Hinweise zum Verkauf & Umgang mit Feuerwerkskörpern
Im Vorfeld des Jahreswechsels wollen wir als Stadtverwaltung auf die geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen im Verkauf, Umgang und Abbrennen von Feuerwerkskörpern hinweisen. Im Interesse der öffentlichen Sicherheit und dem Schutz von Kidnern und Jugendlichen ist folgendes zu beachten:
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen bis einschließlich Sonnabend, den 27.12.2025, nicht verkauft oder überlassen werden. Der Verkauf darf also erst ab Montag, den 29.12.2025 beginnen und muss am Mittwoch, den 31.12.2025 mit Ladenschluss enden.
Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 dürfen nur aus Anlass des Jahreswechsels (31.12./01.01.) abgebrannt werden.
Im Ausland erworbene Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 müssen mit § 5 SprengG (CE-Kennzeichnung) und § 6 SprengV (BAM-Nummer) versehen und die Einfuhr beim Zoll angemeldet werden. Zuwiderhandlungen sind strafbar.
Der Verkauf pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2, z.B. Raketen, Knallfrösche und Kanonenschläge, an Personen unter 18 Jahren ist verboten. Es wird darauf hingewiesen, dass von dem Verbot des Überlassens pyrotechnischer Gegenstände auch von Eltern an Kinder oder von älteren an jüngere Geschwister erfasst sind und mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Damit soll dem Unfug, den Jugendliche häufig mit Feuerwerkskörpern betreiben, vorgebeugt werden.
Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern ist verboten.
Der Verstoß gegen die o.g. Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000,00 € geahndet werden.
Für alle Besitzer des „Kleinen Waffenscheins“ gilt, dass mit den Schreckschusswaffen auch an Silvester in der Öffentlichkeit Signalmunition nicht verschossen werden darf.
Unsere Empfehlung: Besser ganz verzichten
Die Stadt Flensburg würde sich freuen, wenn Sie aus Rücksicht auf Ihre Mitmenschen, Wild- und Haustiere und aus Umwelt- und Klimaschutzgründen auf das Abbrennen von Feuerwerk ganz verzichten bzw. sich auf Wunderkerzen, Tischfeuerwerk o.ä. beschränken. Wir bitten aber in jedem Fall um einen sorgsamen Umgang mit den Feuerwerkskörpern und gegenseitige Rücksichtnahme während der gesamten Silvesternacht.
Die Ordnungsverwaltung wünscht allen Flensburgerinnen und Flensburgern eine unfallfreien Jahreswechsel und einen guten Rutsch ins Neue Jahr!