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Masterplan Mobilität

Der Masterplan Mobilität soll als Gesamtverkehrsplan alle Systemkomponenten konzeptionell vor dem Hintergrund der ambitionierten Klimaschutzziele der Stadt Flensburg und der Erhöhung der Lebensqualität umsetzungsorientiert verbinden. Er soll wesentliche Fragestellungen bezüglich einer nachhaltigen, klimafreundlichen und Lebensqualität steigernden Mobilität beantworten und so als integrierte und strategisch-konzeptionelle Planung für die zukünftige Entwicklung des Verkehrs und der Mobilität fungieren.

Bericht Masterplan Mobilität (PDF, 8.4 MB)

Flensburg MaMo_Maßnahmenkatalog (PDF, 27.7 MB)

Erstellung Masterplan Mobilität

Neben dem aktuellen Regionalen Nahverkehrsplan verfolgen auch die Klimaschutzkonzepte der Stadt Flensburg – das Inte­grierte Klimaschutzkonzept und der Masterplan 100% Klimaschutz – ehrgeizige Ziele hinsichtlich der Verkehrsmittelwahl und der Kfz-Verkehrsleistung. Zur Zielerreichung soll auch die Ausarbeitung eines Masterplans Mobilität beitragen.

Lebensqualität und Klimaschutz benennen zwei Stränge, denen sich eine Gesamtverkehrsplanung für Flensburg neu zu widmen hat. Es wird davon ausgegangen, dass sich die beiden Stränge im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung gegenseitig befruchten. Insbesondere wird angenommen, dass mit einer Attrakti­vierung einer umweltfreundlichen Mobilität, und hier explizit der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, ein zentraler Beitrag zur Verwirklichung der verkehrsbezogenen Teilziele des Klimaschutzes und auch der Klimaschutzziele insgesamt erreicht werden kann. Der Verkehr ist nicht nur ein zentraler CO2-Emittent, sondern bildet zugleich ein direkt oder indirekt steuer- und gestaltbares kommunales Handlungsfeld, in dem insofern wichtige Impulse für den Klimaschutz in Flensburg gesetzt werden können.

Titel des Vorhabens: „KSI: Masterplan Mobilität Flensburg“

Laufzeit: 01.03.2017 – 30.11.2018

Förderkennzeichen: 03K03907

Nationale Klimaschutzinitiative:

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Inhalt

Mit dem Masterplan Mobilität werden für die Stadt Flensburg mittels eines integrativen Ansatzes alle Komponenten des Verkehrssystems vor dem Hintergrund einer nachhaltigen Mobilität im gesamtstädtischen Zusammenhang neu gedacht und bewertet werden. Dies beinhaltet eine lückenlose Teilkonzeptionierung, die Überarbeitung bzw. Weiterentwicklung der inhaltlichen Konzeption der einzelnen Komponenten, die Berücksichtigung von Konflikten und Synergien und die Stärkung der Intermodalität.

Der Masterplan Mobilität fügt sich als Fachplanung unterhalb des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) ein und bildet so die Schnittstelle zwischen Stadtentwicklung und Verkehrsentwicklung. Weiterhin wurde er unter Berücksichtigung und Einbeziehung aller relevanten Fachplanungen (u.a. integriertes Klimaschutzkonzept, Lärmaktionsplanung, RNVP, Radverkehrskonzept, Mobilitätsprogramm) erstellt und hat folgende übergeordnete Aspekte berücksichtigt:

  • Sicherung und Förderung einer nachhaltigen, klimaverträglichen Mobilität auch in einem stärkeren Zusammenspiel von Stadt- und Verkehrsentwicklungsplanung,
  • besondere Förderung der Nahmobilität und der Verkehrsmittel im sogenannten „Umweltverbund“ mit besonderem planerischen Nachholbedarf für den Fußverkehr, mit dem Ziel, den Modal Split zugunsten des Umweltverbundes zu verändern;
  • Berücksichtigung neuer Mobilitätsformen und Mobilitätsangebote,
  • effiziente Auslastung und Bewirtschaftung der vorhandenen Verkehrsinfrastruktur einschließlich Anpassung an den anzustrebenden Modal Split,
  • verstärkte Vernetzung und Integration der Verkehrsträger und Verkehrsmittel („intermodale Vernetzung“),
  • Unterstützung von Infrastruktur- und Angebotsmaßnahmen durch ein intelligentes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement,
  • Berücksichtigung der für Flensburg relevanten regionalen Verkehrsverflechtungen (Schwerpunkt Pendlerströme),
  • Stärkung und Rückgewinnung der Qualitäten des öffentlichen Raumes auch als Beitrag einer nachhaltigen Stadtentwicklung
  • Implementierung/Berücksichtigung des Gender-Diversity-Ansatzes

Definiert wurden kurz- mittel- und langfristige Handlungserfordernisse und Perspektiven. Planungshorizont ist das Jahr 2030 mit Ausblicken auf das Jahr 2050.

Im folgenden finden Sie den Bericht zum Masterplan Mobilität als auch den beschlossenen Maßnahmenkatalog.

Flensburg MaMo_Maßnahmenkatalog (PDF, 27.7 MB)

Bericht Masterplan Mobilität (PDF, 8.4 MB)

Beteiligung / Termine

Die Erstellung des Masterplan Mobilität ist abgeschlossen.

Nach einem intensiven Analyse- Planungsprozess liegt jetzt die Endfassung des Masterplan Mobilität der Stadt Flensburg vor. Die Arbeiten des Gutachterteams aus SHP-Ingenieure, Hannover und urbanus, Lübeck wurden durch ein umfangreiches Beteiligungsverfahren begleitet. Aus der öffentlichen Zukunftswerkstatt, den Workshops, dem Bürgerforum sowie verschiedenen Abstimmungen mit der Stadtverwaltung, der AG Mobilität, Vertretern der Wirtschaft, den Verkehrsunternehmen und weiteren Interesssenvertretungen wurden zahlreiche Vorschläge und Anregungen aufgenommen.

Nach der Beteiligungsphase und der Standortbestimmung zur Flensburger Verkehrssituation haben die Verkehrsgutachter gemeinsam mit der Stadtverwaltung und der projektbegleitenden AG Mobilität Zielsetzungen und einen strategischen Handlungsrahmen für die langfristige Ausrichtung des städtischen Verkehrssystems ausgearbeitet. In einem zweiten Schritt wurden dann konkrete Konzepte und Maßnahmenvorschläge entwickelt, die nach dem im November gefassten Beschluss des Masterplans Mobilität schrittweise umgesetzt werden sollen. Die Gestaltung eines attraktiven Radverkehrssystems ist dabei ebenso ein Thema wie der öffentliche Personennahverkehr, Verkehrsberuhigung, das Parken in der Innenstadt und ein Mobilitätsmanagement.

 

Bisherige Termine:

Lenkungsgruppe: 15.05.2017, 05.10.2017

AG Mobilität: 22.06.2017, 12.10.2017, 27.06.2018

Öffentlichkeit: 31.05.2017, 22.06.2017, 13.07.2017, 08.06.2018

Jugendbefragung: 07/2017-09/2017

Senioren und Menschen mit Behinderung: 29.11.2017

Expertenworkshops: 12.06.2017 (ÖPNV), 01.11.2017 (Wirtschaft)

Politik: 10.01.2018 (Sondersitzung), Einzeltermine mit den Fraktionen, 12.09.2018

 



Die Umsetzung des Masterplans Mobilität wurde im Jahr 2019 begonnen und wird seit August 2020 verstärkt durch zusätzliches Personal voran gebracht. Die Personalstellen wurden und werden gefördert vom Bundesministerium im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).

Titel des Vorhabens
KSI: Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung des Masterplans Mobilität in Flensburg

Laufzeit
01.08.2020 – 31.07.2022

01.08.2022 - 30.09.2023 (Anschlussvorhaben)

Förderkennzeichen
03K13734

67K13734-1 (Anschlussvorhaben)

Durchführung
Stadt Flensburg



Aktuelle Maßnahmen des Masterplans

Verkehrsführung Rathausstraße/ ZOB

Einer der wesentlichen Mobilitätspunkte im Flensburger Stadtgebiet ist der ZOB mit den angrenzenden Straßen Süderhofenden, Norderhofenden und Rathausstraße. Durch die zentrale Lage hat dieser Bereich eine hohe verkehrliche Bedeutung und die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsträger überlagern sich.

Oberverwaltungsgerichtsbeschluss (30.03.2022)

Stadt legt Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss ein

Im Rahmen der Verbesserung der Verkehrssicherheit hat die Stadt Flensburg Maßnahmen an der ZOB-Kreuzung ergriffen, um den dort vorhandenen Gefahrenpunkt zu entschärfen.

In diesem Zusammenhang erging am 21.10.2021 eine verkehrsrechtliche Anordnung der Stadt Flensburg, die ein ganzes Bündel von ineinandergreifenden Maßnahmen beinhaltete. Hierzu gehören die Einschränkung der Rathausstr. auf Anlieger-/Linien und Radverkehr, die Umkehrung der Fahrtrichtung im Nebenarm der Straße Süderhofenden und die Aufhebung der Einbahnstraßenregelung im Südergraben. Verbunden damit ist ein Rückbau der Lichtsignalanlagen im Bereich der Kreuzung der Rathausstraße mit den Süderhofenden für die Fußgängerquerung und eine Anpassung an die Schaltzeiten für den Fahrzeugverkehr.

Widerspruch und (noch nicht rechtskräftiger) Gerichtsbeschluss 

Gegen diese Anordnung wurde Widerspruch eingelegt und beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt. Diesem Antrag hat das Gericht mit (noch nicht rechtskräftigem) Beschluss vom 10.01.2021 entsprochen und angeordnet, dass die Verkehrszeichen, die die Durchfahrt für die Rathausstraße untersagen, zu entfernen bzw. unkenntlich zu machen sind.

Das Verwaltungsgericht begründet seine Entscheidung einzig damit, dass die Voraussetzungen des § 45 STVO nicht vorliegen würden. Der Charakter der Anordnung als einer Maßnahme der Gefahrenabwehr wird nicht in Frage gestellt. Das Gericht teilt einzig die Einschätzung der Verkehrsbehörde zur Gefährdungslage im Bereich der ZOB-Kreuzung nicht.

Die Antragsteller haben die Stadt schriftlich aufgefordert, diese Maßnahmen bis zum 17.01.2022 24.00 Uhr zu treffen. Anderenfalls wurde ein Antrag auf Zwangsvollstreckung angedroht.

Beschwerde der Stadt innerhalb der Frist - 17.01.2022

Mit Schreiben vom 17.01.2022 hat die Stadt erklärt, dass die Schilder nicht abgehängt würden, da damit eine erhebliche Verkehrsgefährdung eintreten würde und daher die gesamte Anordnung rückgängig gemacht werden müsse. Mit der Freigabe der Rathausstraße für den Durchgangsverkehr allein durch Wegnahme der Beschilderung würde eine äußerst unübersichtliche, gefährliche und die Kapazität der angrenzenden Lichtsignalanlagen stark einschränkende Situation hervorgerufen. Ohne Neueinstellung der Lichtsignalanlagen sollte diese Maßnahme daher nicht umgesetzt werden. Die dem Gericht vorliegenden Verkehrszeichenpläne verdeutlichen wie komplex die Planung und Umsetzung der Maßnahme war, die gleiche Komplexität fordert die Aufhebung dieser Anordnung. Die bloße Entfernung von Schildern würde ein so großes Sicherheitsdefizit darstellen, dass die Verantwortung für den Betrieb der Verkehrsanlage nach fachlicher Einschätzung durch die Verkehrsbehörde nicht zu tragen ist.

Die Beschwerdefristen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, die zwei Wochen nach Zustellung beträgt und die die innerhalb eines Monats zu begründen ist, laufen noch. Des Weiteren kann gegen die einzelnen Anordnungen jederzeit ein Antrag nach § 80 VII VwGO auf Aufhebung oder Änderung gestellt werden. Beim Oberverwaltungsgericht kann außerdem ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt werden.

Stadtrat Stephan Kleinschmidt zur Lage

Stadtrat und Dezernent Stephan Kleinschmidt: „Die Stadt vertritt weiter die Auffassung, dass die verkehrsbehördliche Anordnung der richtige Weg ist, um den Gefahrenpunkt ZOB-Kreuzung zu entschärfen und wir sind uns unserer juristischen Möglichkeiten bewusst. Wir würden uns jedoch freuen, wenn wir in der Auseinandersetzung zur wesentlichen Frage der Verkehrssicherheit zurückkehren könnten, die sich nicht mit einfachen Maßnahmen in der Rathausstraße beantworten lassen.“

Stadt nimmt Stellung zum Gerichtsbeschluss

Ende Oktober 2021 hat die Stadt Flensburg im Rahmen der Gefahrenabwehr den Verkehr an der ZOB-Kreuzung neu geordnet und daraus resultierend die Rathausstraße für den Durchgangsverkehr gesperrt. Seit Durchführung der Maßnahme durch die Verkehrsbehörde, sowie notwendigen begleitenden Maßnahmen ist die Durchfahrt nun nur noch für Anlieger sowie den ÖPNV und den Radverkehr gestattet.

Gegen diese Einschränkung wurde bei der Stadt Widerspruch erhoben und ein Antrag beim Verwaltungsgericht im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieses Widerspruchs eingereicht mit dem Ziel, die Wirksamkeit der Sperrung zunächst aussetzen zu lassen. Diesem Antrag ist das Gericht nun in einem Beschluss vom 10.01.2022 gefolgt. Das Gericht schätzt die Gefährdungslage im Bereich der Rathausstraße und ZOB-Kreuzung nicht als so gefährlich ein, als dass dies die vorgesehenen Maßnahmen rechtfertigen würde.

Die Stadt Flensburg hat auf der Grundlage eines verkehrsrechtlichen Gutachtens gehandelt und ist aus verkehrsbehördlichen Gründen nach wie vor von der Notwendigkeit der Maßnahme überzeugt und wird deshalb fristgerecht Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Gleichzeitig wird die Stadt einen Antrag zur Aussetzung der Vollziehbarkeit des Beschlusses stellen und die Anordnungen aufrecht halten.  

Die Maßnahme in der Rathausstraße ist zur Entschärfung des Gefahrenpunktes an der ZOB Kreuzung notwendig, da hier durch das Zusammentreffen von verschiedenen Verkehrsteilnehmern, insbesondere auch ÖPNV und Einsatzfahrzeugen der Polizei kritische Situationen entstehen können.

Gerichtsbeschluss (10.01.2022)

Umsetzung: Was passiert in der Rathausstraße? (10.2021)

Was verändert sich eigentlich alles?

  • Die Fahrtrichtung der Einbahnstraße Süderhofenden wird umgekehrt.
  • Südergraben durchgehend im Zweirichtungsverkehr
  • Einfahrtverbot in die Rathausstraße
  • Die Ampel in der Rathausstraße wird zur Bedarfsampel. Die Ampeln an der Ecke Rathausstraße / Süderhofenden werden jeweils durch einen Zebrastreifen ersetzt.

Wer darf noch in der Rathausstraße fahren?

  • Anlieger - dazu zählen auch Liefer- und Parkverkehr
  • Linienbusverkehr
  • Fahrräder

Warum die Änderung?

  • Gefahrenstelle an der Kreuzung Rathausstraße / ZOB entspannen
  • Erreichbarkeit und somit Nutzbarkeit des Parkhauses City verbessern
  • Durchgangsverkehr durch die Innenstadt im Sinne einer nachhaltigen Mobilität reduzieren
  • Lärmbelastung der Anlieger in Rathausstraße und Nordergraben reduzieren
  • Aufwertung der Rathausstraße
  • Reduzierung der Barrierewirkung zwischen Holm und Große Straße

Was sind alternative Wege?

  • Für innenstadtnahe Ziele können KFZ-Fahrer*innen nördlich die Toosbüystraße / Duburger Straße und südlich die Friedrich-Ebert-Straße / Schützenkuhle nutzen.
  • Für innenstadtferne Ziele sollte der Tangentenring genutzt werden.

Wann kommt es zur Umsetzung?

  • Die Verkehrsberuhigung ist für die letzte Oktober-Woche vorgesehen. Witterungsbedingt kann es zu Verzögerung kommen. Bitte beachten Sie die Beschilderung.

Was kommt danach?

  • Im Rahmen des Sanierungsgebiet westliche Altstadt wird die Rathausstraße neu gestaltet und umgebaut werden

Haben Sie Fragen oder Anregungen?

Dann richten Sie diese gerne an verkehrsplanung@flensburg.de oder informieren Sie sich unter der auf der rechten Seite verlinkten Seite.

Öffentlichkeitsbeteiligung (24. Juni 2020)

Am 24.06.2020 fand eine Online-Beteiligung statt. Sollte Ihnen eine Teilnahme nicht möglich gewesen sein, haben Sie zeitnah die Möglichkeit die Videoaufzeichnung der Beteiligung (mit Vortrag) auf dem Youtube-Kanal der Stadt Flensburg zu einer beliebigen Zeit zu verfolgen.

Parallel können Sie Fragen und Anregungen via Mail oder Anruf unter den folgenden Kontaktdaten an die Verkehrsplanung richten.

Bearbeitung durch: Frau Elén Helas, Tel.: 0461 85 26 36, Mail: Helas.Elen@Flensburg.de

Ausgangslage und Verkehrsgutachten (Mai 2020)

Einer der wesentlichen Mobilitätspunkte im Flensburger Stadtgebiet ist der ZOB mit den angrenzenden Straßen Süderhofenden, Norderhofenden und Rathausstraße. Durch die zentrale Lage hat dieser Bereich eine hohe verkehrliche Bedeutung und die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsträger überlagern sich.

Vor dem Hintergrund der Ziele des Masterplans Mobilität sollte im Rahmen eines Verkehrsgutachtens untersucht werden wie die Nutzung der vorhandenen Stellplätze im Parkhaus an der Kreuzung Süderhofenden/ Rathausstraße optimiert werden kann.

Es ist beabsichtigt hochwertige, öffentliche Fläche vom ruhenden Verkehr zu befreien und der Allgemeinheit für eine vielfältige Nutzung zur Verfügung zu stellen. Um dieses Ziel zu erreichen müssen zunächst vorhandene Potentiale/ Alternativen genutzt werden bzw. nutzbar gemacht werden.

Sehr problematisch stellte sich die Zufahrtssituation zum Parkhaus am Knoten Süderhofenden/ Rathausstraße dar. Durch lange Wartezeiten bei der Ein- und Ausfahrt ist die Akzeptanz dieser sehr zentral gelegenen Stellplätze leider gering. Auch die Situation für den Fußverkehr, den Radverkehr, die Betriebsabläufe im Busverkehr und die Einsatzplanung der angrenzenden Polizeidienststelle ist an dieser Stelle kritisch. Im Prozess der Erstellung des Verkehrsgutachtens zeigte sich wie gravierend die Probleme sind und dass sie sich zukünftig, vor dem Hintergrund der Erweiterung des Angebotes im ÖPNV und der Erweiterung der Polizeidienststelle, noch zuspitzen werden. Es wurde daher versucht eine Lösungsvariante zu entwickeln, welche diesen hohen verkehrlichen Ansprüchen genügt.

Im Bericht (zum Download als PDF siehe unten) können Sie sich über die Analyse der Bestandssituation, den Prozess der Variantenuntersuchung und die Empfehlung des Verkehrsgutachters informieren.

Verkehrsgutachten Süderhofenden/ZOB (PDF, 4.1 MB)

Präsentation Verkehrsführung ZOB 24.06.2020 (PDF, 3.4 MB)

Dokumentation Beteiligung und Fragen (PDF, 416 kB)

Maßnahme 015: Verkehrsberuhigung der Norderstraße

Die Norderstraße hat sich in den vergangenen Jahren zu einer beliebten Wohn- und Geschäfststraße entwickelt. Insbesondere aufgrund der vielen Ateliers und Cafés, aber auch der Vielseitigkeit der größtenteils inhabergeführten Läden erfreut sich die Norderstraße vieler Besucher*innen. Nicht zuletzt ist sie berühmt für die hängende Schuhe und die Katzengemälde.

In einem auf drei Monate befristeten Leuchtturmprojekt wurden im Jahr 2018 zur Aufwertung des öffentlichen Raums Parklets (u.a. auch in der Norderstraße) aufgestellt. Es zeigte sich, dass die Menschen diese sehr gut annehmen und sich über die Rückgewinnung ihres Stadtraums freuen. In Folge dessen wurde das Parklet in der Norderstraße auch 2019 am selben Ort wieder aufgebaut.

Hoher Parkdruck und schlecht mit dem Fahrrad zu befahren

Die vorhandenen Geschäfte, die Nähe zur Fußgängerzone sowie die Zunahme des Motorisierungsgrades im Allgemeinen sorgt in der Norderstraße für eine Erhöhung des Parkdrucks. Darunter leiden insbesondere Fußgänger*innen, weil sowohl tagsüber aber vor allem abends und nachts auf den Gehwegen geparkt wird.Gerade in den Abendstunden erreicht das verbotene Parken Dimensionen, die im Hinblick u.a. auf den Brandschutz (Erreichbarkeit durch Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes) eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit darstellen. Das historische Kopfsteinpflaster wurde in den 1990er Jahren im Rahmen der Sanierung eingebracht, ist aber für Radfahrer*innen schlecht befahrbar. Deshalb weichen sie auf die Gehwege aus und schränken Fußgänger*innen zusätzlich ein.

Verkehrliche Umgestaltung unter Beteiligung der Öffentlichkeit

Diese negativen Aspekte sollen im Rahmen der Masterplan-Maßnahme Nr. 15: "Verkehrsberuhigung der Norderstraße" und gestützt durch den Beschluss des SUPA von April 2019 bearbeitet werden. Mit einer Untersuchung von drei Optimierungsvarianten soll ein Kompromiss zwischen Wohnen, Aufenthalt und angemessenem Verkehrsaufkommen gefunden werden. Da viele Anwohner und Gewerbetreibende ein hohes Interesse an der Entwicklung in der Norderstraße haben, ist die umfangreiche Einbindung der Öffentlichkeit und auch der Politik sehr wichtig im Entwicklungsprozess der Varianten. Der Auftrag wurde an das Büro Planersocietät aus Dortmund vergeben.

Maßnahmenblatt 15 Verkehrsberuhigung Norderstraße (PDF, 129 kB)

Um die Bedürfnisse der Nutzer*innen der Norderstraße zu erfahren, wurden Anfang November 2019 zunächst zehn Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren der Norderstraße geführt - darunter diverse Gewerbetreibende, Phänomenta, Dansk Centralbibliothek, Südschleswigscher Verein / Dänische Minderheit (SSF), Dänische Jugendorganisation (SdU) Südschleswig und das Forum Hafenquartier. Hierbei wurden die diversen Anforderungen und Stimmungen gegenüber einer Umgestaltung aufgenommen.

Auf Basis dieser ersten Eindrücke hat das Planungsbüro eine Route für zwei Planungsspaziergängen entwickelt, die am 27.11.2019 durchgeführt wurden. An sechs verschiedenen Standorten entlang der Norderstraße wurden verschiedene Problemfelder (u.a. Parken für Kfz in der Norderstraße und im Parkhaus Segelmacherstraße, Fahrradparken, Nutzung der Seitenräume, Kopfsteinpflaster, etc.) diskutiert. Insgesamt nahmen an den beiden Spaziergängen rund 60 Personen teil. Vielen Dank an alle für Ihre Anregungen!

Die Dokumentation zum Planungsworkshop finden Sie hier:

Dokumentation Planungsspaziergang 27.11.2019 (PDF, 995 kB)

Planungsworkshop am 19. Februar 2020

Aus den Ergebnissen der Grundlagenermittlung bezüglich ruhendem Verkehr und fließendem Verkehr sowie den Anregungen aus den Akteursgespräche und den Planungsspaziergängen erstellte das Planungsbüro drei Varianten, die im Februar 2020 in einem Planungsworkshop mit der Öffentlichkeit und der Politik diskutiert wurden. Die Dokumentation des Planungsworkshops steht hier zur Verfügung:

Dokumentation Planungsworkshop Norderstraße 19.02.2020 (PDF, 1.2 MB)

Das abschließende Gutachten wurde im Juni 2020 im zuständige Ausschuss (SUPA) vorgestellt und steht hier zum download bereit:

Gutachten Verkehrsberuhigung Norderstraße Juni 2020 (PDF, 5.9 MB)

Die Entscheidung über die Umsetzung trifft der SUPA im 3. Quartal 2020.

Maßnahme 020: Einrichtung von Fahrradstraßen

Fahrradstraßen erfüllen den Zweck, den Radverkehr zu bündeln und einen deutlichen Qualitätsgewinn für Radfahrende zu erzielen. Denn auf Fahrradstraßen fährt es sich sicherer, schneller, angenehmer und geselliger. Gründe dafür sind die Regeln, die mit der Fahrradstraße einhergehen und sowohl Autofahrende als auch Radfahrende betreffen.

Für Autofahrende gilt:

  • sind nur berechtigt die Fahrradstraße zu befahren, wenn Zusatzschilder „Anlieger frei“ oder „Kfz frei“ vorhanden sind (gilt auch für Lastwagen, Motorräder etc.)
  • Geschwindigkeit an Radfahrer anpassen
  • maximal jedoch 30 km/h
  • Überholen nur bei ausreichendem Abstand von mindestens 1,5m
  • besondere Rücksichtnahme

Für Radfahrende gilt:

  • dürfen nebeneinander fahren
  • geben das Tempo vor
  • maximal jedoch 30 km/h
  • Kinder unter acht Jahren müssen trotzdem den Gehweg benutzen
  • Kinder zwischen acht und zehn Jahren dürfen den Gehweg benutzen

Die Fahrradstraßen orientieren sich am Velorouten-Konzept und anderen stark von Radfahrenden genutzten Straßen. Somit ist der Weg in die Innenstadt oder in andere Stadtteile noch schneller und der Umstieg vom Auto auf das Fahrrad noch attraktiver. Außerdem wird mit Hilfe dieser Maßnahme ein weiterer Schritt in Richtung Gleichberechtigung der Verkehrsteilnehmer vollzogen.

Voraussetzungen für die Einrichtung einer Fahrradstraße ist ein maximales Verkehrsaufkommen von 400 Kfz/h. Hauptverkehrsstraßen sind demnach ausgeschlossen. Außerdem sollten die Straßen eine gewisse Breite vorweisen, damit Unfälle mit Parkenden oder Überholenden möglichst vermieden werden. Bezüglich der Vorfahrt gilt, sofern nicht durch entsprechende Schilder oder abgesenkte Bordsteine geregelt, der Grundsatz „Rechts vor Links“.

In Flensburg ist die Viktoriastraße bisher die einzige Fahrradstraße. Ihr kommt eine besondere Bedeutung in Hinblick auf das Projekt Radeln zum Campus zu. Durch den Einsatz von gesägtem Natursteinpflaster konnte qualitativ hochwertiges Radfahren mit dem historischen Stadtbild Flensburgs in Einklang gebracht werden. Weitere potenzielle Fahrradstraßen sind im Masterplan Mobilität in der Beschreibung der Maßnahme 020 zu finden. Diese werden nach und nach geprüft und entsprechend umgesetzt.

Fahrradstraße Viktoriastraße

Maßnahme 032/033: Ausbau von Radabstellmöglichkeiten

Für das Erreichen einer nachhaltigen Mobilität in Flensburg ist der Radverkehr nicht wegzudenken. Neben dem Ausbau der Radinfrastruktur bedarf es ebenfalls der Schaffung ausreichender und qualitativ hochwertiger Abstellmöglichkeiten für Fahrräder, Elektrofahrräder und die zunehmend beliebter werdenden Lastenfahrräder. Insgesamt besteht im öffentlichen Raum Flensburgs ein Mangel an hochwertige Fahrradabstellanlagen. Daraus resultierend werden viele Fahrräder wild abgestellt und sorgen neben einem ungeordneten Stadtbild teilweise auch für die Versperrung von Fußwegen.

Qualitative Abstellanlagen können die Nutzungsbereitschaft steigern

Die in der Vergangenheit viel genutzten Vorderradhalter („Felgenkiller“) sollen sukzessive durch Anlehnbügel und sichere Einstellmöglichkeiten ersetzt werden. Anlehnbügel bieten einen sicheren Halt des Fahrrads und ermöglichen zudem das Verschließen des Rahmens mit dem Bügel, wodurch der Diebstahl deutlich erschwert wird. Des Weiteren wird die Ergänzung und der Neubau von Überdachungen für Abstellanlagen angestrebt, um eine lange Haltbarkeit der Fahrräder und eine angenehme Weiterfahrt trotz des Flensburger Wetters zu ermöglichen. Die Schaffung qualitativ hochwertiger Fahrradabstellanlagen kann motivierend wirken, dass Fahrrad zu nutzen und wird den Ansprüchen der bereits Radfahrenden gerecht.

Flächendeckender Ausbau an wichtigen Standorten

Im öffentlichen Raum sollen die Fahrradabstellanlagen daher aufgewertet und ausgebaut werden. Der Fokus richtet sich vorerst auf die Innenstadt, den Bahnhof, Schulen, Arbeitsstätten und Nahversorgungszentren. Am Bahnhof und am ZOB konnten bereits zahlreiche Radeinstellungen realisiert werden, zum Teil auch überdacht. Die Auslastung an diesen Standorten und die Nutzung der Bügel in der Innenstadt zeigen jedoch einen weit höheren Bedarf.

Auch Sie können helfen!

Sollten Ihnen Standorte in ihrem Stadtteil auffallen, die sich für die Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten eignen oder gut ergänzen lassen, wenden Sie sich gerne mit entsprechendem Vorschlag an Ihr Stadtteilforum. Diese können von dort gebündelt an uns weitergegeben werden. Anschließend werden wir vorgeschlagene Standorte auf die Umsetzbarkeit prüfen und gegebenenfalls in die zukünftige Planung mit aufnehmen. Bitte beachten Sie bei der Standortauswahl folgende Hinweise:

Hinweise für die Standortauswahl von Anlehnbügeln für Fahrräder (PDF, 369 kB)

Maßnahme 063, 064, 070: Parkraumkonzept

Beteiligung:

Das Thema Parken, Parkgebühren und Anwohnerparken ist in allen Städten konfliktbelastet. Aufgrund der Überlagerung unterschiedlichster Ansprüche und Bedürfnisse stehen sich unvereinbare Forderungen gegenüber. Mit der Erstellung eines Parkraumkonzeptes für Flensburg wollen wir den Zielen des Masterplan Mobilität Rechnung tragen und bewusst in einen offenen Austausch mit allen Betroffenen und Interessierten gehen. Die Anregungen, Wünsche und Meinungen werden in die Konzepterstellung einfließen und unter Abwägung aller Belange berücksichtigung finden.

Im Prozess der Konzepterstellung ist auch eine umfangreiche Beteiligung von Stakeholdern, Betroffenen und der Politik geplant. Wir würden uns über eine rege Teilnahme freuen.

Die Ergebnisse der Befragung/ Beteiligung werden unter dem entsprechenden Punkt unter "Informationen zur Konzepterstellung" veröffentlicht.

Information zur Konzepterstellung:

Die Erstellung eines neuen Parkraumkonzeptes beinhaltet die Untersuchung und Bewertung des vorhandenen Parkraumangebotes, die Darstellung des vorhandenen und prognostizierten Bedarfs, die Recherche zu Parkgebühren und die Erstellung eines Bewirtschaftungskonzeptes für die Stadt Flensburg (differenziert nach öffentlichem Parken und Bewohnerparken) inklusive Gebietsabgrenzungen für Parkzonen/ Bewohnerparkzonen. Weiterhin sollen die Möglichkeit von Park-and-Go und Park-and-Ride- Angeboten detailliert untersucht und schließlich Vorschläge zum Einsatz eines Bewirtschaftungssystems ggf. in Kombination mit der Möglichkeit der Informationsvermittlung über freie Parkstände erstellt werden. Hierzu gehören auch technische Informations- und Abwicklungsmöglichkeiten zur mobilen Bezahlung.

>> 02.12.2020: politischer Beschluss

In Vorbereitung auf die Vergabe und Erstellung des Parkraumkonzeptes wurde ein politischer Beschluss gefasst welcher die Konzepterstellung an sich und folgende Inhalte zur zukünftigen Bewirtschaftung umfasst:

  • Die Parkgebühren sollen mit abnehmender Distanz zum Zentrum steigen
  • Parken im öffentlichen Raum soll nicht günstiger sein als das Parken auf Privatflächen
  • Das Bewohnerparken soll kostenpflichtig werden

Der Beschluss wurde mit einer großen Mehrheit im Planungsausschuss (SUPA) der Stadt Flensburg gefasst.

>> 01.-30.06.2021 Online-Befragung

Ein erster Beteiligungsschritt war in der Vorbereitungsphase eine Online-Befragung der breiten Öffentlichkeit.

Die Textfasung der Auswertung finden Sie hier:

Ergebnisse der Online-Befragung

>> Parken am Wohnort

Grundsätzlich geben rund 54 % der Anwohner*innen an, dass es in ihrem Wohnquartier nur wenige bis nahezu keine öffentlichen Stellplätze gibt. Hierbei ergibt sich mit Blick auf die einzelnen Stadtteile jedoch ein differenziertes Bild. Insbesondere in den innerstädtisch gelegenen Stadtteilen Altstadt (69 %), Neustadt (68 %) und in Jürgensby (66 %) sehen die Anwohner*innen ein geringes Angebot an öffentlichen Stellplätzen. Dem Gegenüber stehen Stadtteile wie weniger zentral gelegene Stadtteile wie Engelsby und Weiche. Hier geben lediglich 37 % bzw. 28 % der Teilnehmenden an, dass nur wenige bis nahezu keine öffentliche Stellplätze zur Verfügung stehen.

Zudem lässt sich bilanzieren, dass rund 30 % aller Teilnehmenden in der Regel keine Zeit benötigen, um einen Stellplatz zu finden. Zusätzlich geben knapp über 60 % der Teilnehmenden an, dass sie in weniger als fünf Minuten einen öffentlichen Stellplatz finden. Allerdings bedarf es zum besseren Verständnis der Parksuchdauer im öffentlichen Raum auch hier einer Differenzierung zwischen den einzelnen Stadtteilen. So geben in der Altstadt über 33 % an, dass sie mehr als zehn Minuten nach einem Stellplatz suchen müssen. In Neustadt sind dies immerhin noch 19 % der Teilnehmenden, in Jürgensby 17 %.


Des Weiteren wurde im Rahmen der Umfrage die Zustimmung zu denkbaren Mobilitätsmaßnahmen, welche zur Entspannung der allgemeinen Parkraumsituation beitragen können, abgefragt. Im Ergebnis zeigt sich, dass der Ausbau des ÖPNV, bei gleichzeitigem Verzicht auf den eigenen Pkw, die Maßnahme mit der größten Zustimmung ist. 38 % der Befragten sind der Meinung, dass hierdurch eine Verbesserung der Parkraumsituation erzielt werden kann. Immerhin 32 % der Befragten unterstützen den Bau von Quartiersgaragen.

Darauf aufbauend wurden die Bewohner*innen hinsichtlich ihrer Bereitschaft, für einen garantierten Stellplatz zu zahlen, befragt. Neben Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum sind hierbei auch jene Stellplätze in sogenannten Quartiersgaragen dazuzuzählen. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass insbesondere in den Stadtteilen mit einem subjektiv gefühlt schlechtem öffentlichen Stellplatzangebot (s. o.) die Bereitschaft höher ist. Jeder Zweite (z. B. Altstadt 52 %, Neustadt 50 %) ist in diesen Bereichen bereit für einen garantierten, aber kostenpflichtigen Stellplatz zu bezahlen. Auch in anderen zentrumsnahen Stadtteilen (z. B. Sandberg, Friesischer Berg und Jürgensby) bewegt sich diese Bereitschaft bei über 40 %. Mit zunehmender Distanz zum Zentrum nimmt diese Bereitschaft jedoch ab. Im Allgemeinen lässt sich feststellen, dass die Zahlungsbereitschaft für einen garantierten Stellplatz insbesondere in den Außenbezirken (z. B. Tarup und Weiche), bei welchen kein subjektiver Parkdruck festgestellt wurde, abnimmt.

Vertiefende Fragen hinsichtlich der Höhe der Zahlungsbereitschaft unter denjenigen, welche für einen garantierten Stellplatz zu zahlen bereit sind, haben ergeben, dass diese im Mittel bei 35 € pro Monat liegt. Dies entspricht einer jährlichen Gebühr von 420 € und liegt somit bei weitem über den derzeitigen Kosten für einen Bewohnerparkausweis (jährlich 30,70 €). Insgesamt lässt sich ferner feststellen, dass 76 % der generell Zahlungsbereiten einen monatlichen Betrag zwischen 20 € und 50 € (jährlich 240 € bis 600 €) akzeptieren würden. Zusätzlich haben die Teilnehmenden angegeben, dass ein solcher Stellplatz im Mittel maximal 300 m vom eigenen Wohnort entfernt sein darf.

>> Parken in der Innenstadt (Anwohner*innen)

Als häufigsten Grund für einen regelmäßigen Besuch der Innenstadt Flensburgs wurde von den Anwohner*innen die Durchführung von Alltagseinkäufen (Lebensmittel, Drogerie etc.) sowie von Shoppingtouren (Kleidung, Elektronikartikel etc) genannt. Rund ein Drittel der Befragten sucht die Innenstadt aufgrund des Weges von / zum Arbeitsplatz auf. Besuche von Kultureinrichtungen spielen in unregelmäßigen Abständen eine Rolle; nur für wenige Teilnehmenden ist dagegen das Aufsuchen einer Bildungseinrichtung Grund eines regelmäßige Innenstadtbesuchs.

Die durchschnittliche Aufenthaltszeit beträgt für rund 53 % der Befragten 1-2 Stunden. Obwohl zwar ein Drittel der Befragten angegeben hat, dass sie aufgrund der eigenen Beschäftigung die Innenstadt besuchen, halten sich nur rund 8 % durchschnittlich länger als vier Stunden im Bereich der Innenstadt auf.

Die Abfrage nach dem bevorzugten Verkehrsmittel für einen Innenstadtbesuch ergab eine Gleichverteilung hinsichtlich MIV (Pkw), Fuß- und Radverkehr. Der Fuß- und Radverkehr macht dabei insgesamt rund 56 % der Wege aus, für 36 % der Teilnehmenden stellt der Pkw das bevorzugte Verkehrsmittel dar. Besonders zu erwähnen ist hierbei die untergeordnete Rolle des ÖPNV. Lediglich 7 % der Befragten nutzen bevorzugt den ÖPNV für ihren Innenstadtbesuch. Ob hierbei pandemiebedingte Einflüsse (z. B. Meidung des ÖPNV) eine Rolle gespielt haben, lässt sich abschließend jedoch nicht feststellen.

Die Teilnehmenden, welche vorzugsweise mit dem Pkw anreisen, wurden anschließend gefragt, wie das öffentliche Pkw-Stellplatzangebot in der Innenstadt bewertet wird. Lediglich 28 % der Befragten gaben an, dass das Stellplatzangebot mindestens ausreichend ist. Zwei Drittel der Befragten benötigen hierbei rund zehn Minuten, um einen freien Stellplatz zu finden. Allerdings geben auch rund 11 % an, dass sie üblicherweise 20 oder mehr Minuten für die Stellplatzsuche benötigen.

>> Parken in der Innenstadt (Besucher*innen - Ortsfremde)


Der mit Abstand häufigste Grund für den Besuch der Innenstadt bei Ortsfremden ist das Aufsuchen der eigenen Arbeitsstelle. Besuche zum Einkaufen oder von Kultureinrichtungen werden lediglich in unregelmäßigen Abständen getätigt. Ähnlich wie für die Anwohner*innen der Stadt Flensburg spielen Besuche von Bildungseinrichtungen nur eine sehr untergeordnete Rolle.

Obwohl die eigene Arbeit den Hauptgrund für den Besuch der Innenstadt darstellt, geben bei der Aufenthaltsdauer über 90 % der Befragten an, nicht länger als vier Stunden in der Innenstadt zu verbringen.

Die dazugehörige Abfrage der Verkehrsmittelwahl zeigt, dass die Befragten, welche nicht in Flensburg leben, für ihren Innenstadtbesuch nahezu ausschließlich den eigenen Pkw (87 %) nutzen. Der Radverkehrsanteil ist mit 9 % lediglich marginal. Zudem ist insbesondere der nahezu nicht vorhandene ÖPNV-Anteil zu erwähnen: Lediglich 2,5 % der Teilnehmenden nutzen für ihren Besuch der Innenstadt den ÖPNV. Auch hier sind jedoch pandemiebedingte Einflüsse nicht auszuschließen.

Anschließend wurden vertiefende Fragen hinsichtlich der Gründe für die eigene Verkehrsmittelwahl gestellt. Diese sind in der Regel vielfältig und erfahrungsgemäß abhängig von Motiv und Häufigkeit des Ortswechsels, der Verfügbarkeit eines eigenen Verkehrsmittels sowie der verkehrlichen Erschließung am Wohnort. Grundsätzlich geben die meisten der Befragten an, dass der Pkw das bequemste und schnellste Verkehrsmittel ist. Jedoch ist nur für ein Viertel der Teilnehmenden maßgebend, dass sie nicht nah an ihrem Zielort parken können, wobei „nah“ in diesem Rahmen nicht definiert wurde. Ferner gibt rund die Hälfte der Befragten an, dass sie auch bei einem Ausbau der Radwegeinfrastruktur das Fahrrad nicht häufiger nutzen würden. Hauptgrund hierfür ist, dass die Entfernung zwischen Wohnort und der Stadt Flensburg als zu groß eingeschätzt wird. In Hinblick auf den großflächigen Verzicht des ÖPNV ist der am häufigsten genannte Grund, dass der eigene Wohnort nicht gut durch den ÖPNV erschlossen wird und die Fahrt zu lange dauert. Deutlich seltener wird angegeben, dass der Zielort (in Flensburg) schlecht angebunden ist. Parallel gibt rund die Hälfte aller Befragten an, dass ihnen der ÖPNV grundsätzlich zu teuer ist.

Ferner wurde die Bereitschaft zur Nutzung von Park+Ride Anlagen (P+R) abgefragt. Dabei geben fast 40 % der Befragten an, dass für sie die Nutzung von P+R grundsätzlich nicht in Frage kommt. Dem gegenüber stehen jedoch ebenfalls fast 40 %, für die P+R eine Option wäre, vorausgesetzt es besteht eine gute ÖPNV-Anbindung (29 %) oder eine Fahrradverleihstation inklusive gut ausgebauter Radwegeinfrastruktur (8 %).

Anschließend wurden die Teilnehmenden (Ortsfremde), welche vorzugsweise mit Pkw anreisen, gefragt, hinsichtlich einer Bewertung des öffentlichen Stellplatzangebots befragt. Dabei gaben 73 % an, dass es in der Innenstadt nur wenige bis nahezu keine öffentlichen Stellplätze gibt. Der übliche Zeitaufwand, um einen freien Stellplatz zu finden, wird ebenfalls von ca. zwei Drittel der Befragten mit zehn Minuten angegeben und deckt sich somit mit den Angaben der Anwohner*innen der Stadt Flensburg. 8 % der Teilnehmenden geben an, dass sie in der Regel 20 oder mehr Minuten für die Stellplatzsuche benötigen.

>> Priorisierung bei der Konzeptgestaltung

In der abschließenden Frage, welche sich wiederum an alle Teilnehmenden der Online-Befragung richtete, wurde nach den Prioritäten bei zukünftigen Maßnahmen im Rahmen der Erarbeitung des Parkraumkonzepts gefragt. Das Ergebnis dieser Priorisierung stellt sich wie folgt dar (in Reihenfolge der Beliebtheit):

􀀁 ÖPNV-Anbindung weiter ausbauen, um eine Alternative zum Pkw anzubieten.
􀀁 Mehr Radabstellanlagen im öffentlichen Raum bauen, damit man sein Fahrrad am Zielort sicher und bequem abstellen kann.
􀀁 Das Radwegenetz ausbauen, um eine gute Erreichbarkeit der Innenstadt zu gewährleisten.
􀀁 Öffentliches Parkplatzangebot ausbauen bzw. attraktiver gestalten.
􀀁 Das Radverleihsystem attraktiver gestalten.
􀀁 Die Innenstadt weitgehend autofrei gestalten, damit der öffentliche Raum allen zugute kommt.
􀀁 Das Carsharing-Angebot ausbauen und eigene Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum schaffen.


Bilanzierend lässt sich somit festhalten, dass aus Sicht der Teilnehmenden insbesondere die Stärkung des Radverkehrs und ÖPNV Vorrang bekommen sollte, um die Verkehrsmittelwahl zugunsten der Verkehrsmittel des Umweltverbundes zu stärken und somit die Parkraumnachfrage zu mindern. Die Verbesserung des öffentlichen Parkraumangebots wird erst an vierter Stelle genannt. Weniger stark zu priorisieren ist aus Sicht der Befragten der Ausbau von ergänzenden Mobilitätsdienstleistungen
wie Bike- und Carsharing-Angeboten.


Maßnahme 071: Einrichtung von Mobilitätsstationen

Inhalt und Ziel

Eine im Rahmen des Masterplans Mobilität entwickelte Maßnahme ist die "Errichtung von Mobilitätsstationen" (Maßnahme 071). Dabei sollen die unterschiedlichen umweltfreundlichen Mobilitätsangebote verknüpft und Multimodalität attraktiv ermöglicht werden.

Mobilitätsstationen ZOB und Weiche-Mühlental

In diesem Vorhaben soll zunächst ein einheitliches Design- und Beschilderungskonzept für die Mobilitätsstationen in Flensburg entwickelt werden, das in Zukunft für alle Mobilitätsstationen in Flensburg Anwendung finden soll. Im Weiteren sollen die vorhandenen Mobilitätsangebote am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) durch ein Beschilderungskonzept in einem Design mit hohem Wiedererkennungswert und neuen Informationsangeboten zu einer Mobilitätsstation zusammengefasst werden; integraler Bestandteil ist hierbei auch eine Informations-Stele zur Echtzeit-Anzeige des umfangreichen Linienverkehrs.

Außerdem soll im Stadtteil Flensburg-Weiche ein bestehendes Bushaltestellenpaar zu einer Mobilitätsstation erweitert werden. Neben der Modernisierung unter Berücksichtigung des Aspektes Barrierefreiheit ist auch der Bau einer modernen überdachten Fahrradabstellanlage (gut 50 Einstellplätze) vorgesehen. Das zuvor entwickelte Design für die Flensburger Mobilitätsstationen und die entsprechende Wegweisung findet auch hier Anwendung und erleichtert den Nutzerinnen und Nutzern das Auffinden des Angebots und die Orientierung. Eine auffällige und bei Dunkelheit beleuchtete Informationsvitrine fasst die vorhandenen Angebote zusammen und verdeutlicht auch vorbeifahrenden Nutzerinnen und Nutzern des Motorisierten Individualverkehrs (Kraftfahrzeugverkehrs) die Umstiegsmöglichkeiten auf die verschiedenen Mobilitätsangebote des Umweltverbundes.

In direkter Nähe besteht die Möglichkeit der Etablierung einer Carsharing-Station.

Titel des Vorhabens

KSI: Zwei Mobilitätsstationen für Flensburg am Standort ZOB und Weiche

Laufzeit

01.09.2019 – 31.05.2022

Förderkennzeichen

03K12347

Durchführung

Stadt Flensburg


Mobilitätsstationen Twedter Plack, Kurt-Tucholsky-Schule, Sünderup Ringstraße

Die Mobilitätsstation Twedter Plack wird zur Erhöhung der Wiedererkennbarkeit im Stadtbild im Design Mobil.Flensburg inkl. einer beleuchteten Info-Stele evtl mit DFI ausgestattet. Außerdem wird die Fahrradabstellanlage mit einer Folierung versehen, zur Orientierung werden Beschilderung innerhalb der Station und Wegweisung im Umfeld angebracht. Es wird eine überdachte Fahrradabstellanlage anstelle von zwei Kfz-Parkplätzen hergestellt. Eine Bike-Sharing-Station mit 6 E-Bikes wird unabhängig von dem hier beantragten Vorhaben als Teil eines stadtweiten Systems installiert. Ein CarSharing-Fahrzeug ist angedacht, allerdings ist hier mit pandemie-bedingten Verzögerungen zu rechnen.

Geplant sind an der Mobilitätsstation Kurt-Tucholsky-Schule der barrierefreie Ausbau des Haltestellenpaares inklusive der Installation von Fahrradabstellmöglichkeit (3 Bügel) an Haltestelle West. Zur Fuß- und Radverkehrsförderung soll der FGÜ aufgewertet werden und vorbehaltlich der abschließenden Prüfung der Verkehrsbehörde mit einer bevorrechtigter Radfahrer-Furt versehen werden, Die Verkehrsräume für beide Verkehrsarten werden klar zugewiesen und gegenüber dem Kfz-Verkehr bevorrechtigt, eine regelwidrige Nutzung des FGÜ durch fahrende Radfahrer*innen wird unterbunden. Der FGÜ wird gemäß R-FGÜ 2001, 3.3 (4) über den Radweg auf der Ostseite der Richard-Wagner-Str. hinweg markiert, dadurch entsteht auch hier mehr Klarheit und Sicherheit für den Fußverkehr insbesondere für Menschen mit Sehbehinderungen. Des Weiteren wird der Seitenraum im Bereich der Mobilitätsstation aufgewertet und barrierefrei gestaltet. Zur Erhöhung der Wiedererkennbarkeit im Stadtbild wird die Station im Design Mobil.Flensburg inkl. einer Info-Stele und Wegweisung im Umfeld ausgestattet.

Die Haltestelle Sünderup Ringstraße wurde bereits 2010 mit einer hochwertigen, überdachten Fahrradabstellanlage mit 16 Fahrradstellplätzen ausgestattet und 2015 barrierefrei ausgebaut. Die Haltestelle mitsamt der Fahrradabstellanlage soll mit Design der Flensburger Mobilitätsstationen ausgestattet werden. Dazu ist geplant, eine Infostele (unbeleuchtet) im Design Mobil.Flensburg aufzustellen, die Dachkante Abstellanlage mit einer Beklebung zu versehen und im Umfeld Wegweiser anzubringen.

Titel des Vorhabens

KSI: Drei Mobilitätsstationen für Flensburg an den Standorten Twedter Plack, Kurt-Tucholsky-Schule und Sünderup Rindstraße

Laufzeit

01.08.2021 - 31.07.2023

Förderkennzeichen

67K16879

Durchführung

Stadt Flensburg


Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Projektträger der Nationalen Klimaschutzinitiative ist die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH.

Maßnahme 079: Erweiterung personeller Ressourcen

Inhalt und Ziel

Eine im Rahmen des Masterplans Mobilität entwickelte Maßnahme ist die "Erweiterung personeller Ressourcen" (Maßnahme 079). Das bisherige Personal reicht demnach nicht aus, um die Inhalte des Masterplans umfassend und in einem angemessenen Zeitraum umzusetzen. Durch zusätzliches Personal, das seine Arbeit auf die Bearbeitung konkreter Maßnahmen konzentriert, kann das vorhandene Verkehrsplanungs-Team bei der Umsetzung des Masterplans unterstützt werden.

Vorgesehene Maßnahmen für den Projektzeitraum sind zum Beispiel:

  • Prüfung zur Abschaffung bedarfsgesteuerter Fußgänger-LSA (Maßnahme 013)
  • Verkehrsberuhigung in der Norderstraße (Maßnahme 015)
  • Prüfung Öffnung Einbahnstraßen Radverkehr (Maßnahme 026)
  • Prüfung Fahrradstraßen (Maßnahme 020)
  • Mobilitätsstationen (Maßnahme 071)
  • ÖPNV Strategie (unter anderem Maßnahme 039)
  • zusätzliche Fahrradbügel im öffentlichen Raum (Maßnahme 032)
  • Haushaltsbefragung 2021 (Maßnahme 085)
  • Unterstützung Radwegeplanung
  • Veloroutenbeschilderung
  • Europäische Mobilitätswoche

Mobilitätsmaßnahmen sind häufig eng miteinander verknüpft, sodass einige Projekte verschiedene Maßnahmen und Verkehrsarten betreffen. Der öffentliche Raum steht allen zur Verfügung. Daraus resultieren jedoch häufig Nutzungs-konkurrenzen und Konflikte. Als übergeordnete Aufgabe gilt es daher, verschiedenste Akteure einzubeziehen und einen „Blick auf das Ganze“ zu haben. Nur so kann eine bestmögliche und nachhaltige Entwicklung Flensburgs erreicht werden.


Titel des Vorhabens

KSI: Klimaschutzmanager*innen für die Umsetzung des Masterplans Mobilität in Flensburg


Laufzeit

01.08.2020 – 31.07.2022

01.08.2022 - 30.09.2023 (Anschlussvorhaben)


Förderkennzeichen

03K13734

67K13734-1 (Anschlussvorhaben)


Durchführung

Stadt Flensburg


Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundes-umweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzinitiativen ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Projektträger

Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Jülich (bis 31.12.2021)

BMWK Kommunalrichtlinie

Maßnahme 085: Haushaltsbefragungen Mobilität

Mobilität ist das Rückgrat unseres Lebens: Ob zur Arbeit, zum Einkaufen, zum Arzt oder zum Spazierengehen – wir verlassen das Haus, bewegen uns fort.

Um den Verkehr künftig nachhaltiger und klimafreundlicher weiterzuentwickeln und somit auch die Lebensqualität in Flensburg zu steigern, möchte die Stadt Flensburg im Rahmen von regelmäßigen, repräsentativen Mobilitätsbefragungen unter anderem herausfinden,

  • welche Wege von Flensburger:innen zurückgelegt werden,
  • welche Verkehrsmittel dafür genutzt werden oder
  • wie die Situation des Fuß- und Radverkehrs bewertet wird.

Befragung 2021

Die Mobilitätsbefragung 2021 ist eine Maßnahme des Masterplans Mobilität und wurde vom 14. September bis zum 30. September 2021 als Online-Befragung durchgeführt. Wahlweise konnte auch schriftlich-postalisch oder telefonisch an der Erhebung teilgenommen werden. Insgesamt wurden rund 15.000 per Zufallsstichprobe ausgewählte Haushalte angeschrieben, die an der Umfrage teilnehmen konnten.

Ergebnisse und Endbericht

Der Rücklauf lag bei 13,6 %. Der "Modal Split" (s.u.) setzt hat sich im Vergleich zu 2011 deutlich zugunsten des Umweltverbundes verschoben. Allerdings hat der ÖPNV pandemiebedingt deutlich an Nutzer*innen verloren.


Den Endbericht mit allen Ergebnissen der Mobilitätsbefragung finden Sie hier:

Endbericht Mobilitätsbefragung 2021 (PDF, 3.6 MB)