Stadt- und Landschaftsplanung
Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungsinstrumentarium zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie ist gegliedert in vorbereitende Bauleitplanung (=Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet) und verbindliche Bauleitplanung (=Bebauungsplan für Teilgebiete).
Außerdem werden die grundsätzlichen Entwicklungsperspektiven im Landschaftsplan dargestellt, der wie der Flächennutzungsplan das gesamte Stadtgebiet umfasst.
Alle Pläne werden durch den Fachbereich Stadtentwicklung und Klimaschutz in der Abteilung Stadt- und Landschaftsplanung erarbeitet und durch die Ratsversammlung beschlossen.
Bauleitplanung und Satzungen
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Landschaftsplanung
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Weitere Planungsthemen
In diesem Bereich finden Sie einige Themen aus dem Bereich der Stadt- und Landschaftsplanung wie z.B. die "Gläserne Akte" zum Silokomplex am Hafen, die Nahversorgung der Bevölkerung und der Wohnflächenentwicklung.
Wirtschaftsthemen der Stadtplanung
Nahversorgung/Einzelhandel | Leitlinien zur Entwicklung von Gewerbeflächen | Masterplan Hafen