1. Nachtragshaushalt 2021
Mit Beschluss vom 19.08.2021 wurde durch die Ratsversammlung der 1. Nachtragshaushaltsplan 2021 verabschiedet.
Im 1. Nachtragshaushalt 2021 finden sich lediglich Veränderungen bei den geplanten Investitionen. Dies wurde erforderlich, da die Kommunalaufsicht im Zuge der Haushaltsgenehmigung des Doppelhaushalts 2021/2022 bei den geplanten Kreditermächtigungen eine Kürzung vorgenommen hatte.
Mit Hilfe der Investitionsbedarfe in den beiden Sondervermögen Infrastruktur und Kommunale Immobilien konnte nicht nur der eingekürzte Kreditbedarf in Höhe von 10.600.700 € durch geringere Investitionsausgaben im Nachtragshaushalt umgesetzt werden, sondern darüber hinaus noch weitere Kreditbedarfe in Höhe von 2.349.700 € reduziert werden.
Damit verringert sich der Kreditbedarf im Kernhaushalt um 10.187.400 € auf nunmehr 8.413.300 €.
Mit Schreiben vom 24. September 2021 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Flensburg genehmigt."
Ausführlichere Informationen können Sie dem aktuellen Nachtragshaushalt entnehmen.