Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Vollstreckung

Die Vollstreckungsabteilung der Stadt Flensburg wird dann tätig, wenn eigene Forderungen trotz vorheriger Mahnung nicht beglichen wurden.

Auch Forderungen von anderen Behörden werden im Rahmen der Amtshilfe durch unsere Mitarbeiter*innen beigetrieben.

Der Einsatz eigener Vollstreckungsbeamter gehört ebenso zum Instrumentarium wie das Durchführen von Forderungspfändungen oder die Immobilienvollstreckung.

Eine durchgreifende, erfolgreiche Zwangsvollstreckung ist ein Beitrag zur Gleichbehandlung und Gerechtigkeit gegenüber den vielen pünktlichen Zahlern.

Da Zwangsvollstreckungsmaßnahmen mit weiteren Kosten verbunden sind, ist es sinnvoll, frühzeitig mit unserer Vollstreckungsstelle Kontakt aufzunehmen.