Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Haushalt 2023/2024

Der Doppelhaushalt 2023/2024 wurde am 26.01.2023 in der Ratsversammlung beschlossen. 

Der vorliegende Doppelhaushalt 2023/2024 sieht trotz einer restriktiven Haushaltsplanung, nicht zuletzt aufgrund der Belastungen aus den Folgen des Ukrainekriegs im Ergebnisplan Fehlbeträge von -1,1 Mio.€ (2023) und -8,7 Mio.€ (2023) vor. Zu erwartende Konsolidierungshilfen des Landes (Schätzung rd. +9,0 Mio.€ in 2023) fanden in der Planung keine Berücksichtigung, da diese nicht veranschlagt werden dürfen.

Im Bereich der Allgemeinen Finanzmittel sind die Einnahmequellen sowohl aus den Gemeinschaftssteuern als auch die Steuereinnahmen, die über den Finanzausgleich zur Verteilung gelangen, zu den Vorjahren ansteigend. Dabei bleibt zu beachten, dass insbesondere der Anstieg der Gemeindeanteile an der Einkommensteuer noch höher ausgefallen wäre, wenn nicht diverse Gesetzesanpassungen aufgrund der Energiekrise zu einer geringeren zu verteilenden Einkommensteuer führen würden. Hinsichtlich der zu erwartenden Erträge aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) wurde der aus September vorliegende Haushaltserlass für das HHJ 2023 als Grundlage genommen. Zusätzlich wurden die Erkenntnisse aus der Oktober-Steuerschätzung 2022 berücksichtigt, die von einem besseren Wirtschaftsverlauf ausgingen, was wiederum auf höhere Zuweisungen hoffen lässt. Zudem der wichtige Hinweis, dass ohne die zensusbedingte Absenkung der Einwohnerzahl (rd. 6.500 Einwohner ab 2017 ff.) die Stadt rd. 7 Mio.€ mehr an FAG-Zuweisungen erhalten würde. In der Folge sind der Stadt aufgrund der Differenz zwischen der fortgeschriebenen Einwohnerzahl und dem Zensusergebnis damit bereits bis Ende 2022 rd. 50 Mio.€ an Schlüsselzuweisungen entgangen, die sich bis Ende 2024 sogar auf rd. 64 Mio.€ erhöhen dürften. Hier liegt weiterhin die Hoffnung, dass der neue Zensus – der in 2022 durchgeführt worden ist – sich ab 2025 entsprechend positiv auswirken wird.

Ausgabenseitig belasten wie bereits in den Vorjahren verschiedene fachbereichsbezogene Aufgaben die geplanten Jahresergebnisse. Hierzu zählen insbesondere die Themenblöcke Kita-Förderung, ÖPNV, Städtebauförderung, Sportförderung, VHS, Jugendhilfeleistungen, Eingliederungshilfe und Grundsicherung, Gesundheit, Informationstechnik sowie höhere Mietkosten durch Neubauten und Neuanmietungen. Aber auch aus den Finanzbeziehungen zu den Beteiligungen wie Stadtwerke, TBZ und Sondervermögen Infrastruktur ergeben sich höhere Haushaltsbelastungen. Nicht zuletzt tragen auch steigende Personalaufwendungen mit zu den geplanten Fehlbeträgen bei.

Durch den positiven Verlauf des Haushaltsjahres 2022 wird der aufgelaufene Fehlbetrag auf zunächst rd. 22 Mio.€ sinken, jedoch steigt dieser in der Haushaltsplanung bis Ende 2024 auf rd. 31 Mio.€ bzw. mittelfristig bis Ende 2027 auf rd. 55 Mio.€ wieder deutlich an.

Mit dem Investitionsplan Nr. 51 werden für die Jahre 2023/2024 Investitionsmaßnahmen im Kernhaushalt und in den beiden Sondervermögen Kommunale Immobilien und Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen i.H.v. rd. 115,1 Mio.€ geplant. Der Investitionsplan und der investive Finanzplan des Kernhaushaltes für 2023/2024 weisen eine Nettoneuverschuldung i.H.v. rd. 3,7 Mio.€ für 2023 bzw. rd. 6,9 Mio.€ für 2024 aus. Die genehmigungspflichtige Kreditermächtigung des Kernhaushaltes liegt bei rd. 8,8 Mio.€ (2023) bzw. rd. 13,0 Mio.€ (2024). Der Schuldenstand beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2023 rd. 54,1 Mio.€, welcher sich bis Ende 2024 auf rd. 61,7 Mio.€ erhöhen würde. Hierbei ist hervorzuheben, dass in 2023 aufgrund der bestehenden Liquiditätslage ein Investitionsvolumen von rd. 4,2 Mio.€ nicht durch Kredite zu finanzieren ist. Die Verpflichtungsermächtigungen für 2023 und 2024 belaufen sich auf rd. 5,6 Mio.€ bzw. rd. 5,4 Mio.€.

Die mittelfristige Finanzplanung weist im Ergebnisplan beginnend mit -1,2 Mio.€ (2025) über -12,7 Mio.€ (2026) und -9,2 Mio.€ (2027) jeweils Fehlbeträge aus. Hierbei wurden bereits positive Veränderungen durch den in 2022 stattgefundenen Zensus mit eingeplant. Es wird davon ausgegangen, dass die mit dem Zensus 2011 festgelegte Einwohnerreduzierung um rd. 6.000 Einwohner sich wieder regulieren wird und damit höhere Finanzausgleichszahlungen zu erwarten sind. Offen bleibt die Frage der künftigen Belastungen aus den Folgen des russischen Angriffskrieges gegenüber der Ukraine. Hier könnte es nochmals zu Verbesserungen im Haushalt im Bereich der Soziallasten kommen, sofern die Auseinandersetzungen beendet werden. Ein Konjunktureinbruch wurde in der Haushaltsplanung nicht berücksichtigt, da auch die vorliegenden Steuerschätzungen dies nicht untermauern.

Mit Schreiben vom 21.02.2023 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Haushaltssatzung der Stadt Flensburg unter Kürzung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um 3.533.300 € auf 9.500.000 € in 2024 genehmigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 5.645.000 € / 5.388.800 € wurde ebenfalls genehmigt.

Nachstehend finden Sie die in der Ratsversammlung beschlossende Haushaltssatzung.

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Haushaltsbänden entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.

Dokument anzeigen: Haushalt 2023/2024 - Band I
o Allgemeines
o Vorbericht
o Haushaltssatzung
o Investitionsplan
o Wirtschaftspläne

PDF, 28.1 MB
Dokument anzeigen: Haushalt 2023/2024 - Band II
o Stellenplan

PDF, 4.9 MB
Dokument anzeigen: Haushalt 2023/2024 - Band III
o Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
o Soziales und Gesundheit
o Bildung, Sport, Kultureinrichtungen

PDF, 6.8 MB
Dokument anzeigen: Haushalt 2023/2024 - Band IV
o Stadtentwicklung und Klimaschutz
o Zentrale Dienste
o Zentralabteilungen
o Finanzen
o Jugend
o Allgemein

PDF, 6.4 MB

Maßnahmenkatalog 2023/2024

Der Maßnahmenkatalog zu den Investitionen 2023/2024 der Stadt Flensburg wird als eigenständiger Bericht neben dem Haushalt zur Verfügung gestellt.

Der Katalog hat das Ziel, einen generellen gesamtstädtischen Überblick über die anstehenden Investitionen ab 100 T€ zu geben. In Form eines Nachschlagewerkes soll der Katalog eine Überblick über die Investitionshöhen und -zeiträume geben. Auch eine Prioritätensetzung ist durch eine aus zwei Bausteinen (zeitlich und inhaltlich) bestehende Kennzahl möglich. Er ergänzt die Beschlussvorlagen FA-67/2022 (Kernhaushalt), FA-68/2022 (Kommunale Immobilien) und FA-69/2022 (Infrastruktur).

Die Anforderungen des § 6 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO)-Doppik, werden weiterhin an anderer Stelle erfüllt (vgl. Investitionsplan in Band I des Haushalts 2023/2024).