3. Nachtragshaushalt 2022
Mit Beschluss vom 05.05.2022 wurde durch die Ratsversammlung der 3. Nachtragshaushaltsplan 2022 verabschiedet.
Bedingt durch den Beginn des Ukraine-Krieges und den damit verbundenen finanziellen Belastungen durch die aus der Ukraine Geflüchteten wurde es unumgänglich, einen weiteren Nachtrag aufzustellen, um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung zu schaffen und auf die akuten Herausforderungen des Ukraine-Krieges zu reagieren.
Im Nachtrag finden sich diverse Veränderungen in Produkten des Ergebnisplanes.
Neben der Bereitstellung von Stellen wurden auch zusätzliche Aufwendungen in Bereichen eingeplant, die für die Unterbringung, Integration und Leistungserbringung der Geflüchteten verantwortlich sind.
Gleichzeitig wurde bei den Planungen davon ausgegangen, dass ein Großteil der Aufwendungen durch das Land oder Bund wieder erstattet werden. Hier wurde eine Erstattung in der Größenordnung von 80-90 % unterstellt.
Nachfolgende wesentlichen finanziellen Belastungen wurden eingeplant:
Produkt: |
Fachbereichsveränderungen |
Angaben |
1112 |
Zentrale Dienste – Besondere Lagen |
-220,0 |
1260 |
Brandschutz |
-156,0 |
3131 |
Asylbewerberleistungen |
-866,6 |
3611 |
Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen |
-287,2 |
3650 |
Förderung von Tageseinrichtungen für Kinder |
-784,2 |
Mit dem 3. Nachtragshaushalt verschlechtert sich damit der bisherige Jahresfehlbetrag von rd. 5,9 Mio.€ auf nunmehr rd. 8,4 Mio.
Ausführlichere Informationen können Sie dem aktuellen Nachtragshaushalt entnehmen.