Kontakt & Öffnungszeiten
Stadt Flensburg, Rathausplatz 1, 24937 Flensburg.
Das Rathaus ist über den Haupteingang (Nordseite, am Parkplatz zum Standesamt/Friesische Str.) erreichbar.
- Post-Anschrift: Stadt Flensburg, 24931 Flensburg
- Telefon: 0461 85-0, Telefax: 0461 85-2971 (Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr)
- E-Mail: stadtverwaltung@flensburg.de
- Verschlüsselte E-Mail (ausschließlich): öffentliche Zertifikat der Stadt Flensburg (Securemail-Gateway)
- DE-Mail: stadtverwaltung@flensburg.sh-kommunen.de-mail.de
Rechnungen & Zahlungsverkehr
- schriftliche Rechnungen bitte an:
Stadt Flensburg
Postfach 27 43
24917 Flensburg - elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) bitte an:
erechnung@flensburg.de
Leitweg-ID: 01001-0000-37 - Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 134643180
- Steuernummer: 15/290/08064
- Gläubiger-Identifikationsnummer: DE17 ZZZ 00000012855
- Nord-Ostsee Sparkasse, Schleswig
IBAN: DE20 2175 0000 0000 2799 00
BIC: NOLA DE 21 NOS - Postbank Ndl der Deutsche Bank, Hamburg
IBAN: DE26 2001 0020 0003 5642 09
BIC: PBNK DE FF 200
Allgemeine Rathaus-Öffnungszeiten
Montag: 7- 17 Uhr, Dienstag: 7 - 16.30 Uhr, Mittwoch: 7 - 16.30 Uhr, Donnerstag: 7 - 17.30 Uhr, Freitag: 7 - 12.30 Uhr
Die individuellen Öffnungszeiten aller Abteilungen bleiben hiervon unberührt und gelten häufig in einem eingeschränkteren Rahmen.
Kontakt & Erreichbarkeiten der Abteilungen
Die von den Rathaus-Öffnungszeiten zum Teil abweichenden Erreichbarkeiten unserer Abteilungen und Sachgebiete können Sie per Klick auf die gewünschte Abteilung entnehmen.
513 Allgemeiner Sozialer Dienst
Erziehung, Partnerschaft, Trennung, Scheidung
Stadt Flensburg
Leitung: Katharina Haul
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Allgemeiner Sozialer Dienst
Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Flensburg ist ein Fachdienst innerhalb des Fachbereiches Jugend. Als Kontakt- und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet er Beratung und Unterstützung
- in Erziehungs- und Familienfragen
- in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
- bei der Vermittlung und Koordinierung von Beratungs- und Hilfsangeboten
- bei der Einleitung und Begleitung von Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
Er wirkt mit bei
- familiengerichtlichen Verfahren (Sorgerechts- und Umgangsregelungen)
- jugendgerichtlichen Verfahren
Weitere Informationen über die Arbeit im ASD finden Sie auch hier: https://www.jugendaemter.sh/
Eine mögliche Kindeswohlgefährdung mitteilen
Kinder und Jugendliche, die Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch erfahren, benötigen zeitnah Schutz und Hilfe. In der Regel sind nahestehende Personen bzw. Personen, die dicht an den Kindern dran sind, diejenigen, denen Gefährdungen auffallen. Sie können Informationen weitergeben und damit Hilfeprozesse einleiten.Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Gefährdungen auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und lassen Sie sie wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren. Wenn Sie jedoch den Eindruck haben, dass Ihre Ansprache eine (weitere) Gefährdung für das Kind darstellt oder diese nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes geführt hat, nehmen Sie bitte Kontakt zu den Behörden auf. In Akutsituationen (Gefahr für Leib und Leben) rufen Sie bitte die Polizei (110) an. Andernfalls können Sie uns per Mail unter jugend@flensburg.de oder telefonisch unter 0461/85-2196 erreichen. Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihre Anonymität wahren.