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Haushalt 2021/2022

Der vorliegende Doppelhaushalt 2021/2022 sieht trotz einer restriktiven Haushaltsplanung, die keine größeren Spielräume zulässt, nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie im Ergebnisplan Fehlbeträge von -10,7 Mio.€ (2021) und -13,6 Mio.€ (2022) vor.Zu erwartende Konsolidierungshilfen des Landes (Schätzung rd. +9,6 Mio.€ bzw. +10,5 Mio.€/Jahr) fanden in der Planung keine Berücksichtigung, da diese nicht veranschlagt werden dürfen.

Im Bereich der Allgemeinen Finanzmittel sind bedingt durch die Corona-Pandemie die Einnahmequellen sowohl aus den Gemeinschaftssteuern als auch die Steuereinnahmen, die über den Finanzausgleich zur Verteilung gelangen, teils rückläufig bzw. im Gegensatz zu den Vorjahren kaum ansteigend. Hinsichtlich der zu erwartenden Erträge aus dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) wurde der aus September vorliegende Haushaltserlass für das HHJ 2021 als Grundlage genommen. Zusätzlich wurden die Erkenntnisse aus der November- Steuerschätzung 2020 berücksichtigt, die von einem besseren Wirtschaftsverlauf ausgingen, was wiederum auf höhere Zuweisungen hoffen lässt. Zudem der wichtige Hinweis, dass ohne die zensusbedingte Absenkung der Einwohnerzahl (rd. 6.500 Einwohner ab 2017 ff.) die Stadt rd. 7 Mio.€ mehr an FAG-Zuweisungen erhalten würde. In der Folge sind der Stadt aufgrund der Differenz zwischen der fortgeschriebenen Einwohnerzahl und dem Zensusergebnis damit bereits bis Ende 2020 rd. 36 Mio.€ an Schlüsselzuweisungen entgangen, die sich bis Ende 2022 sogar auf rd. 50 Mio.€ erhöhen dürften. Hier liegt weiterhin die Hoffnung, dass der neue Zensus – der aufgrund der Corona-Situation ebenfalls um ein Jahr auf 2022 verschoben worden ist – sich ab 2025 entsprechend positiv auswirken wird.

Ausgabenseitig belasten verschieden fachbereichsbezogene Aufgaben die geplanten Jahresergebnisse. Hierzu zählen insbesondere die Themenblöcke Kita-Förderung, ÖPNV, Städtebauförderung, Sportförderung, VHS, Jugendhilfeleistungen, Eingliederungshilfe und Grundsicherung, Gesundheit, Informationstechnik sowie höhere Mietkosten durch Neubauten und Neuanmietungen. Aber auch aus den Finanzbeziehungen zu den Beteiligungen wie Stadtwerke, TBZ und Sondervermögen Infrastruktur ergeben sich höhere Haushaltsbelastungen. Nicht zuletzt tragen auch die moderat steigenden Personalaufwendungen mit zu den geplanten Fehlbeträgen bei. 

Durch den positiven Verlauf des Haushaltsjahres 2020 wird der aufgelaufene Fehlbetrag auf zunächst rd. 56 Mio.€ sinken, jedoch steigt dieser in der Haushaltsplanung bis Ende 2022 auf rd. 81 Mio.€ bzw. mittelfristig bis Ende 2025 auf rd. 102 Mio.€ wieder deutlich an. 

Mit dem Investitionsplan werden für die Jahre 2021/2022 Investitionsmaßnahmen im Kernhaushalt und in den beiden Sondervermögen Kommunale Immobilien und Infrastruktur mit einem Gesamtvolumen i.H.v. rd. 113,1 Mio.€ geplant. Der Investitionsplan und der investive Finanzplan für 2021/2022 weisen eine Nettoneuverschuldung i.H.v. rd. 10,4 Mio.€ für 2021 bzw. 13,8 Mio.€ für 2022 aus. Die genehmigungspflichtige Nettoneuverschuldung des Kernhaushaltes liegt bei rd. 7,9 Mio.€ (2021) bzw. 10,9 Mio.€ (2022). Der Schuldenstand beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2020 rd. 58,5 Mio.€, welcher sich bis Ende 2022 auf rd. 84,5 Mio.€ erhöhen würde. Die Verpflichtungsermächtigungen für 2021 und 2022 be- laufen sich auf 3,7 bzw. 4,2 Mio.€. 

Die mittelfristige Finanzplanung weist im Ergebnisplan mit -12Mio.€ (2023) und -9,0 Mio.€ (2024) nur leicht verbesserte Fehlbeträge ggü. 2022 aus. Erst in 2025 wird mit +0,7 Mio.€ – auch vor dem Hintergrund der erwarteten Zensusergebnisse – wieder mit einem positiven Ergebnisplan gerechnet. Offen bleiben jedoch die mittelfristigen Folgen der Corona-Pandemie mit einem weiteren Konjunktureinbruch oder weiteren Turbulenzen an den Finanzmärkten und den sich daraus ergebenden zusätzlichen Kosten im Sozialbereich. Vorgesehene Konsolidierungen im Rahmen des Finanzpolitischen Dialogs (FPD) konnten in den Jahren 2020 ff. leider nicht in dem Umfang umgesetzt werden, wie es ursprünglich vorgesehen war. Dies lag teilweise darin begründet, als sich nach weitergehender Prüfung eine Umsetzung für nicht möglich erwiesen hat oder aufgrund der Corona-Pandemie nicht umsetzen lies. Hier gilt es die gesteckten Ziele nicht aus den Augen zu verlieren und die Haushaltskonsolidierung trotz der verschlechterten Rahmenbedingungen konsequent weiterzuverfolgen.

Mit Schreiben vom 31. Mai 2021 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Haushaltssatzung der Stadt Flensburg unter Kürzung des Gesamtbetrages der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen um 10.600.700 € auf 8.000.000 € in 2021 und um 9.495.900 € auf 8.000.000 € in 2022 genehmigt. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen von 3.747.600 € / 4.233.000 € wurde ebenfalls genehmigt.

Nachstehend finden Sie die unterschriebene Haushaltssatzung.

Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Haushaltsbänden entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.

Dokument anzeigen: Haushalt 2021/2022 - Band I
o Allgemeines
o Haushaltssatzung
o Eckwerte
o Vorbericht
o Investitionsplan
o Wirtschaftspläne

PDF, 16 MB
Dokument anzeigen: Haushalt 2021/2022 - Band II
o Stellenplan

PDF, 2.2 MB
Dokument anzeigen: Haushalt 2021/2022 - Band III
o Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
o Soziales und Gesundheit
o Bildung, Sport, Kultureinrichtungen

PDF, 4.6 MB
Dokument anzeigen: Haushalt 2021/2022 - Band IV
o Stadtentwicklung und Klimaschutz
o Zentrale Dienste
o Zentralabteilungen
o Finanzen
o Jugend
o Allgemeines

PDF, 3.5 MB