Bauordnung
Die Mitarbeiter/innen der Bauordnung nehmen als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Flensburg folgende Aufgaben wahr:
- Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
- Aufnahme von Bauanzeigen im Rahmen der Baufreistellung nach § 68 der Landesbauordnung (LBO Schleswig-Holstein)
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bau- und brandschutzrechtlichen Fragen (auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz - )
- Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bauplanungsrechtlichen Fragen
- Auskünfte über rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Flensburg
- Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
- Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen, Versiegelungen)
- Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
- Führung des Bauaktenarchives
Akteneinsichten erfolgen über unsere Registratur. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab, gerne auch telefonisch einen Termin.
Die Ansprechnpartner*Innen hierfür sowie der gesamten Abteilung Bauordnung entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:
Zuständigkeiten und Ansprechpartner (PDF, 670 kB)
Wir sind weiter für Sie da - derzeit nur anders...
Aufgrund der CORONA- Pandemie sind persönliche Vorsprachen sowie Akteneinsichten derzeit nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich!