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Zentralkrankenhaus in Flensburg

Durch Zusammenlegung der Krankenhäuser St. Franziskus und Diakonissenkrankenhaus an einen gemeinsamen neuen Zentralstandort soll ein modernes und zukunftssicheres medizinisches Angebot für die Stadt Flensburg und die umgebende Region geschaffen werden, welches die stationäre Gesundheitsversorgung sicherstellt und modernen Arbeitsbedingungen entspricht.

Das Großprojekt (Aufgaben: Bau, Erschließung, Aufgabe Altstandorte...)

Zeitstrahl der Entstehung/Umsetzung (Was bisher geschah | Nächste Schritte)

Bilder, Pläne, Präsentationen

Das Großprojekt

Welche Voraussetzungen müssen geschaffen werden, welche Schritte sind erforderlich, wer ist hierbei wofür verantwortlich, um das Großprojekt umzusetzen?

Bau des Krankenhauses

Voraussetzungen und Vorgaben
Wer macht was?

Bebauungsplan (Status: liegt vor)

  • Recht zur Nutzung der Fläche am Peelwatt für den Bau des Zentralkrankenhauses mit begleitenden Einrichtungen
  • Grenzen für die bauliche Ausdehnung in Fläche und Höhe.
  • kein konkreter Entwurf für die Gebäude oder Fassaden
  • zum Bebauungsplan 305 Zentralkrankenhaus/Peelwatt


  • Erarbeitung: Stadtverwaltung
  • Verabschiedung: Ratsversammlung

Städtebaulicher Vertrag (Status: in Arbeit)

  • Anforderungen zum Städtebau
  • Anforderungen der inneren Aufteilung in Bereiche für Operationen, Bettenzimmer, Personalräume, Labore, Untersuchungsräume, Wäscherei, Logistik
  • Sicherstellung von Nachhaltigkeit: Standort soll den Nachhaltigkeitskriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB e.V.) entsprechen und die Zertifizierung mit dem DNGB-Siegel in Platin erreichen. (Nähere Angaben zur Zertifizierung finden Sie auf der Homepage der DGNB)
  • Durchführung Wettbewerbsverfahren (Wie soll das Zentralkrankenhaus aussehen?)
    • Anwendung der Richtlinie für Planungswettbewerbe 2013 (RPW 2013)
    • Abstimmung mit der zuständigen Architekten- oder Ingenieurkammer
    • Die Stadt Flensburg und der Gestaltungsbeirat der Stadt Flensburg werden mit je einem Sitz Mitglieder der Jury. (Die Richtlinien stehen auf der Homepage des Bundesministeriums zur Verfügung.)
    Erst mit dem Ergebnis des ersten städtebaulichen Wettbewerbs bekommt das neue Zentralkrankenhaus ein erstes "Gesicht", in dem die künftige Struktur und Aufteilung deutlich wird
  • Einrichtung einer Gruppe für die Projektkoordination
    Zur Durchführung des Großprojektes wird der Klinikverbund bzw. ein von ihm noch auszuwählender Generalplaner eine Projektkoordinationsgruppe einrichten, in der die Stadt Flensburg und das Sozialministerium als Fördermittelgeberin vertreten sein werden.


  • Erarbeitung: Stadtverwaltung
  • Umsetzung: Klinikverbund

Erschließung (Straßen, Wege, Bus, Parken)

  • Das künftige Klinikgelände wird über eine neue Erschließungsstraße an die Osttangente angebunden. Der Bebauungsplan sieht eine Anbindung etwa auf halber Strecke zwischen den Kreuzungen mit der Eckernförder Landstraße bzw. Hochfelder Landstraße / Kanzleistraße vor. (Bebauungsplan Nr. 305)
  • Für den Bau bis kurz vor dem Klinikgelände ist die Stadt Flensburg zuständig, die sich derzeit in der Ausführungsplanung in der Abstimmung mit dem zuständigen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr befindet.
  • Ziel ist eine Fertigstellung als Baustraße bis zum Beginn der Bautätigkeit auf dem Klinikgelände und Fertigstellung bis zur Klinikeröffnung.
  • Auf dem Klinikgelände werden ein öffentliches Parkhaus und eine Bushaltestelle für den Linienverkehr eingerichtet. Deren Lage ist noch abhängig vom städtebaulichen Entwurf.

Aufgabe der Altstandorte

Mit der Betriebsaufnahme des Zentralkrankenhauses werden die Kliniknutzungen an den Standorten Knuthstraße und Waldstraße aufgegeben. Eigentümer der Grundstücke sind die Krankenhausträger und gemeinsam mit der Stand wird parallel zur Planung des neuen Standortes eine Entwicklungsplanung für eine Umnutzung der Altstandorte eingeleitet. Hierzu gehört auch das Grundstück des Ökumenischen Bildungszentrums in der Norderallee, das ebenfalls in den Bereich Peelwatt verlagert werden soll.

  • Grundsätzlich ist eine Entwicklung mit einem deutlichen Schwerpunkt als Wohngebiet vorgesehen.
  • An der Waldstraße möglicherweise auch mit einer Fläche für die Nahversorgung.
  • Der Planungsprozess wird ebenfalls durch städtebauliche Wettbewerbe begleitet werden.

Grobe Zeitplanung des Großprojekts

  • Entwicklungsplanung / Wettbewerbe für Zentralkrankenhaus - 2022-2025
  • Planung und Bau der Erschließung - 2022-2025 (Baustraße)
  • Entwicklungsplanung / Wettbewerbe für Altstandorte - 2022-2028
  • Betriebsaufnahme Zentralkrankenhaus und Aufgabe der Altstandorte - ab 2028
  • Umnutzung der Altstandorte - ab 2029


Zeitstrahl der Entwicklung/Umsetzung

Nächste Schritte in diesem Jahr

  • Verkauf des Grundstücks
  • Abschluss des städtebaulichen Vertrags zwischen Stadt und der Diako Krankenhaus GmbH (in Vorbereitung des Klinikverbunds)
  • Auslobung des städtebaulichen Realisierungswettbewerbs
    • Stadtplanungsbüros können Vorschläge erarbeiten: Wie könnte das Krankenhaus unter den in Bebauungsplan und städtebaulichem Vertrag festgesetzten Voraussetzungen aussehen?

Was bisher geschah

27.01.2022: Beschluss "Verkauf des Grundstücks Peelwatt"

10.06.2021: Beschluss des  Bebauungsplans

Damit der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung bzw. die Ratsversammlung wissen, worüber sie beschließen, hatte die Stadt- und Landschaftsplanung eine eine Präsentation erarbeitet, die die wesentliche Bestandteile des Bebauungsplans anschaulich zusammenfasst. Hier enthalten sind u.a.:

  • Gutachten, Konzepte, Stellungnahmen
  • Zeitschiene
  • Städtebaulicher Vertrag
    • Grünordnung (z.B. Gründächer, Wasserflächen)
    • Erschließung (Wege auf dem/zum Krankenhaus-Gelände, Strom etc.)
    • Beschreibung des Vorhabens und Durchführung (wer kümmert sich um was?)
    • Städtebauliche Gestaltung "Wie soll das Krankenhaus aussehen?" (Wettbewerb wird ausgelobt)
  • Verkehrsneuordnung,  Fußwege, Radwege,  neue ÖPNV-Anbindung, Rettungstransportwege, Zuliefererverkehre, Zufahrten
  • Beschluss des
Bebauungsplan Nr. 305


Was ist ein Bebauungsplan?

27.06.2019: Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans

Vor dem Bebauungsplan sind Änderungen des Landschaftsplanes und des Flächennutzungsplanes beschlossen worden. Bebauungspläne müssen laut Baugesetzbuch aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein, das heißt sie dürfen nicht im Widerspruch zu dessen Darstellungen stehen. In der Begründung zu den Änderungen ist der vorgelagerte Prozess zur Standortfindung für das neue Zentralkrankenhaus dargestellt.

31.01.2018: Krankenhaus-Dialog 2.0

In Anbetracht der fortschreitenden Planungen zum Neubau eines Krankenhaues am Standort Peelwatt hatte die Stadt am 31. Januar erneut zum Krankenhaus-Dialog in die Bürgergerhalle des Rathauses eingeladen. Hier informierten Oberbügermeisterin Simone Lange, Silke Seemann aus dem Sozialministerium sowie Klaus Deitmaring, Geschäftsführer des Malteser-Krankenhauses St. Franziskus-Hospital und Martin Wilde, Vorstand der DIAKO über den aktuellen Sachstand und stellten sich den Fragen des Publikums. Moderiert wurde der Krankenhaus-Dialog 2.0 von Carsten Kock.

Nächster Schritt ist die Bürgerbeteiligung im Rahmen des baulichen Planungsverfahrens am 27. März. Genaue Zeit und Ort werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, sich einen Eindruck der gut besuchten Veranstaltung und ihren Gästen zu machen.

 

01.11.2017: Aufstellungsbeschluss

  •  Aufstellungsbeschluss der Ratsversammlung (87. Änderung des Flächennutzungsplanes, 50. Änderung des Landschaftsplanes und Bebauungsplan "Zentralkrankenhaus Flensburg / Peelwatt" (Nr. 305))
  • Mit dem Aufstellungsbeschluss wird die Bebauung planerisch und baurechtlich vorbereitet

Was ist der Flächennutzungsplan?

09.05.2017: Krankenhaus-Dialog - vom Um- zum Neubau

Die Pläne zu weitreichenden Umbaumaßnahmen am Flensburger Krankenhausstandort haben für Diskussionen in Fachkreisen, Politik und Öffentlichkeit gesorgt. Anlass dafür sind die Beratung der Baupläne im zuständigen Ausschuss der Ratsversammlung und die Übergabe des Förderbescheides des Landes. Oberbürgermeisterin Simone Lange wünscht sich in diesem Zusammenhang eine Versachlichung der Debatte, in der auch die die Entwicklungen am Gesundheitsstandort Flensburg, die einen jahrelangen Vorlauf hatten,  nicht außer Acht gelassen werden.

Oberbürgermeisterin Simone Lange hatte daher am 9. Mai 2017 zum "Krankenhaus-Dialog" in die Bürgerhalle des Rathauses eingeladen, um in diesem Rahmen gegenseitige Vorbehalte auszuräumen und einen gemeinsamen Weg zu finden, der sowohl den medizinischen als auch den städtebaulichen Bedürfnissen entspricht. Auf dem Podium vertreten waren Simone Lange, Oberbürgermeisterin der Stadt Flensburg, Silke Seemann, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung,Klaus Deitmaring, Geschäftsführer des Malteser-Krankenhaus St. Franziskus-Hospital und Martin Wilde, Vorstand der DIAKO. Die Moderation übernahm Carsten Kock.

Am Ende des Abends war man sich einig: Alle Beteiligten sollen nun prüfen, ob ein Krankenhaus-Neubau "auf der Wiese" realisierbar ist.

Gewinnen Sie in der folgenden Bildergalerie einen Eindruck vom Ablauf der gut besuchten Veranstaltung in der mit 340 Sitzplätzen bestuhlten Bürgerhalle:

 

 

 



Bilder / Pläne / Präsentationen

Bebauungsplan Nr. 305 (Zentralkrankenhaus/Peelwatt)