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Einwanderungsbüro / Immigration Office

 

Aktuelle Informationen

Online Terminvereinbarung für die  Abholung elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ab sofort möglich

Unter abh-termine.flensburg.de können Sie ab sofort einfach online einen Termin zur Abholung Ihres elektronischen Aufenthaltstitels vereinbaren.

Bitte vereinbaren Sie erst einen Termin, wenn Sie ein Schreiben der Bundesdruckerei über die erfolgte Anlieferung erhalten haben.

Alle Anfragen und Anträge sind weiterhin ausschließlich schriftlich per Post oder E-Mail (bevorzugt im pdf Format) im Einwanderungsbüro einzureichen.

Verlängerung von Schengen-Visa

Ausländer, die sich am 17.03.2020 mit einem gültigen Schengen-Visum im Bundesgebiet aufgehalten haben oder die zwischen dem 17.03.2020 und dem 19.06.2020 mit einem gültigen Schengen-Visum in das Bundesgebiet eingereist sind, sind ab dem 01.07.2020 bis zum 30.09.2020 auf Grund der 2. Schengen-COVID-19-Pandemie-Verordnung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit.

Es muss kein Antrag auf Verlängerung des Visums bei der Ausländerbehörde gestellt werden.


Duldung
 
Bereits abgelaufene oder in Kürze ablaufende Duldungsbescheinigungen werden aufgrund der aktuellen Situation vom Amts wegen vorerst bis zum 30.09.2020 verlängert. Alle betroffenen Personen erhalten per Post ab der 17. KW automatisch eine aktuelle Duldungsbescheinigung.

Wir bitten um Verständnis, dass die Übersendung einige Zeit in Anspruch nehmen wird und bitten von Sachstandanfragen dazu abzusehen.

Aufenthaltstitel (einschließlich Duldungen und Gestattungen)

Sofern Sie eine Bescheinigung über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt benötigen, weil Ihr Aufenthaltstitel abgelaufen ist, wenden Sie sich bitte auch hierfür an die Mailadresse des Einwanderungsbüros oder an das Infotelefon.

Verpflichtungserklärungen

Verpflichtungserklärungen werden nach vorheriger Terminvereinbarung wieder aufgenommen.

Termine können per E-Mail unter einwanderungsbuero@flensburg oder telefonisch unter der Rufnummer: 0461/85-2000 vereinbart werden.

Informationen für Arbeitgeber und Unterstützer*innen

Sofern Sie als Arbeitgeber oder Unterstützer*in der antragstellenden Person Auskünfte erhalten möchten, ist dies nur unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht möglich. Diese können Sie per E-Mail oder Post zusenden.

Verlängerung von Visa/ Verlängerung eines visumfreien Aufenthaltes

Grundsätzlich müssen Sie jede Möglichkeit nutzen, um vor Ablauf Ihres Visums bzw. vor Ablauf des visumfreien Zeitraumes in Ihr Heimatland zurück zu reisen.

Sofern Ihnen eine Rückreise nachweisbar nicht möglich ist, stellen Sie bitte unverzüglich per E-Mail an einwanderungsbuero@flensburg.de einen Antrag auf Verlängerung Ihrer Ausreisefrist.

Bitte geben Sie hierfür Ihre vollständigen Personalien und Kontaktdaten an.

Kurzarbeitergeld

Wir weisen darauf hin, dass der Bezug von Kurzarbeitergeld keine Auswirkungen auf bestehende Aufenthaltstitel hat! Es handelt sich dabei um eine öffentliche Leistung der Arbeitslosenversicherung an Arbeitnehmer, die auf Beitragszahlungen beruht.

 

Bitte beachten Sie, dass sich die Lage auch kurzfristig ändern kann und informieren Sie sich auf dieser Seite und unter www.flensburg.de über aktuelle Veränderungen!



Up-to-date information

Online Appointment at the Immigration Office

Under abh-termine.flensburg.de you can now easily make an appointment online to pick up your electronic residence Permit (eAT). 

Please do not make an appointment until you have received a letter from the Bundesdruckerei.

All inquiries and requests must be submitted in writing to the Immigration Office by post or email (preferably in PDF format).


Extension of Schengen- Visa
 

The German Ministry of the Interior, Construction and Home Affairs (BMI) has issued a decree , announcing that foreigners who stayed in Germany on 17 th March or who entered the federal republic between 17.03.2020 and 19.06.2020 with a valid Schengen visa are exempt from the requirement of a residence permit from 30.06.2020 until 30.09.2020.

Tolerance permit

Due to the current situation tolerance permits that have already expired or are about to expire will be extended by the Immigration Office until 30th September 2020. All affected persons will automatically receive a current certificate by post from the 17th WEEK onwards.
We ask for your understanding that the sending will take some time.

Residence permit (including tolerations and permits)

If you need a certificate of your legal residence because your title has expired, please contact the email address on the right or the number of the information telephone.

Declaration of commitment

Declarations of commitment can be made with an Appointment. For appointments please email us at einwanderungsbuero@flensburg.de or call us at 0461/85-2000.

Information for employers and supporters

If you as an employer or supporter want information about a person, this can only be done by presenting a power of attorney. You can attach this to the adjacent mail as a document.

Visa extension

Basically, with expired visas you have to use every possibility to travel back to your home country. If you cannot do this, please send an application for an extension to einwanderungsbuero@flensburg.de.  

If a return journey is demonstrably not possible, please immediately send an email to einwanderungsbuero@flensburg.de for an extension of your departure period.

Kurzarbeitergeld („Short-time work allowance“)

We would like to point out that the short-time work benefit has no effect on your residence permit! It is a state benefit based on contributions. This does not represent the use of public funds (§ 2 Abs. 3 Nr. 6 AufenthG).

Please note that the situation can change at short notice and find out about the current changes on this page and at www.flensburg.de !


Wir sind umgezogen, so erreichen Sie uns jetzt:

Information Umzug - Deutsch (PDF, 807 kB)

Information zum Umzug - Arabisch (PDF, 1.1 MB)

Information zum Umzug - Dari/Farsi (PDF, 995 kB)

Information zum Umzug - Englisch (PDF, 798 kB)