630 Bauordnung

Technisches Rathaus I

Stadt Flensburg
Einwohnerservice, Schutz und Ordnung

Am Pferdewasser 14
Leitung: Heidi Mewes
24937 Flensburg

Bauordnung

Die Mitarbeiter/innen der Bauordnung nehmen als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Flensburg folgende Aufgaben wahr:

  • Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
  • Aufnahme von Bauanzeigen im Rahmen der Baufreistellung nach § 62 (bis 31.08.2022 - § 68) der Landesbauordnung (LBO Schleswig-Holstein)
  • Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bau- und brandschutzrechtlichen Fragen (auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz - )
  • Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bauplanungsrechtlichen Fragen
  • Auskünfte über rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Flensburg
  • Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
  • Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen, Versiegelungen)
  • Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
  • Führung des Bauaktenarchives

Akteneinsichten erfolgen über unsere Registratur. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab, gerne auch telefonisch einen Termin.

Die Ansprechpartner*Innen hierfür sowie der gesamten Abteilung Bauordnung  entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:

Hinweis:

Am 05.07.2024 ist eine neue Landesbauordnung in Kraft getreten. Aus diesem Grund verändern sich zahlreiche Vordrucke rund um das Baurecht in Schleswig-Holstein. Den Link zu den Vordrucken finden Sie unten rechts.

Nutzungsänderung für Ferienwohnungen

Sollten Sie die Einrichtung einer Ferienwohnung in Flensburg beabsichtigen, finden Sie in der folgenden Broschüre einige Informationen.

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Zuständig für 13 Dienstleistungen