Kontakt & Öffnungszeiten
Stadt Flensburg, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Das Rathaus ist über den Haupteingang (Nordseite, am Parkplatz zum Standesamt/Friesische Str.) erreichbar.
- Post-Anschrift: Stadt Flensburg, 24931 Flensburg
- Telefon: 0461 85-0, Telefax: 0461 85-2971 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr)
- E-Mail: stadtverwaltung@flensburg.de
- Verschlüsselte E-Mail (ausschließlich): öffentliche Zertifikat der Stadt Flensburg (Securemail-Gateway)
- DE-Mail: stadtverwaltung@flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Rechnungen & Zahlungsverkehr
- schriftliche Rechnungen bitte an:
Stadt Flensburg
Postfach 27 43
24917 Flensburg - elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) bitte an:
erechnung@flensburg.de
Leitweg-ID: 01001-0000-37 - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 134643180
- Steuernummer: 15/290/08064
- Gläubiger-Identifikationsnummer: DE17 ZZZ 00000012855
- Nord-Ostsee Sparkasse, Schleswig
IBAN: DE20 2175 0000 0000 2799 00
BIC: NOLA DE 21 NOS - Postbank Ndl der Deutsche Bank, Hamburg
IBAN: DE26 2001 0020 0003 5642 09
BIC: PBNK DE FF 200
Allgemeine Rathaus-Öffnungszeiten
Montag: 7- 17 Uhr, Dienstag: 7 - 16.30 Uhr, Mittwoch: 7 - 16.30 Uhr, Donnerstag: 7 - 17.30 Uhr, Freitag: 7 - 12.30 Uhr
Die individuellen Öffnungszeiten aller Abteilungen bleiben hiervon unberührt und gelten häufig in einem eingeschränkteren Rahmen.
Kontakt & Erreichbarkeiten der Abteilungen
Die von den Rathaus-Öffnungszeiten zum Teil abweichenden Erreichbarkeiten unserer Abteilungen und Sachgebiete können Sie per Klick auf die gewünschte Abteilung entnehmen.
630 Bauordnung
Technisches Rathaus I
Stadt Flensburg
Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
Am Pferdewasser 14
Leitung: Heidi Mewes
24937 Flensburg
Bauordnung
Die Mitarbeiter/innen der Bauordnung nehmen als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Flensburg folgende Aufgaben wahr:
- Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
- Aufnahme von Bauanzeigen im Rahmen der Baufreistellung nach § 62 (bis 31.08.2022 - § 68) der Landesbauordnung (LBO Schleswig-Holstein)
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bau- und brandschutzrechtlichen Fragen (auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz - )
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bauplanungsrechtlichen Fragen
- Auskünfte über rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Flensburg
- Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
- Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen, Versiegelungen)
- Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
- Führung des Bauaktenarchives
Akteneinsichten erfolgen über unsere Registratur. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab, gerne auch telefonisch einen Termin.
Die Ansprechpartner*Innen hierfür sowie der gesamten Abteilung Bauordnung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Hinweis:
Am 05.07.2024 ist eine neue Landesbauordnung in Kraft getreten. Aus diesem Grund verändern sich zahlreiche Vordrucke rund um das Baurecht in Schleswig-Holstein. Den Link zu den Vordrucken finden Sie unten rechts.
Nutzungsänderung für Ferienwohnungen
Sollten Sie die Einrichtung einer Ferienwohnung in Flensburg beabsichtigen, finden Sie in der folgenden Broschüre einige Informationen.
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung
Zuständig für 13 Dienstleistungen
- Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
- Ausführungsgenehmigung für Fliegende Bauten beantragen
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen, Onlineantrag
- Bauvoranfrage stellen, Onlineantrag
- Beseitigung von Anlagen beantragen, Onlineantrag
- Einsicht in das Baulastenverzeichnis beantragen, Onlineantrag
- Hausnummernvergabe
- Lageplan als Bauvorlage - Erstellung beantragen
- Straßennamenvergabe
- Teilung von Grundstücken
- Unterlagen zur Genehmigungsfreistellung für die Errichtung einer Anlage einreichen
- Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung, Onlineantrag