Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz


Jugendhilfe im Strafverfahren erhalten (Jugendgerichtshilfe)

Im gesamten Strafverfahren gegen einen Jugendlichen (zur Tatzeit 14-17 Jahre alt) oder Heranwachsenden (zur Tatzeit 18-20 Jahre alt) muss die Jugendgerichtshilfe vom Jugendgericht herangezogen werden.

Die Jugendgerichtshilfe entscheidet nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen, ob und in welcher Weise sie im Verfahren mitwirkt. Auf Heranwachsende kann allgemeines Strafrecht (wie bei Erwachsenen) oder Jugendstrafrecht angewandt werden, wenn eine jugendtypische Straftat vorliegt, oder der/die Heranwachsende in seiner/ihrer Entwicklung noch auf einer jugendlichen Stufe steht.

Die Jugendgerichtshilfe berät junge Straftäter und ihre Familien, nimmt an den Gerichtsverhandlungen teil, macht einen Vorschlag für ein mögliches Urteil und übt die Nachbetreuung aus (zum Beispiel Vermittlung und Überwachung sozialer Arbeitsstunden, eines Verkehrserziehungskurses, die Durchführung eines Sozialen Trainingskurses oder ähnliches).

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Jugendamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Allgemeiner Sozialer Dienst

Allgemeiner Sozialer Dienst

Der Allgemeine Soziale Dienst der Stadt Flensburg ist ein Fachdienst innerhalb des Fachbereiches Jugend. Als Kontakt- und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern bietet er Beratung und Unterstützung

  • in Erziehungs- und Familienfragen
  • in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
  • bei der Vermittlung und Koordinierung von Beratungs- und Hilfsangeboten
  • bei der Einleitung und Begleitung von Erziehungshilfen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz

Er wirkt mit bei

  • familiengerichtlichen Verfahren (Sorgerechts- und Umgangsregelungen)
  • jugendgerichtlichen Verfahren

Eine mögliche Kindeswohlgefährdung mitteilen

Kinder und Jugendliche, die Misshandlung, Vernachlässigung oder Missbrauch erfahren, benötigen zeitnah Schutz und Hilfe. In der Regel sind nahestehende Personen bzw. Personen, die dicht an den Kindern dran sind, diejenigen, denen Gefährdungen auffallen. Sie können Informationen weitergeben und damit Hilfeprozesse einleiten.Wenn Ihnen in Ihrer Nachbarschaft, in Ihrem Bekanntenkreis oder auch in Ihrer Verwandtschaft Anzeichen für Gefährdungen auffallen, suchen Sie bitte das direkte Gespräch mit den Erziehungsberechtigten und lassen Sie sie wissen, dass Sie sich Sorgen machen oder bestimmte Handlungen nicht akzeptieren. Wenn Sie jedoch den Eindruck haben, dass Ihre Ansprache eine (weitere) Gefährdung für das Kind darstellt oder diese nicht zu einer Verbesserung der Situation des Kindes geführt hat, nehmen Sie bitte Kontakt zu den Behörden auf. In Akutsituationen (Gefahr für Leib und Leben) rufen Sie bitte die Polizei (110) an. Andernfalls können Sie uns per Mail unter jugend@flensburg.de oder telefonisch unter 0461/85-2196 erreichen. Wenn Sie es wünschen, werden wir Ihre Anonymität wahren.


Neben der Beratung durch uns steht Leistungsberechtigten auch die kostenlose Ergänzende Unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) zur Verfügung. Hier bestehen insbesondere die Beratungsangebote des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Norddeutschland (ZSL Nord) an den Standorten Eckernförde, Flensburg, Husum und Niebüll sowie das Beratungsangebot des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Schleswig-Holstein am Standort Schleswig.