können, entlasten und angemessenes Wohnen ermöglichen.

Wer darf Wohngeld beziehen?

Wohngeld richtet sich also an Haushalte mit geringen Erwerbseinkommen, kleinen Altersrenten oder an Bezieher von Arbeitslosengeld, die allein aufgrund der Kosten fürs Wohnen in den Bezug von Grundsicherung rutschen würden.

Wie gelangt Wohngeld zum Empfänger?

Wer Wohngeld beziehen darf, muss einen Antrag stellen. Über den Antrag entscheidet die Wohngeldbehörde vor Ort. Die Höhe des Wohngelds hängt unter anderem von der Zahl der Mitglieder in einem Haushalt und vom Gesamteinkommen sowie der Höhe der Miete oder Belastung ab. Wer bereits andere Leistungen erhält, in denen Kosten für die Unterkunft berücksichtigt sind, kann in der Regel kein Wohngeld erhalten. Das gilt beispielsweise für Menschen, die Bürgergeld oder eine Ausbildungsförderung bekommen. Die zuständige Behörde bewilligt Wohngeld in der Regel für zwölf Monate. Danach muss man einen Antrag zur Weiterzahlung stellen.

Was ist für einen Antrag notwendig?

Für den Erstantrag sollten die amtlichen Vordrucke oder der Online-Dienst verwendet werden. Sie müssen dem Bürgerbüro vollständig ausgefüllt, unterschrieben und mit den entsprechenden Nachweisen vorliegen. Darin werden Angaben zu den Personen eines Haushalts, zu Pflegegraden oder Schwerbehinderungen, zur Miete und zu den Einkommen, zu Kinderbetreuungskosten und Unterhaltszahlungen gemacht. Eine Liste der erforderlichen Unterlagen und Nachweise für den Erst- wie auch den Folgeantrag findet sich auf den Seiten des Bürgerbüros unter dem Stichwort Wohngeld. Hier lässt sich zudem mittels Wohngeld-Rechner ermitteln, ob man überhaupt ein Recht auf den Zuschuss hat. Dort steht auch, wie man den Antrag online stellt und welche Unterlagen trotzdem per Post eingereicht werden müssen. Das Team im Bürgerbüro überprüft die Anträge unter anderem darauf, ob sie plausibel sind.

Das ist die Situation in Flensburg

Zum März 2026 zählt die Stadt Flensburg 2781 Haushalte, die Wohngeld beziehen. Durch ein hohes Antragsaufkommen und wegen Personalvakanzen kommt es in Flensburg zu Verzögerungen bei der Bearbeitung. Zu diesem Zeitpunkt bearbeitet das Team im Bürgerbüro Anträge von November 2025. Individuelle Nachfragen zu den Sachständen können die Kolleginnen und Kollegen derzeit nicht beantworten. Um Zeit zu sparen und sich auf die Bearbeitung konzentrieren zu können, hilft ein sogenannter Telefonbot, also künstliche Intelligenz, bei der automatischen Beantwortung von Standardfragen.

Und das empfiehlt das Bürgerbüro

Das Bürgerbüro rät, mindestens zwei Monate vor Ablauf der Zahlung, Wohngeld zu beantragen. Ändern sich die Einkommensverhältnisse, muss man das umgehend mitteilen. Rechtzeitig beantragtes Wohngeld wird auch rückwirkend gezahlt. Haushalte sollten möglichst zwei Monate eigenständig überbrücken können. Um Transparenz herzustellen, erhalten Antragsteller eine Eingangsbestätigung mit Angabe der Kalenderwoche, in der ihr Antrag bearbeitet wird. Außerdem veröffentlicht das Bürgerbüro auf der Website unter den aktuellen Hinweisen den gültigen Bearbeitungsstand.