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Bauordnung

Öffnungszeiten

Montag und Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 - 17:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Bauordnung

Die Mitarbeiter/innen der Bauordnung nehmen als Untere Bauaufsichtsbehörde für die Stadt Flensburg folgende Aufgaben wahr:

  • Bearbeitung von Bauanträgen und Vorbescheidsanträgen
  • Aufnahme von Bauanzeigen im Rahmen der Baufreistellung nach § 62 (bis 31.08.2022 - § 68) der Landesbauordnung (LBO Schleswig-Holstein)
  • Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bau- und brandschutzrechtlichen Fragen (auch in Zusammenarbeit mit der Feuerwehr - Vorbeugender Brandschutz - )
  • Beratung und Information der am Bau beteiligten Personen in bauplanungsrechtlichen Fragen
  • Auskünfte über rechtskräftige Bebauungspläne der Stadt Flensburg
  • Überprüfung und Überwachung von baulichen Anlagen besonderer Art oder Nutzung (z.B. im Rahmen von wiederkehrenden Prüfungen)
  • Erlass und Vollziehung von Bauordnungsverfügungen (z.B. Baueinstellungen, Nutzungsuntersagungen, Baubeseitigungen, Versiegelungen)
  • Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastenverzeichnisses
  • Führung des Bauaktenarchives

Akteneinsichten erfolgen über unsere Registratur. Bitte vereinbaren Sie hierfür vorab, gerne auch telefonisch einen Termin.

Die Ansprechpartner*Innen hierfür sowie der gesamten Abteilung Bauordnung  entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link:

Zuständigkeiten und Ansprechpartner (PDF, 500 kB)


Bauordnung

Abteilungsnummer: Abteilung 630

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

Anschrift: Am Pferdewasser 14, 24937 Flensburg

Registratur, Akteneinsichten

Abteilungsnummer: Abteilung 630

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Bauberatung, Baugenehmigungen

Abteilungsnummer: Abteilung 630

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Baukontrollen

Verknüpfung: Vollständige Adressansicht

  • Telefon: bauordnung@flensburg.de

Abgeschlossenheitserklärungen, Baulasten, Ordnungswidrigkeiten, Stellplatzablösungsverträge, Vorkaufsrechte

Planungsberatung, Bebauungsplanauskunft

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Anschrift: Am Pferdewasser 14, 24937 Flensburg

Verwaltung

Abteilungsnummer: Abteilung 630

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 Hinweis:

ab 01.09.2022 tritt eine neue Landesbauordnung in Kraft. Aus diesem Grund verändern sich zahlreiche Vordrucke rund um das Baurecht in Schleswig-Holstein. Den Link zu den Vordrucken finden Sie unten rechts.

Zuständig für 13 Dienstleistungen

Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen

Baugenehmigung für die Errichtung einer Anlage im vereinfachten Verfahren beantragen

Bauvorbescheid (Bauvoranfrage)

Beseitigung von (baulichen) Anlagen

Fliegende Bauten

Genehmigungsfreistellung

Hausnummernvergabe

Lagepläne

Nachbarschafts-Grundstücksangelegenheiten

Nutzungsänderung von Gebäuden oder Gebäudeteilen

Straßennamenvergabe

Teilung von Grundstücken

Vorkaufsrecht der Gemeinde Ausübung