Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Stadtverwaltung

Erfahren Sie mehr über Themen, die die Stadtverwaltung Flensburg betreffen - wie z.B. Finanzen, die Pressestelle, das Gleichstellungsbüro, das Stadtarchiv, das Stadtrecht und vieles mehr.

Finanzen

Finanzwirtschaft

Beteiligungscontrolling

Das Beteiligungsportfolio der Stadt Flensburg umfasst 26 Beteiligungen (davon 15 direkte Beteiligungen > 25%). Hinzu kommen 5 Beteiligungen an Zweckverbänden. Die Beteiligungsstrukturen ...

Mehr

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung ist zuständig für die Finanzdisposition und Liquiditätsplanung, den Zahlungsverkehr sowie die Verwaltung der Kassenmittel und Wertgegenstände. Ihr obliegt ...

Mehr

Vollstreckung

Die Vollstreckungsabteilung der Stadt Flensburg wird dann tätig, wenn eigene Forderungen trotz vorheriger Mahnung nicht beglichen wurden. Auch Forderungen von ...

Mehr

Steuern

Für die vielen Aufgaben die eine Stadt zu erfüllen hat, benötigt sie auch Einnahmen, die nicht direkt mit einer Gegenleistung verbunden ...

Mehr


Pressestelle

Unser Aufgabenfeld umfasst:

  • Organisation und Begleitung von Pressekonferenzen
  • Unterstützung des Verwaltungsvorstandes und des Stadtpräsidenten mit der Vorbereitung von Präsentationen und Reden bei öffentlichen Auftritten
  • Experten- und Interviewvermittlung
  • Interne Medienberatung und Kommunikation
  • Pressespiegel und Medienresonanz
  • Verfassung und/oder Versendung von Pressemitteilungen

Und natürlich sind wir auch für Sie da!

Auf Wunsch können Sie uns nach Terminvereinbarung auch gern im Rathaus besuchen.

Dort finden Sie uns im Zimmer 1012.


Pressemitteilungen »


Nachrichten »


Presseverteiler »


Das Gleichstellungsbüro

Mit dem Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat sich Flensburg zu deren Grundsätzen bekannt und engagiert sich mit dem Aktionsplan „Geschlechtergerechte Stadt“. Als Gleichstellungsbüro übernehmen wir die Erstellung und Moderation dieses Aktionsplans, der jedoch nur in enger Kooperation mit Flensburger Institutionen, Unternehmen und Einwohner*innen gelingen kann (s.u. „Aktionsplan Geschlechtergerechte Stadt“).

Außerdem begleiten wir den in der kommunalen Hauptsatzung festgeschriebenen Prozess des Gender Mainstreaming und wirken bei bundesweiten und landesweiten Kampagnen und Aktionen mit.

Wir möchten Sie gern einladen, sich auf dieser Seite und durch unseren Flyer über unsere Aufgaben, Ziele und Projekte näher zu informieren - und eventuell selbst in diesem Rahmen zu engagieren. Außerdem freuen wir uns über Hinweise und Anregungen, die zu mehr Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit für unsere Einwohner*innen in Flensburg beitragen.

Falls Sie unseren Newsletter beziehen wollen, mit dem wir regelmäßig über Kampagnen und Veranstaltungen informieren, können Sie dies hier tun.

Folgen Sie uns auch auf Social Media bei Facebook und Instagram - dort versorgen wir Sie mit regelmäßigen Neuigkeiten und Informationen zum Thema Geschlechtergerechtigkeit in Flensburg und darüber hinaus!


Rechtliche Grundlagen:

Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist in Artikel 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland verankert:

  • (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
  • (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
  • (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Das Schleswig-Holsteinische Gleichstellungsgesetz ist unser gesetzliche Handlungsauftrag, der auch in der Schleswig-Holsteinischen Gemeindeordnung und der Flensburger Hauptsatzung zur Anwendung kommt.

Aufgaben und Ziele:

Beratung

Sie können sich gerne an uns wenden, wenn Sie...

  • Fragen zur Gleichstellung haben;
  • sich als Verwaltungsmitarbeiter*in über Möglichkeiten der Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder anderen Gleichstellungsfragen beraten lassen wollen;
  • als Einwohner*in Anregungen und Vorschläge machen wollen, um die Situation in Flensburg unter Aspekten der Frauen- und Männerförderung, der Geschlechtergerechtigkeit oder der Akzeptanz vielfältiger sexueller Identitäten zu verbessern.

Ausführliche Informationen über die vielfältigen Flensburger Beratungsangebote, Treffpunkte etc. für alle Geschlechter finden Sie in unserem Wegweiser für Frauen - Männer - LSB INT, den Sie im Rathaus auch in gedruckter Version erhalten können.

Frauenförderung / Frauen in die Politik / Frauen in Führung

Trotz positiver Tendenzen sind Frauen in Führungspositionen und wichtigen kommunalen Gremien leider immer noch unterrepräsentiert. Wir setzen uns dafür ein, dies zu ändern, denn die Teilhabe von Frauen in allen Flensburger Gremien ist ein zentrales Gebot der Geschlechtergerechtigkeit. Neben dem Gleichstellungsgrundsatz liegen die Vorteile von geschlechtergemischten Gremien auf der Hand, denn sie führen zu vielfältigeren Sichtweisen, mehr Kompetenzen und demzufolge auch zu mehr Erfolg. (Dies bestätigen auch Studien wie z.B. die McKinsey-Studie, die deutlich auf den Zusammenhang zwischen Unternehmenserfolg und dem Anteil weiblicher Führungskräfte in Konzernen hinweist.)

Flensburg verpflichtet sich mit dem Flensburger Kodex zur Geschlechterparität in Flensburger Aufsichtsräten und Gesellschaften. Diese Willensbekundung und die Stärkung des § 15 GstG haben zu einer positiven Entwicklung beigetragen. So ist der weibliche Anteil in städtischen Aufsichtsräten mit 47 % fast ausgewogen.

Gendergerechte Sprache

Gesellschaften und Kulturen verändern sich, und da die Sprache ein Spiegel unseres Zusammenlebens ist und ausdrückt, wie wir leben, arbeiten und verwalten, ist ein bewusster Umgang mit unserem wichtigsten Kommunikationsmittel sehr bedeutend.

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 10. Oktober 2017 wurde die Änderung des Personenstandsrechtes beschlossen: Seit dem 1. Januar 2018 wird mit der 3. Geschlechtsoption offiziell anerkannt, dass es Menschen gibt, die sich nicht in die binären Kategorien „Mann“ und „Frau“ einordnen lassen. Laut einer Studie der „ZEIT“ identifizieren sich sogar 3,3 % der Bevölkerung in Deutschland weder als weiblich noch als männlich. Dies zeigt die Tragweite des Themas und unterstreicht die Bedeutung von guten und diskriminierungsfreien Rahmenbedingungen in unserer Gesellschaft.

Eine moderne Verwaltung, die demokratische Grundsätze beachtet, ist durch den gesetzlichen Handlungsauftrag nun aufgefordert, der geschlechtlichen Vielfalt auch sprachlich Ausdruck zu verschaffen. Die Stadt Flensburg hat sich daher entschieden, sowohl in der internen als auch der externen Kommunikation das Gender-Sternchen zu verwenden oder auf genderneutrale Bezeichnungen zurückzugreifen. Durch diesen sensiblen Sprachgebrauch tragen wir aktiv zur Gleichberechtigung der Geschlechter bei und sorgen dafür, dass sich alle wahrgenommen und angesprochen fühlen.

Wenn Sie sich näher mit diesem Thema beschäftigen wollen, werfen Sie gern einen Blick in unseren Leitfaden!

Diskriminierungsfreie Werbung in Flensburg

Diskriminierungsfreie Werbung ist der Stadt Flensburg ein großes Anliegen. Werbung nimmt eine prägende Rolle in unserer Gesellschaft ein und beeinflusst unterschwellig unsere Werte und Denkmuster. Der Gleichstellungsausschuss der Stadt Flensburg hat sich dies zum Thema gemacht und eine verbindliche Strategie für Flensburg eingefordert. Auch mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Frauen und Männern bezieht die Stadt Flensburg eine klare Haltung gegen Diskriminierung jeglicher Art.

Alle Werbetreibenden werden aufgefordert, sich in diesem Sinne mit einer verantwortungsvollen Werbung in der Öffentlichkeit zu zeigen. Um diesen Prozess noch breiter aufzustellen, sind auch die Einwohner*innen eingeladen, sich an der Gestaltung eines Stadtbildes zu beteiligen, welches die Grundwerte und Menschenrechte unserer Gesellschaft widerspiegelt.

Flensburg ist mit einem verlässlichen und gut funktionierenden System vorbereitet. Ein städtisches Gremium aus Repräsentant*innen der Verwaltung und Politik befasst sich mit den eingehenden Beschwerden und entscheidet jeweils im Einzelfall, ob diskriminierende Werbung vorliegt und die Werbetreibenden in diesem Fall aufgefordert werden müssen, die Werbung zu entfernen.

Das Gleichstellungsbüro unterstützt das Verfahren aktiv und hat neben einem Flyer für Einwohner*innen ein Infoblatt für Werbetreibende herausgegeben. Hierin finden Sie jeweils mehr Infos über die Kriterien für diskriminierungsfreie Werbung und über das Verfahren.

Machen Sie mit und engagieren auch Sie sich für eine diskriminierungsfreie und geschlechtergerechte Stadt!

Gleichstellungsausschuss / Gleichstellungspolitik im Rat

Der Gleichstellungsausschuss tagt sechsmal jährlich, die Geschäftsführung liegt im Gleichstellungsbüro. Hier werden gleichstellungspolitische Themen vertieft und Empfehlungen für andere Fachausschüsse entwickelt. Der Gleichstellungsausschuss beschließt auch über die Vergabe von Fördermitteln, die zur Durchführung von kleineren geschlechtsspezifischen und regionalen Projekten zur Verfügung stehen (siehe Projektförderung). Am öffentlichen Teil des Gleichstellungsausschusses können interessierte Bürger*innen teilnehmen (Infos über das Ratsinformationssystem der Stadt Flensburg).
Größere gleichstellungspolitische Vorhaben, die Konsequenzen für die gesamte Stadt haben, benötigen der Zustimmung im Rat, so z.B. der Beschluss zum Beitritt zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Männern und Frauen.

Projektförderung für geschlechtsspezifische Projekte

Die Stadt Flensburg stellt alljährlich 9.600.- € für die Förderung geschlechtsspezifischer Projekte zur Verfügung. Unterstützt werden damit Projekte und Maßnahmen, die der gezielten Förderung von Frauen und Männern, Jungen und Mädchen dienen oder die Gleichstellung der Geschlechter und die Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt vorantreiben.
Näheres finden Sie in den aktuellen Förderrichtlinien und unserem Antragsformular, das Sie online ausfüllen oder ausdrucken und uns per Post zusenden können. Wenn Sie weitere Fragen oder Beratungsbedarf haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Für die Stadt Flensburg ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf seit langem ein Thema. Das zeigt der voranschreitende Ausbau der Kinderbetreuung (Kita-Qualitätsoffensive) ebenso wie die grundsätzliche strategische Ausrichtung der Stadt, die sich z.B. in dem mehrjährigen Projekt „Lebenszeit 4.0“ widerspiegelt.
Auch wir setzen uns für gute Rahmenbedingungen in der Kinderbetreuung ein, um Alleinerziehende und junge Eltern zu entlasten und Kindern eine frühzeitige Chance auf Bildung und die Entwicklung sozialer Kompetenzen zu ermöglichen. Außerdem beraten wir verwaltungsintern Arbeitnehmer zu flexibleren Arbeitsbedingungen und –zeiten.

Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt

Aktuell: Fortschreibung des Aktionsplanes

Der erste Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt ist fertiggestellt, gleichzeitig entstehen weiterhin Maßnahmen zur Verbesserung der Geschlechtergerechtigkeit in unserer Stadt. An dieser Stelle möchten wir daher zur Bekanntmachung dieser Projekte eine Datei einstellen, die regelmäßig aktualisiert wird und durch die Sie sich über diese Neuigkeiten informieren können.

Weiterhin werden wir diese Maßnahmen in den Evaluations- und Umsetzungsbericht einfließen lassen, der 2023 veröffentlicht wird.

Neue Maßnahmen und Projekte im Rahmen des Aktionsplans



29.04.2021: Verabschiedung des Aktionsplans im Rat

Es ist vollbracht! Im Rahmen des Beitritts zur Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern hat der Rat am 29.04.21 den Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt beschlossen. Der Aktionsplan dient der Orientierung der Gleichstellungsarbeit in Flensburg und gilt als Handlungsrahmen für die nächsten zwei Jahre.

Die Stadt Flensburg hat sich hierbei sieben Leitziele gesetzt, die für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene stehen und darüber hinaus das gesamte Spektrum der geschlechtlichen Vielfalt einbeziehen.

Der Aktionsplan bietet eine Austauschplattform für alle Aktivitäten zur Chancengleichheit und Geschlechtergerechtigkeit in Flensburg. Im Teil I (Gegenwart) sind alle vorhandenen Maßnahmen und Gremien zusammengefasst. Im Teil II (Zukunft) werden die geplanten Maßnahmen und die Entwicklungsfelder dargestellt, die in den zukünftigen Gleichstellungsdiskurs eingebracht werden.

Mit der Herausgabe des Aktionsplans beginnt nun eine zweijährige Umsetzungsphase, die in einen Evaluationsbericht münden wird.


I. & II. Quartal 2021: Endphase der Planung und Beginn der Umsetzung

Die Rohfassung der digitalen Version ist nun fertiggestellt und wurde am 20. Januar 2021 im Gleichstellungsausschuss (diesmal online) vorgestellt. Die ersten Rückmeldungen waren durchweg positiv gegenüber diesem umfangreichen Werk zur Gleichstellungslandschaft, den aufgezeigten Errungenschaften und Herausforderungen. Gleichzeitig wurden noch an manchen Stellen Ergänzungen und Änderungen angeregt.

Bis zum geplanten Beschluss im nächsten Gleichstellungsausschuss am 24. März werden nun die Anregungen eingearbeitet sowie der letzte Feinschliff zu Inhalt und Grafik gemacht. Nach dieser letzten Rückschleife wird der Aktionsplan am 29. April dem Rat vorgestellt und nach Beschluss auch als Printversion auf den Weg gebracht. Ende Mai gibt es dann den Aktionsplan zum Anfassen – womit die Umsetzungsphase beginnt! Wir sind gespannt und freuen uns, diesen Prozess weiter zu begleiten und gemeinsam zu gestalten.


April - Juni 2020: Einwohner*innenbeteiligung per Umfrage "Flensburg im Gleich(stellungs)gewicht"

Im II. Quartal 2020 wurden mittels der Umfrage "Flensburg im Gleich(stellungs)gewicht" auch die Einwohner*innen an der Kampagne beteiligt. Bis Anfang Juni konnten Fragen zu Geschlechterklischees, Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf, Diskriminierung und Gesundheit beantwortet werden, um die Bestandsaufnahme in Sachen Gleichstellung mitzugestalten und bestehende Handlungsbedarfe zu äußern.

Die auf anonyme Rückmeldungen ausgelegte Umfrage wurde sowohl auf analogem als auch auf digitalem Wege durchgeführt. Für die analoge Umfrage wurde über das Bürgerbüro der Stadt Flensburg eine zufällige Stichmenge von 500 Adressen Flensburger Einwohner*innen generiert. Eine digitale Teilnahme war über das Umfragetool "LamaPoll" gegeben. Von 500 versandten Briefen erfolgten 99 postalische Rückmeldungen, was einer Quote von 20 % entspricht. Online wurden 579 Besucher gezählt, von denen 131 an der Umfrage teilnahmen (Quote von 23 %). Insgesamt nahmen somit 230 Einwohner*innen an der Umfrage teil, was aufgrund der begrenzenden Umstände durch die Corona-Pandemie als akzeptables Ergebnis gesehen werden kann.

Die Ergebnisse der postalischen und der Online-Umfrage sowie eine Gesamtauswertung wurden im Gleichstellungsausschuss der Stadt Flensburg Mitte Juni 2020 zum ersten Mal der Öffentlichkeit vorgestellt und stießen dort auf großes Interesse.

Sandra Beck aus dem Gleichstellungsbüro zeigt sich über die Ergebnisse sehr zufrieden: "Nun geht es darum, die gegebenen Anregungen in den Aktionsplan aufzunehmen, politisch zu diskutieren und dann entsprechende Maßnahmen zu ergreifen." Gleichstellungsbeauftragte Verena Balve fügt hinzu: "Ich begrüße die konkreten Hinweise aus der Bevölkerung, die sich größtenteils mit unseren Wahrnehmungen decken. Schwachstellen und Bedarfen Raum zu geben, ist wichtig, denn nur so können wir gezielt ansetzen, um in Sachen Gleichstellung in Flensburg voranzukommen."

24.09.2019: Fachveranstaltung, Bürgerhalle

Am 24. September 2019 fand in der Bürgerhalle eine große Fachveranstaltung statt, zu der Vertreter*innen der Stadtverwaltung, aus Politik und Institutionen eingeladen waren, um gemeinsam eine Bestandsaufnahme zu den sieben Zielen vorzunehmen. In insgesamt drei Stunden wurden zahlreiche bereits in der Stadt existierende Maßnahmen und Projekte gesammelt, aber auch Wünsche und Ideen geäußert.

April - Juni 2019: Erarbeitung von sieben Zielen

Im II. Quartal 2019 wurden seitens eines den gesamten Prozess begleitenden Externen Steuerungsgremiums sieben Ziele, die für Flensburg gelten sollen, erarbeitet.

Themen sind hierbei

  • Gesundheit
  • geschlechtergerechte Verteilung von Familien- und Hausarbeit
  • Arbeitswelt 4.0
  • andere

07.02.19: Beitritt zur Europäischen Charta für Gleichstellung -> Grundstein für die Erarbeitung eines Aktionsplans

In der Einleitung der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf kommunaler und regionaler Ebene heißt es, die Gleichstellung von Frauen und Männern sei ein Grundrecht aller Menschen sowie ein Grundwert jeder Demokratie.

Um dieses Ziel zu erreichen, muss dieses Recht nicht nur vor dem Gesetz anerkannt sein, sondern wirksam auf alle Bereiche des Lebens angewendet werden: Politik, Wirtschaft und Kultur.

Die Stadt Flensburg ist am 7. Februar 2019 als erste Stadt in Schleswig-Holstein der Europäischen Charta beigetreten (Bericht zum Festakt).

Sie hat sich damit verpflichtet, innerhalb der nächsten zwei Jahre den Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt zu erarbeiten und Schritte zu seiner Umsetzung einzuleiten. Einen kurzen Überblick über den Aktionsplan geschlechtergerechte Stadt und das weitere Vorgehen finden Sie in unserem Flyer “Aktionsplan Geschlechtergerechte Stadt“.



Jahrestage

Jahrestage sind gute Anlässe, um zu speziellen Themen zu sensibilisieren und zu informieren. Hierzu organisieren wir Veranstaltungen zusammen mit örtlichen Vereinen, Initiativen und Gruppen:

  • 29. Februar / 1. März: Equal Care Day
  • 8. März: Internationaler Frauentag (Frauentag 2020: Leporello)
  • 18. März: Equal Pay Day
  • 17. Mai: Internationaler Tag gegen Homophobie (Rainbow Days 2022)
  • Letzter Donnerstag im April: Girls‘ Day / Boys‘ Day
  • 28. September: Safe Abortion Day (Flyer 2020)
  • 19. November: Internationaler Männertag
  • 25. November: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen

Projekte

Wir engagieren uns in zahlreichen örtlichen Projekten und Initiativen, um das Thema Gleichstelllung in Flensburg weiter voran zu bringen. Beispiele sind:

  • „Sich sicher fühlen – sich frei bewegen“: Mit dieser Aktion wurde den Flensburger*innen die Möglichkeit eröffnet, der Stadtverwaltung Hinweise zu geben, in welchen Bereichen der Stadt sie sich unsicher fühlen. Das Gleichstellungsbüro verteilte hierzu im Februar 2018 5000 Postkarten im gesamten Stadtgebiet und richtete die Email-Adresse sicherfuehlen@flensburg.de ein, über die Sie weiterhin Rückmeldungen geben können. Im Februar 2019 wurde das Projekt beendet. Mehr Informationen über dessen Ablauf finden Sie hier.
  • „One Billion Rising“ (englisch für „Eine Milliarde erhebt sich“) ist eine weltweite Kampagne für ein Ende der Gewalt gegen Frauen und Mädchen und für Gleichstellung - mit Tausenden von Events in bis zu 190 Ländern der Welt. Die eine „Milliarde“ deutet auf eine UN-Statistik hin, nach der eine von drei Frauen in ihrem Leben entweder vergewaltigt oder Opfer einer schweren Körperverletzung wird. Wir haben diese Kampagne im Februar 2019 in Kooperation mit der Flensburger Mentaltrainerin Franka Albrecht und dem Flensburger Frauenforum erstmalig nach Flensburg gebracht.

Netzwerke

Wir engagieren uns in verschiedenen Netzwerken und Arbeitskreisen in der Stadt Flensburg zu den Themen Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit. Aktuelle Beispiele sind:

  • Flensburger Frauenforum (FFF): Dieses Forum ist ein Zusammenschluss aktiver Frauen aus Vereinen, Verbänden, Institutionen und Gewerkschaften der Stadt Flensburg und den Gleichstellungsbüros Flensburg und Harrislee zur Kooperation, zum Informationsaustausch und zur Durchsetzung gemeinsamer Ziele.
  • Arbeitskreis „Vielfalt“: Dieser offene Arbeitskreis besteht aus einer Vielzahl an Vereinen, Organisationen und Institutionen, die sich regelmäßig treffen, um geschlechtliche und sexuelle Vielfalt sichtbar zu machen und Diskriminierung und Vorurteile gegenüber Lesben, Schwulen, Bi, Trans*, Inter* und pansexuellen Menschen abzubauen. Maßgeblich unterstützt wird der Arbeitskreis vom Verein „SL-Veranstaltungen zur Förderung der Primärprävention e.V." aus Flensburg und dem Lesben- und Schwulenverband (LSVD) in Schleswig Holstein.

Medientipps: Männlichkeiten

Lauschen

Gucken

Lesen

  • Andrew Smiler: „#dkkkontrovers. Ist Männlichkeit toxisch? Große Fragen des 21. Jahrhunderts.“
  • bell hooks: „Männer, Männlichkeit und Liebe - Der Wille zur Veränderung“
  • Blu Doppe & Daniel Holtermann: „Vom Scheitern, Zweifeln und Ändern – Kritische Reflexionen von Männlichkeiten“
  • Boykott Magazin: Das Magazin für die kritische Auseinandersetzung mit Männlichkeiten aus (pro)feministischen Perspektiven: https://www.boykott-magazin.de/ Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung: Wissensreihe Männergesundheit, https://www.maennergesundheitsportal.de/infomaterial/wissensreihe-maennergesundheit/
  • Daisy Letourneur: „Man wird nicht als Mann geboren“
  • Jack Urwin: „Boys don’t cry: Identität, Gefühl und Männlichkeit“
  • JJ Bola: „Sei kein Mann – Warum Männlichkeit ein Albtraum für Jungs ist“
  • Katja Lewina: „Bock. Männer und Sex“
  • Linus Giese: „Ich bin Linus: Wie ich der Mann wurde, der ich schon immer war“
  • Nils Pickert: „Prinzessinnenjungs“
  • Olivia & Janosch: pro-feministischer Blog „Kritische Männlichkeit“, https://kritischemaennlichkeit.de/
  • Paul Ninus Naujoks: „Männer und Zerbrechlichkeiten. Life is a Story


Infomaterial und Links

Hier finden Sie weitergehende Infos und Broschüren zu den Themen Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit:


Stadtarchiv

Wir sind das "Gedächtnis" der Stadt Flensburg und stehen Ihnen für stadthistorische Auskünfte gern zur Verfügung. Überdies legen wir die stadtarchivischen Unterlagen gern jedem historsich Interessierten in unserem Lesesaal vor: Wissenschaftler, Studenten und Schüler, private Ahnenforscher oder einfach nur stadtgeschichtlich interessierte Laien sind herzlich willkommen, nach Herzenslust in alten Dokumenten, Zeitungen oder Fotos die Geschichte unserer Stadt, der Region und ihrer Menschen zu ergründen.

Unsere Räume finden Sie im U-Geschoss des Flensburger Rathauses. Ihr erster Anlaufpunkt ist das Geschäftszimmer U 11, in dem Ihnen bei Ihren ersten Schritten im Archiv gern weitergeholfen wird. Nebenan (Raum U 12) finden Sie das Geschäftszimmer der Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte, über die wir unsere Publikationen vertreiben sowie stadtgeschichtliche Veranstaltungen, Führungen und Vorträge organisieren.

Bitte geben Sie bei Auskunftswünschen auch Ihre Postanschrift und Telefonnummer an. Dann können wir Ihre Wünsche unverzüglich bearbeiten. Recherchen in ihrem Auftrag, Kopien, Scans und Beglaubigungen sind gebührenpflichtig.

Das Stadtarchiv Flensburg

Publikumszeiten Stadtarchiv Flensburg

Mittwoch, Donnerstag, Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr

Letzte Aktenausgabe jeweils 1/2 Stunde vor Schließung!

 

Ansprechpartner Stadtarchiv Flensburg

AnsprechpartnerRaumTelefon
Dr. Jessica von Seggern (Archivleiterin) U 04 0461 / 85 - 2501
Jörn Petersen (Sachbearbeiter) U 05 0461 / 85 - 2004
Marvin Nissen (Magazinverwalter) U 08 0461 / 85 - 2977
Marvin Nissen  (Geschäftszimmer/Zugang Lesesaal)
nur während der Publikumszeiten
U 11 0461 / 85 - 2535
(auch Anrufbeantworter)

 

Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte

Anschrift & Kontakt Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte

Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte
Dr. Jessica von Seggern
Stadtarchiv
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Telefon: 0461 - 85 28 50 
E-Mail: stadtgeschichte-flensburg@web.de
Web: www.stadtgeschichte-flensburg.de  

Öffnungszeiten Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte

Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr
und 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 09:00 - 13:00 Uhr

 

Ansprechpartner Gesellschaft für Flensburger Stadtgeschichte

 

Ansprechpartner     RaumTelefonFax
Herr Kästel
Herr Dr. Streichert
U 12 0461 / 85 - 2850 0461 / 85 - 2880

Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

Allgemeines

Zweck des Datenschutzes ist es, das Recht der informationellen Selbstbestimmung des Einzelnen zu wahren. Es geht dabei um die persönlichen und sachlichen Einzeldaten von natürlichen Personen.

Das Landesdatenschutzgesetz (LDSG) und die Datenschutzverordnung (DSVO) bilden in Zusammenwirkung mit den speziellen Datenschutzvorschriften der jeweiligen Fachgesetze (z. B. Sozialgesetzbuch, Landesmeldegesetz und andere) die Grundlage für den Schutz personenbezogener Daten in allen öffentlichen Stellen des Landes und der Kreise aber auch der Städte und Gemeinden in Schleswig-Holstein.

Datenverarbeitung

Datenverarbeitung im Sinne des Landesdatenschutzgesetzes ist die Verwendung personenbezogener Daten. Damit ist die Erhebung von Daten gemeint, deren Speicherung in Akten und auf Datenträgern sowie die Verarbeitung der Daten und deren Weitergabe an Dritte.

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Die behördliche Datenschutzbeauftragte der Stadt Flensburg überwacht die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften bei der Stadtverwaltung. Sie führt die Verfahrensverzeichnisse der eingesetzten Fachverfahren zusammen und hält diese zur Einsichtnahme für den Bürger bereit. Betroffene können sich in allen Angelegenheiten des Datenschutzes direkt an die städtische Datenschutzbeauftragte wenden.

Datenschutz bei anderen öffentlichen und privaten Stellen

Für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei anderen öffentlichen und privaten Stellen (z. B: Dienststellen anderer Gemeinden, der Kreise, der Länder, des Bundes oder privatwirtschaftlicher Unternehmen) ist der städtische Datenschutzbeauftragte nicht zuständig.

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Datenschutzbeauftragten der jeweiligen Behörde bzw. des privatwirtschaftlichen Unternehmens. Übergeordnete Zuständigkeiten liegen bei den Landesdatenschutzbeauftragten und beim Bundesdatenschutzbeauftragten.

Das Schiedsamt

Was ist das Schiedsamt?

Das Schiedsamt ist der Versuch, Streitigkeiten, wie sie jedem täglich begegnen können, friedlich und einvernehmlich, kraft- und kostensparend zu schlichten (z.B. Konflikte mit dem Nachbarn um die Gestaltung der Grenze, Beleidigung oder Geldforderungen).

Wo finde ich das Schiedsamt?

Flensburg ist aufgeteilt in vier Bezirke, denen folgende Schiedsleute zugeordnet sind (siehe rechte Spalte).

Die Zuständigkeit der Schiedsleute richtet sich nach dem Wohnort des Antragsgegners.

Welche Adresse in Flensburg zu welchem Bezirk gehört, erfahren Sie beim Amtsgericht, bei der Polizei, im Rathaus (Telefon: 0461 - 85 26 89) oder Sie können es eigenständig im Dokument "Zuständigkeit der Schiedsleute" nachlesen.

In welchen Fällen ist das Schiedsamt zuständig?

Schlichtungsverfahren finden statt

  1. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (vermögensrechtliche Ansprüche, Nachbarrecht, Verletzung der persönlichen Ehre),
  2. in Strafsachen (§ 380 Strafprozessordnung - Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung).

Wann muss eine Schlichtung versucht werden?

In manchen Fällen ist die Erhebung einer Klage erst dann zulässig, wenn vorher versucht wurde, die Streitigkeit einvernehmlich beizulegen. Diese Fälle sind:

  • Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes,
  • Streitigkeiten über Ansprüche aus dem Nachbarrecht, sofern es sich nicht um Einwirkungen eines Gewerbebetriebes handelt (§§ 906, 910, 911, 923 Bürgerliches Gesetzbuch),
  • Streitigkeiten über Ansprüche wegen Verletzung der persönliche Ehre, die nicht in Presse oder Rundfunk begangen worden sind.

An wen kann ich mich wenden?

  1. An allgemeine Gütestellen, unter anderem bei Architekten- und Ingenieur-kammern, Handwerks-, Industrie- und Handelskammern, Ärzte- und Apotheker-kammern, Schlichtungsstellen bei Banken und Sparkassen, des Kfz-Handwerks, der Verbaucherzentralen.
  2. An Anwälte, die von der Rechtsanwaltskammer als Gütestelle zugelassen sind.
  3. An die von der Gemeinde eingerichteten Schiedsämter.

Die verschiedenen Gütestellen unterscheiden sich darin, dass das Verfahren vor den allgemeinen Gütestellen nicht gesetzlich geregelt ist, während Schiedsleute und Anwälte, die als Gütestelle zugelassen sind, die Schiedsordnung des Landes anwenden.

Schiedsfrauen und Schiedsmänner sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten für die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens 20 Euro und wenn ein Vergleich zustande kommt 40 Euro.

Die Gebühr der anwaltlichen Gütestellen beträgt 65 Euro, wenn ein Vergleich zustande kommt 130 Euro.

Das Verfahren nach der Schiedsordnung

  1. Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens wird bei der Schiedsfrau oder dem Schiedsmann schriftlich eingereicht oder mündlich zu Protokoll gegeben.
  2. Die Schiedsfrau oder der Schiedsmann bestimmt mit mindestens einer Woche Frist den Termin der Schlichtungsverhandlung und lädt dazu beide Parteien.
  3. Die Parteien haben zu dem anberaumten Termin persönlich zu erscheinen. Sie können sich eines Rechtsbeistands bedienen.
  4. Die Verhandlung ist nicht öffentlich.
  5. Zeugen und Sachverständige, die freiwillig erscheinen, können gehört werden.
  6. Wenn ein Vergleich zwischen den Parteien zustande kommt, wird dieser in einem Protokoll festgehalten, das die Parteien und die Schiedsfrau oder der Schiedsmann unterschreiben.
  7. Wenn das Schlichtungsverfahren scheitert, stellt die Schiedsfrau oder der Schiedsmann eine Bescheinigung über den erfolglosen Einigungsversuch aus. Diese Bescheinigung ist für den Fall erforderlich, dass der Antragsteller nach dem erfolglosen Schlichtungsversuch das Gericht anrufen will.  

Kosten

Zu Beginn des Verfahrens ist vom Antragsteller ein Vorschuss von 75 Euro zu leisten, der in den meisten Fällen die entstehenden Kosten deckt.

Rechtliche Grundlagen